• Bußgeldkatalog, Bussgeldkatalog 2021

    Bußgeldkatalog 2021 mit aktuellen Bußgeldern, Fahrverboten & Punkte in Flensburg für
    Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Nichteinhalten des Abstandes

Hallo!

Gültiger Bußgeldkatalog 2021 (BKatV) | Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Informationen über das Bußgeld laut Bußgeldkatalog 2021, Punkte in Flensburg beim Überfahren einer roten Ampel, Abstandsvergehen, Überschreitung der Geschwindigkeit und Telefonieren am Steuer, Stand






Worüber möchten Sie sich informieren?

+++StVO Novelle vom 28.04.2020 unwirksam+++


Auf Grund eines Formfehlers gilt derzeit der alte Bußgeldkatalog vor der Neuregelung vom 28.04.2020.
StVO Novelle





Der aktuelle Bußgeldkatalog (BKatV) 2021

    1990 trat eine Bußgeldverordnung mit einem Bußgeldkatalog in Kraft.
    Der Bußgeldkatalog wurde von der Landesbehörde erlassen und umfasst alle gängigen Verkehrsverstöße. Die Bußgeldvorschriften und Bußgelder im Güterkraftverkehrs- und im Personenbeförderungsgesetz werden in gesonderten Katalogen geregelt.
    Der Bußgeldkatalog 2021 legt die Höhe der Geldbußen sowie die Fahrverbote und Punkte in Flensburg für schwerwiegender A-Verstöße fest. Die Regelsätze sollen bundesweit einheitliche Sanktionen gewährleisten.
    Wenn Sie außerorts zu schnell oder in einer Zone 30 geblitzt werden, müssen Sie im Jahr 2021 nun mit deutlich höheren Kosten rechnen, als vor der Bußgeldverordnung von 2014.
    Am 14. Februar 2019 verabschiedete der Bundesrat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Neuregelung des Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog tritt ab dem 28.04.2020 Kraft. Die Novelle der StVO legt neue Verkehrsregeln fest und erhöht die Bußgelder bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften. Bis zum 27.04.2020 mußten Sie als PKW Fahrer mehr als 40 km/h zu schnell außerorts oder mehr als 30 km/h innerorts fahren oder innerhalb eines Jahres zwei Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sein, um ein Fahrverbot von einem Monat zu erhalten. Seit dem 28.04.2020 erhalten Sie nun bereits ab 21 km/h zu schnell innerorts ein Fahrverbot von einem Monat. Ein Fahrverbot droht nun auch, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften 26 km/h zu schnell außerorts fahren.

    Kommt es durch einen Verkehrsverstoß zu einer Gefährdung eines anderen oder einer Sachbeschädigung, kann sich das Bußgeld erhöhen. Sind bereits Eintragungen im Fahreignungsregister vorhanden, kann die Bußgeldstelle das Bußgeld ebenfalls erhöhen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldstelle Einspruch einlegen. Dann gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Bußgeldstelle kann das Verfahren einstellen oder den Bußgeldbescheid aufheben. Eventuell werden weitere Ermittlungen angestellt. Meist kommt der Fall zur Überprüfung zum Gericht, das über den Einspruch in einer Hauptverhandlung (eventuell mit Zeugen und Sachverständigen) oder, wenn der Betroffene einverstanden ist, im schriftlichen Verfahren entscheidet. Das Gericht kann den Betroffenen freisprechen, den Bußgeldbescheid bestätigen oder sogar eine höhere Geldbuße aussprechen als im Bußgeldbescheid. Vor Gericht sollte man sich in der Regel des Beistandes eines Rechtsanwaltes versichern.
    Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen.

    Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Gerichte können mit entsprechender Begründung auch abweichende Bußen verhängen. Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen.

    Für die unterschiedlichen Bereiche und Verkehrssituationen wurden entsprechende Bußgeldkataloge definiert. Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog, der die Bußgelder, die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und drohende Fahrverbote beinhaltet.
    Ob Sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 10 km/h oder 30 km/h überschreiten, oder außerorts zu schnell fahren, wird im Bußgeldkatalog entsprechend definiert. Für die Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind unter anderen auch unterschiedliche Blitzer Typen im Einsatz.

    Änderung des Bußgeldkatalog seit 2009

    Diese Änderung des Bußgeldkatalog trat am 1. Februar 2009 in Kraft, und sollte laut dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bewirken, dass die Zahl Unfalltoten zurückgeht. Das sollte durch Verschärfung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, gefährliche Überholvorgänge, bei Abstandsverstößen oder beim Überfahren einer rote Ampel erreicht werden.

    Änderung des Bußgeldkatalog seit 2014

    Seit 2014 gelten für Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr neue Bestimmungen, welche die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für die Bußgelder und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr regelt.
    Ab diesem Datum änderte sich der Bußgeldkatalog drastisch. Der Bußgeldkatalog wurde vollkommen an das neue Fahreignungsregister angepasst. Aus dem Verkehrszentralregister wurde das Fahreignungsregister.
    Wenn davor 18 Punkte im Verkehrszentralregister gereicht haben, reichen nun schon 8 Punkte im Fahreignungsregeister aus, um die Fahrerlaubnis zu verlieren und ein Fahrverbot zu erhalten.
    Die größte Neuerung bestand nach der Änderung des Bußgeldkatalogs darin, dass Ordnungswidrigkeiten, die keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit hatten, nicht mehr dazu führten, dass man Punkte in Flensburg bekam. Um trotzdem eine geeignete Strafe sicherzustellen, wurden diese Vergehen mit einem höheren Bußgeld belegt. Beispielsweise wurde die unerlaubte Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette nicht mehr mit 40,00 EUR Bußgeld belegt, sondern mit 80,00 EUR Bußgeld. Auch andere Ordnungswidrigkeiten, die früher mit 40,00 EUR Bußgeld und einem Punkt geahndet wurden, stiegen auf 60,00 EUR und ebenfalls einem Punkt im Fahreignungsregeister in Flensburg. Die seit der Bußgeldverordnung geltenden Strafen bzw. Sanktionen sind unter anderen geregelt im Bußgeldkatalog Rote Ampel, Bußgeldkatalog Abstand, Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.
    Seit 19.Oktober 2017 hat sich zudem das Bußgeld für das Telefonieren am Steuer von 60,00 EUR auf 100,00 EUR erhöht. Zusätzlich erhalten diejenigen Fahrer, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden, einen Punkt in Flensburg.
    Eine Auflistung aller Tatbestände und deren Bußgelder findet man im aktuellen Bußgeldkatalog 2021. Viele andere alltägliche Verstöße blieben in der Höhe des Bußgeldes gleich, aber das Punktesystem wurden im Bußgeldkatalog neu geregelt.

    Änderung des Bußgeldkatalog seit 2020

    Am 14. Februar 2019 verabschiedete der Bundesrat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Neuregelung des Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog ist seit 28.04.2020 Kraft. Die Novelle der StVO legt neue Verkehrsregeln fest und erhöht die Bußgelder Verstößen gegen Verkehrsvorschriften.
    Das Bußgeld laut Bußgeldkatalog und der Bußgeldkatalog Neuerung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bis 10 km/h beträgt nun 30,00 EUR. Zwischen 11 - 15 km/h zu schnell innerorts müssen Sie mit einen Bußgeld in Höhe von 50,00 EUR rechnen. Fahrer, die 21 km/h innerorts zu schnell oder 26 km/h außerorts zu schnell fahren, müssen ab dieser Geschwindigkeitsüberschreitung nun mit einem Fahrverbot rechnen. Mit Zwei Monaten Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von 280,00 EUR müssen Sie für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit rechnen, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen 51-60 km/h zu schnell fahren. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise in der Zone 30 mit 81 oder in der Zone 30 mit 90 geblitzt und zu schnell fahren.

    Bußgeldkatalog - Höhe der Bußgelder

    Die im Bußgeldkatalog aufgelisteten Beträge sind Regelsätze des Bußgeldkatalogs. Diese sind die, die von fahrlässiger Begehung und auch gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Das bedeutet, dass eine Bußgeldstelle oder der Tatrichter sowie möglicherweise auch Polizeivollzugsbeamte im Einzelfall abweichende Bußgeldbescheide ausstellen könen.
    Bei Bußgeldbescheiden mit Beträgen ab 60,00 EUR kommt es zu einem Eintrag in das Fahreignungsregeister in Flensburg (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe b StVG). Manchmal, beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, ist im Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vorgelegt. Dies bedeutet, dass ein Fahrverbot – von ein bis drei Monaten , abhängig von der Schwere der Tat – grundsätzlich auszusprechen ist, aber auch einem Einzelfall darauf verzichtet werden kann. Einzelfälle, in denen auf das Fahrverbot verzichtet wird, müssen sehr gut begründet werden. Hier kann vor allem das Angewiesensein auf das Fahrzeug von besonderer Bedeutung sein. Deshalb ist auch die Empfehlung des Bußgeldkatalogs, gegen ein mögliches Fahrverbot durch einen erfahrenen Rechtsanwalt Einspruch einzulegen.



    Bußgeldkatalog - Umsetzung des Bußgeldes in der Praxis

    Die Umsetzung des Bußgeldkataloges in der Praxis ist oft schwieriger als gedacht. Auch wenn der Bußgeldkatalog bundesweit einheitlich ist, gibt es in Wirklichkeit große Unterschiede zwischen den Ländern.
    Beispiel Bayern: Das Bayerisches Polizeiverwaltungsamt in Bayern gilt bei Ordnungswidrigkeiten als strengste Behörde. Besonders problematisch sind in der Praxis nicht die Bußgeldbescheide, sondern die Fahrverbote. Wegen ihren legen Beschuldigte oft Einspruch gegen die Bußgeldbescheide ein und versuchen somit mit einer Erhöhung des Bußgelds das Fahrverbot wegfallen zu lassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine drohende Existenzvernichtung nachgewiesen wird. Dies erweist sich jedoch nicht immer als einfach. Der Betroffene muss beispielsweise nachweisen, dass er für seinen Job auf sein Fahzeug angewiesen ist und die Nutzung anderer Verkehrsmittel nicht möglich. Oder der Betroffene ist auf sein Auto angewiesen um zum Arzt zu kommen oder angehörige zu fahren. Wenn ähnliche Gründe vorliegen, kann schon durchaus von einem Fahrverbot abgesehen werden. Ein Fahrverbot kann allerdings nicht nur bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb eines Jahres von mindestens 26 kmh zu schnell innerorts ausgesprochen werden. Auch bei anderen Vertößen, Verstöße von ähnlich starkem Gewicht, können zum Fahrverbot führen. Dazu zählt das Überfahren einer roten Ampel, das Nichteinhalten des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug, Alkohol und Drogen oder das Telefonieren am Steuer.

    Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung

    Für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit gelten laut Bußgeldkatalog Geschwindigkeit seit 2014 Änderungen in der Höhe der Geldbuße, der Vergabe von Punkten im Fahreigungsregister in Flensburg und bei Fahrverboten.
    Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen.
    Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei in innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts) und außerhalb geschlossener Ortschaften (außerorts). Die Bußgelder für zu schnelles fahren sind laut Bußgeldkatalog in einer Zone 30 höher als außerorts. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden auch bei entsprechender Geschwindigkeit mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet.
    Die Verstöße im Straßenverkehr können vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Die im Bußgeldkatalog aufgeführten Regelsätze gehen davon aus, dass der Betroffene die Tat fahrlässig begangen hat. Fahrlässig handelt derjenige, der die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, außer Acht lässt. Einfacher gesagt: Der Fahrzeugführer hat die nötige Vorsicht bzw. Aufmerksamkeit fehlen lassen. Mit Vorsatz handelt, wer den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit bewusst und gewollt verwirklicht. Bedingter Vorsatz reicht aus. Danach handelt auch derjenige vorsätzlich, der die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und dies billigend in Kauf nimmt.

    Bußgeldkatalog Rote Ampel überfahren

    Für das Überfahren einer Roten Ampel müssen Sie laut Bußgeldkatalog immer mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und darüber hinaus meißtens auch mit Fahrverboten rechnen.
    Nach der Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Rotlichverstoß der am häufigsten begangene Verkehrsverstoß.
    Ein Rotlichtverstoß wird laut Bußgeldkatalog in einen einfachen Rotlichtverstoß und einen qualifizierten Rotlichtverstoß unterteilt.

    Der aktuelle Bußgeldkatalog 2021

    Der aktuelle Bußgeldkatalog 2021 unterscheidet zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Begehung, die gegen Verkehrvorschriften wie die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) in welcher Form sanktioniert werden.
    Der Bußgeldkatalog ahndet je nach Verstoß mit maximal 3 Punkten.
    Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

    Mit Wirkung zum 01.Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister und aus dem Mehrfachtäter-Punktsystem das Fahreignungsbewertungssystem (FAER).
    Dieser aktuelle Bußgeldkatalog 2020 informiert Sie unter anderem über die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, das Überfahren einer roten Ampel oder das Nichteinhalten des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug.

    Bußgeldkatalog Abstand 2021

    Geregelt wird der einzuhaltende Sicherheitsabstand in § 4 StVO. Unterschreitungen des erforderlichen Mindestabstands sind im Bußgeldkatalog geregelt. Der Bußgeldkatalog definiert dafür den "halben Tachowert" und legt das Bußgeld für Unterschreitungen entsprechend fest.
    Eine konkrete Regelung wieviel Meter erforderlich sein sollten finden sich derzeit in der StVO leider nicht. Nach § Abs. 1 StVO muss der Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs zu den vorausfahrenden Fahrzeug "in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter Ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."
    Für LKW und Omnibusse finden sich aber gemäß § 4 Abs. 3 StVO konkrete Angaben, dass bei einer höheren Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h ein Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeugen einzuhalten ist. Durch die unzureichende Regelung in der Straßenverkehrs-Ordnung greift in der Bemessung des Bußgeldes bei Abstandsverstößen, Fahrverboten und Punkten in Flensburg der Bußgeldkatalog.
    Zur Schätzung der Entfernung können die Leitpfosten am Fahrbahnrand der Autobahn dienen, die in der Regel jeweils 50 Meter auseinanderstehen.

    Bußgeldkatalog und Bußgeldbescheid

    Der Bußgeldbescheid ist Bestandteil des Ordnungswidrigkeit Verfahrens (OWi) und erfüllt nach Einspruch dieselbe Funktion wie die Anklageschrift im Strafverfahren.
    Der Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde muss die Tat, den Tatvorwurf und die rechtlichen Konsequenzen beinhalten. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie, ein Bevollmächtigter oder ein beauftragter Rechtsanwalt innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einheben.

    Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft.



    Aktueller Bußgeldkatalog und das Punktesystem in Flensburg

    Jeder Bürger kann ein Registerauszug kostenlos beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg anfordern. Die Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg werden nach einer gewissen Zeit getilgt und nach einem Ablauf einer weiteren Überliegefrist entfernt.
    Ein Eintrag in das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg kann nur aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung einer Bußgeldbehörde oder eines Strafgerichtes erfolgen. Solange Rechtsmittel eingelegt sind, gibt es für dieses Verfahren keinen Eintrag in das Fahreignungsregister.
    Das System der Punktewertung hat sich mit der neuen Bußgeldverordnung 2014 geändert.

    Die Tilgungsfristen für Punkte in Flensburg sind wie folgt:

    2 1/2 Jahre für Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)
    5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen und mit einem Fahrverbot versehen sind (2 Punkte)
    5 Jahre für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte)
    10 Jahre für schwere Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder zu einer isolierten Sperrfrist nach § 69 a StGB führen (3 Punkte)

    Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen


    Bußgeld innerorts nach gefahrener Geschwindigkeit:



    Bußgeld außerorts nach gefahrener Geschwindigkeit:



    Bußgeldkatalog Zone 30 geblitzt:



    * Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

zu schnell innerorts
Bußgeldkatalog 2021:






zu schnell außerorts
Bußgeldkatalog 2021:






Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde)
laut Bußgeldkatalog 2021:





Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde)
laut Bußgeldkatalog 2021: