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Das OLG Frankfurt stellt klar

Kein höheres Bußgeld für SUV-Fahrer

Kein höheres Bußgeld für SUV-Fahrer bei Rotlichtverstoß
© SKT Studio/Shutterstock.com – SUV alleine rechtfertigt keine höhere Geldbuße bei Rotlichtverstößen
Autor Burcu Bostan

Burcu Bostan

15. Mai 2025
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Dürfen Gerichte das Bußgeld pauschal erhöhen, nur weil der Rotlichtverstoß mit einem SUV begangen wurde? Diese Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt jetzt beantwortet – und die Entscheidung könnte Signalwirkung haben.

In einem aktuellen Beschluss stellte das Gericht klar: Die Fahrzeugklasse allein rechtfertigt keine höhere Geldbuße. Vielmehr müssen immer besondere Umstände im Einzelfall gegeben sein.

    Das Wichtigste in Kürze:
  • OLG Frankfurt entscheidet: Allein die Nutzung eines SUVs rechtfertigt kein höheres Bußgeld bei Rotlichtverstößen.
  • Das Amtsgericht Frankfurt verhängte ein erhöhtes Bußgeld von 350 Euro und ein Fahrverbot wegen angeblich höherer Gefährdung durch die Bauweise eines SUVs.
  • Das OLG Frankfurt wies diese Argumentation zurück.


Streit um Bußgelder für SUV-Fahrer bei Rotlichtverstoß

In einem Fall aus Frankfurt wurde ein Autofahrer wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer erhöhten Geldbuße von 350 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Begründet wurde das vom Amtsgericht mit der Bauweise des Fahrzeugs: SUVs hätten eine höhere Frontpartie und würden andere Verkehrsteilnehmer daher stärker gefährden.

Das OLG Frankfurt hob diese Entscheidung jedoch auf. Die Richter argumentierten, dass allein die Nutzung eines SUV für sich genommen keine verschärfende Wirkung auf die Bußgeldhöhe entfalten dürfe. Es müssten vielmehr zusätzliche erschwerende Umstände vorliegen, damit eine Abweichung vom Bußgeldkatalog gerechtfertigt sei (Az. 3 Ss-OWi 1048/22)

Frau lädt Einkäufe aus einem Supermarkt in den Kofferraum ihres Autos auf einem Parkplatz.
Das Amtsgericht sah eine erhöhte Gefahr durch Geländewagen, das OLG widersprach entschieden.

Wann ist ein erhöhtes Bußgeld bei Rotlichtverstößen zulässig?

Ein Rotlichtverstoß mit einem SUV führt nicht automatisch zu einer höheren Strafe. Der Bußgeldkatalog Rote Ampel sieht für einen qualifizierten Rotlichtverstoß (Ampel länger als eine Sekunde rot) 200 Euro, einen Punkt und ein einmonatiges Fahrverbot vor – unabhängig vom Fahrzeugtyp.

Höhere Bußgelder kommen erst dann in Betracht, wenn im Einzelfall zusätzliche Faktoren vorliegen, etwa:

  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Verursachung eines Unfalls oder Sachschadens
  • Wiederholte Rotlichtverstöße innerhalb kurzer Zeit

Das OLG Frankfurt betonte ausdrücklich, dass Gerichte solche besonderen Umstände konkret benennen müssen – eine pauschale Annahme, SUVs seien immer gefährlicher, genüge nicht.

Bedeutung für SUV-Fahrer: Keine Sonderbehandlung

Für SUV-Fahrer bedeutet das Urteil Rechtssicherheit: Bußgelder dürfen nicht allein aufgrund der Fahrzeugklasse höher ausfallen. Dennoch sollten Autofahrer – ob SUV oder Kleinwagen – bei Rotlichtverstößen Vorsicht walten lassen. Denn bei konkreter Gefährdung oder Wiederholung kann ein höheres Bußgeld verhängt werden.

Einfacher Rotlichtverstoß: Strafen im Überblick, Stand 07.10.2025


Qualifizierter Rotlichtverstoß: Strafen im Überblick, Stand 07.10.2025


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Quellen:

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

2 Urteil vom 29.09.2022 – 3 Ss OWi 1048/22 (zuletzt abgerufen am 15.05.2025)



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