Der neue Bußgeldkatalog 2021 tritt am 09.11.2021 in Kraft

Höhere Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Bussgeldkatalog STVO Novelle 09.11.2021

* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt wurden,
droht ein Fahrverbot von 1 Monat


Neuer Bußgeldkatalog 2021 Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts LKW über 3,5 t

gültig ab dem 09.11.2021



* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt wurden,
droht ein Fahrverbot von 1 Monat




Neuer Bußgeldkatalog 2021 Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts LKW über 3,5 t mit Gefahrgut und Kraftomnibusse mit Fahrgästen

gültig ab dem 09.11.2021



* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt wurden,
droht ein Fahrverbot von 1 Monat


Neuer Bußgeldkatalog 2021 Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts LKW über 3,5 t mit Gefahrgut und Kraftomnibusse mit Fahrgästen

gültig ab dem 09.11.2021



* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt wurden,
droht ein Fahrverbot von 1 Monat



    Ab wann ist der neue Bußgeldkatalog 2021 gültig

    Der neue Bußgeldkatalog 2021 ist gültig ab dem 09.11.2021


    Im Moment gelten die alten Regelungen aus dem Bußgeldkatalog vor der StVo-Novelle 2020. Im April 2021 haben sich die Verkehrsminister der Länder mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf einen neuen Bußgeldkatalog 2021 geignet. Dieser wird am 09.11.2021 in Kraft treten.


    Neuregelung bei Geschwindigkeitsverstößen innerorts

    Ist ein Verkehrsteilnehmer innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h zu schnell unterwegs und geblitzt worden, so droht ihm nach dem neuen Bußgeldkatalog 2021 für Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Bußgeld statt 35 EUR nun 70 EUR. Mit dem Inkrafttreten der StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalog 2021 droht ab 21 km/h innerorts auch 1 Punkt in Flensburg, ein Bußgeld von 115 EUR, statt wie bisher 80 EUR. Wird die Geschwindigkeit jedoch um 26 km/h überschritten, droht nicht nur 1 Punkt im Fahreignungsregister, sondern auch ein Fahrverbot von einem Monat, wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt wurden. Ach hier erhöht sich das Bußgeld merklich: von 100 EUR auf 180 EUR.

    Eine Verdopplung des Bußgeldes im Vergleich zum alten Bußgeldkatalog ist besonders bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 41 km/h zu spüren. Hier beträgt das neue Bußgeld nun 400 EUR, statt wie vorher 200 EUR. Wer mit mehr als 70 km/h geblitzt wird, muss nach der neuen Fassung des Bußgeldkatalogs 2021 mit satten 800 EUR Bußgeld rechnen.



    Neuregelung bei Geschwindigkeitsverstößen außerorts

    Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts sind die neuen Bußgelder im Vergleich zu Geschwindigkeitsverstößen innerorts etwas milder ausgefallen. Hier droht ab 21 km/h zu schnell außerorts ein Bußgeld von 100 EUR, bisher lag dieses bei 70 EUR. Wird man mit 26 km/h zu schnell ausserorts gemessen, so droht 1 Punkt in Flensburg, 150 Euro (bisher 80 EUR), sowie 1 Monat Fahrverbot bei Wiederholung. Wäre die Fassung der Bußgeldkatalog StVO-Novelle 2020 nicht unwirksam geworden, dann gäbe es bei diesem Verstoß bereits ein einmonatiges Fahrverbot sowie 2 Punkte im Fahreignungsregister. Auch bei einem Geschwindigkeitsverstoß ab 31 km/h wäre sofort ein Fahrverbot auf den Betroffenen zugekommen. Nach der neuen Fassung erst ab einer wiederholten Überschreitung mit mehr als 26 km/h innerhalb 12 Monate.

    Eine eindeutige Verdopplung des Bußgeldes für zu schnelles Fahren kommt auf den Fahrer ab 41 km/h ausserorts. Hier steigt der Betrag von 160 EUR auf 320 EUR. wie auch schon nach dem aktuellen Bußgeldkatalog droht zusätzlich 1 Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte in Flensburg. Wird man allerdings mit mehr als 70 km/h geblitzt, so droht nach dem neuen Bußgeldkatalog 2021 ein Bußgeld von 700 EUR statt 600 EUR.




    Neuregelung Halten und Parken

    Nicht nur die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden deutlich angehoben, sondern auch das für Parken und Halten. Insbesondere das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, Halten auf Schutzstreifen und das Parken in zweiter Reihe, werden richtig teuer. Statt wie bisher 25 EUR Verwarngeld, muss man jetzt viel tiefer in die Tsche greifen und mehr als das Vierfache zahlen: 110 EUR.
    Kommt es beim Halten oder Parken in solch einem untersagten Bereich zur Behinderung, Gefährdung oder gar einer Sachbeschädigung, wird dies als schwerer Verstoß geahnder und es droht die Eintreigung von Punkten in Flensburg.
    Auch für das Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz hat sich das Bußgeld deutlich erhöht, statt 35 EUR sind jetzt Geldbußen von 55 EUR vorgesehen. Das Gleiche gilt auch für das unberechtigte Parken auf Parkplätzen, welche für Elekto-Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge vorgesehen sind. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve sieht der neue Bußgeldkatalog 2021 eine Geldbuße von 35 EUR vor. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 EUR, statt wie bisher ab 10 EUR, fällig.

    StVO-Novelle 2021 - Rettungsgasse

    Bereits mit der im April letzten Jahres kurz in Kraf getretene StVO-Novelle, hatte sich das Bußgeld rund um Rettungsgassen deutlich erhöht. Dies ist auch jetzt geblieben: Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 EUR sowie 1 Monat. Zusätzlich droht auch eine Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister.



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Geschwindigkeitsüberschreitungen in Zone 30:


Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:


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