OLG Naumburg stärkt Rechte von Betroffenen
Fahrverbot trotz neuem Job?
- OLG Naumburg hebt Urteil des Amtsgerichts auf.
- Berufliche Veränderungen nach Erlass des Bußgeldbescheids sind relevant.
- Unzumutbare Härte kann zum Wegfall des Fahrverbots führen.
Neuer Job, altes Fahrverbot: Was nun?
Ein Autofahrer begeht eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und wird mit einem Bußgeld von 800 Euro sowie einem zweimontigen Fahrverbot belegt. Zum Zeitpunkt der Tat ist er arbeitslos. Wenige Monate später findet er eine neue Stelle und legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein: Das Fahrverbot gefährde seinen neuen Job.Doch das Amtsgericht bleibt hart. Der Betroffene hätte das Fahrverbot schon früher antreten können, während er noch ohne Beschäftigung war. Die spätere berufliche Entwicklung spiele keine Rolle. Der Fall landet schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, mit einem überraschenden Ergebnis.
OLG: Fahrverbot aktuell zumutbar?
Das Gericht betonte zudem: Ein solcher Umgang mit dem Einspruch verletze das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben und der Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen (Az. 1 ORbs 219/24).

Was bedeutet das Urteil für andere Fälle?
Das OLG macht deutlich: Einmal verhängte Fahrverbote sind kein Automatismus. Wenn sich die Lebensumstände von Betroffenen verändern, müssen Gerichte das berücksichtigen. Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, wird individuell geprüft. Belege wie Arbeitsverträge, Fahrtätigkeitsnachweise oder Bestätigungen des Arbeitgebers können entscheidend sein. Das Urteil stärkt damit die Position von Betroffenen, die sich durch ein Fahrverbot in ihrer Existenz bedroht sehen.Fahrverbot abwenden: So geht's
- Legen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch ein.
- Belegen und dokumentieren Sie Ihren Härtefall.
- Konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. Er kann einschätzen, ob ein Härtefall durchsetzbar ist.
1 OLG Naumburg, Beschluss vom 06.11.2024 – 1 ORbs 219/24 (zuletzt abgerufen am 15.07.2025)
2 Art. 19 Abs. 4 GG, Grundgesetz (zuletzt abgerufen am 15.07.2025)
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