
Wenn Sie zu schnell unterwegs waren und einen Blitzer ausgelöst haben, stellt sich schnell die Frage: Wie teuer wird das jetzt? Mit unserem Bußgeldrechner können Sie in wenigen Sekunden berechnen, was auf Sie zukommt. Einfach Werte eingeben – und sofort wissen, wo Sie stehen.
Der Bußgeldkatalog 2025 sieht je nach Geschwindigkeit, Ort und weiteren Umständen empfindliche Strafen vor – von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot. Der Rechner basiert auf der aktuellen BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung) und zeigt Ihnen direkt, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt.
Bußgeldrechner
Geben Sie die benötigten Daten ein, um Ihr Bußgeld zu berechnen.
Bußgeldrechner:
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bußgeldrechner liefert eine schnelle Einschätzung der zu erwartenden Strafe bei Tempoverstößen laut Bußgeldkatalog 2025.
- Berücksichtigt werden Faktoren wie innerorts oder außerorts geblitzt, die gemessene und zulässige Geschwindigkeit, eine mögliche Probezeit sowie die Fahrzeugart.
- Sie erfahren, ob sich ein Einspruch lohnt und können direkt eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung durch unsere erfahrenen Anwälte erhalten.
Sie wurden geblitzt? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die wichtigsten Fragen zum Bußgeldrechner
Wie viel Toleranz hat ein Blitzer Rechner?
Wie hoch fällt das Bußgeld aus bei 20 km/h zu schnell?
Aktueller Bußgeldrechner für eine Geschwindigkeitsüberschreitung
Mit dem Bußgeldrechner können Sie in wenigen Klicks herausfinden, welche Konsequenzen bei Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen. Ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden – der Rechner zeigt Ihnen sofort, ob Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder ein hohes Bußgeld auf Sie zukommen. Die Berechnung erfolgt anonym und basiert auf den aktuellen Vorgaben der BKatV.Anwaltlicher Erfahrungsbericht:

- Kay Stolle, Fachanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung
Was genau ist ein Bußgeldrechner?
Ein Bußgeldrechner ist ein Online-Tool, mit dem Sie die drohenden Sanktionen bei zu hohem Tempo schnell und unkompliziert berechnen können. Grundlage ist der Bußgeldkatalog 2025. Der Rechner zeigt Ihnen je nach Verstoß die voraussichtliche Höhe der Geldbuße, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ob mit einem Fahrverbot zu rechnen ist.Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – Bußgeld und Punkte
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung gehört zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr – und wird je nach Höhe der Überschreitung mit empfindlichen Sanktionen geahndet. Der Bußgeldkatalog Geschwindigkeit sieht bei zu schnellem Fahren gestaffelte Geldbußen, Punkte in Flensburg und in bestimmten Fällen auch ein Fahrverbot vor. Entscheidend für die Strafe sind:- das Ausmaß der Überschreitung (z. B. 10 km/h oder 40 km/h zu schnell),
- der Ort des Verstoßes (innerorts oder außerorts),
- sowie Wiederholungstaten.
Innerorts geblitzt
Wenn Sie innerorts geblitzt wurden, drohen bereits ab 21 km/h zu schnell Punkte – ab 31 km/h kommt in der Regel ein Fahrverbot hinzu. Die folgende Tabelle zeigt die Sanktionen laut für Tempoverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften wie 30 Zonen.Gültiger Bußgeldkatalog 2025 innerhalb geschlossener Ortschaft, Stand 22.10.2025
Außerorts geblitzt
Wer außerorts geblitzt wird, muss mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg und eventuell einem Fahrverbot rechnen. Zwar fallen die Konsequenzen außerorts im Vergleich zu innerorts meist etwas milder aus, doch ab 26 km/h zu schnell wird es auch hier ernst. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Sanktionen, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell unterwegs waren.Gültiger Bußgeldkatalog 2025 außerhalb geschlossener Ortschaft, Stand 22.10.2025
Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen abwenden: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Mit professioneller Hilfe lassen sich Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen reduzieren oder vollständig abwenden. Ein Rechtsanwalt prüft, ob folgende Fehlerquellen und Schwachstellen vorliegen:✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Für welche Verstöße gibt es sonst noch Bußgelder?
Nicht nur bei einem Geschwindigkeitsverstoß drohen Sanktionen. Auch andere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können Geldbußen, Punkte in Flensburg und teils Fahrverbote nach sich ziehen.Ob Abstandsverstoß, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer oder Alkohol am Steuer – die Bandbreite möglicher Delikte ist groß. Wer sich hier einen Überblick verschafft, kann nicht nur drohende Strafen besser einschätzen, sondern auch gezielt prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Vorwurf lohnt.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Verstöße besonders häufig im Straßenverkehr vorkommen und mit welchen Konsequenzen Sie jeweils rechnen müssen.
Abstandsverstöße – zu dichtes Auffahren
Abstandsverstöße liegen vor, wenn Sie bei hoher Geschwindigkeit den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschreiten. Besonders auf Autobahnen oder Landesstraßen ist zu dichtes Auffahren ein häufiger Grund für Geldbußen. Laut Bußgeldkatalog 2025 kann ein Abstandsverstoß schnell teuer werden – vor allem dann, wenn die Geschwindigkeit über 100 km/h lag und der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes betrug.Je geringer der Abstand bei hoher Geschwindigkeit, desto härter fallen die Strafen aus: Geldbußen bis zu 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und sogar ein bis drei Monate Fahrverbot sind möglich. Ihnen wird vorgeworfen, den Abstand nicht eingehalten zu haben? In solchen Fällen ist es ratsam, das Messverfahren und die Abstandsmessung genau durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen – denn oft gibt es Spielräume oder Messfehler, die sich bei einem Einspruch auszahlen können.
Unser Expertentipp
Oft bestehen Zweifel an der Rotphase oder an der Messgenauigkeit des Ampelblitzers. In solchen Fällen kann ein Einspruch sinnvoll sein. Ein erfahrener Anwalt prüft, ob der Vorwurf haltbar ist oder entkräftet werden kann.Rotlichtverstöße – bei Rot über die Ampel
Bei einem Rotlichtverstoß wird im Bußgeldverfahren grundsätzlich zwischen zwei Formen unterschieden: dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Entscheidend ist dabei die Zeit, die die Ampel bereits auf Rot stand. Davon hängen die Höhe der Geldbuße, die Anzahl der Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot ab.Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war. In diesem Fall drohen mindestens 90 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Wird dabei eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 240 Euro, zusätzlich können zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot verhängt werden.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt hingegen vor, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war. Hier fällt die Strafe deutlich strenger aus:Je nach Einzelfall und ob es zu Gefährdungen oder Sachschäden kam, drohen 200 bis 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.
Unser Expertentipp
Die Messung des Abstands erfolgt häufig durch Videonachfahrsysteme oder spezielle Kameras – beide sind fehleranfällig. Lassen Sie den Vorwurf von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen, bevor Sie zahlen. Bereits kleine Ungenauigkeiten im Messverfahren können einen Einspruch rechtfertigen.Handy am Steuer
Wer mit Handy am Steuer erwischt wird, riskiert ein Bußgeld – selbst wenn das Fahrzeug steht, aber der Motor noch läuft. Die Straßenverkehrsordnung verbietet jegliche Nutzung elektronischer Geräte, wenn dafür das Gerät aufgenommen oder gehalten werden muss (§ 23 Abs. 1a StVO). Auch das Schreiben von Nachrichten oder Scrollen im Display ist ausdrücklich untersagt.Für einen Handyverstoß am Steuer drohen 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Kommt es dabei zu einer Gefährdung oder einem Unfall, kann sich die Strafe auf 150 bis 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot erhöhen.
Wichtig: Auch Tablets, Navis oder Smartwatches fallen unter dieses Verbot, sofern sie während der Fahrt in der Hand gehalten und aktiv bedient werden.
Unser Expertentipp
Wenn Sie mit Handy am Steuer erwischt wurden, lohnt sich ein Blick in die Akte. Nicht immer ist die Beweislage eindeutig – ein Verkehrsrechtsanwalt kann prüfen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer zählt zu den schwerwiegenden Verkehrsverstößen. Bereits ab 0,5 Promille begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird – beim zweiten oder dritten Verstoß erhöhen sich die Strafen deutlich. Auch bei einem Promillewert unter 0,5 können Sanktionen folgen, wenn Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler vorliegen. Das sogenannte relative Fahruntüchtigkeit-Prinzip erlaubt Bußgelder oder Strafen bereits ab 0,3 Promille – wenn es Hinweise auf Fahrunsicherheit gibt.Wird zusätzlich eine Gefährdung oder ein Unfall festgestellt, handelt es sich um eine Straftat. Ab 1,1 Promille liegt automatisch absolute Fahruntüchtigkeit vor – unabhängig davon, ob es zu einem Unfall kam. Die Folge: Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag ins Strafregister.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die Null-Promillegrenze. Schon der geringste Alkoholkonsum am Steuer kann zu Konsequenzen führen – inklusive Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.
Unser Expertentipp
Bei Trunkenheit am Steuer ist eine anwaltliche Beratung besonders wichtig. Häufig lässt sich die Beweislage anfechten – etwa bei Fehlern bei der Durchführung des Alkoholtests oder unklarer Dokumentation der Fahrtüchtigkeit.Fazit
Unser Bußgeldrechner bietet Ihnen eine einfache und schnelle Möglichkeit, die drohenden Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sowie Ihre Einspruchsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen. Ob Sie innerorts geblitzt oder außerorts zu schnell gefahren sind – mit wenigen Klicks wissen Sie, welche Sanktionen Ihnen drohenDoch jeder Fall ist individuell – und viele Messverfahren sind fehleranfällig. Deshalb nehmen Sie den Bescheid nicht einfach hin und lassen Sie ihn professionell prüfen. Über unseren Rechner erhalten Sie nicht nur eine Einschätzung der Strafen, sondern auch den direkten Zugang zur kostenlosen Erstberatung durch erfahrene Verkehrsrechtsanwälte.
Nutzen Sie diese Chance – und verschaffen Sie sich Klarheit, bevor Sie zahlen.
Die häufigsten Fragen rund um den Bußgeldrechner 2025
Der Bußgeldrechner bezieht sich lediglich auf Tempoverstöße. Wenn Sie sich über die Strafen zu anderen Verstößen informieren möchten, finden Sie eine Übersicht im Bußgeldkatalog 2025.
Ein Blitzerrechner – auch Bußgeldrechner genannt – ist ein Online-Tool, das auf Basis des Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ermittelt, welche Strafen bei einem Blitzer-Foto zu erwarten sind. Er ist besonders hilfreich, um vorab zu klären, ob ein Einspruch wirtschaftlich oder rechtlich sinnvoll sein könnte.
Bußgeldkataloge gibt es nicht nur für Geschwindigkeit, sondern auch für Abstand, Rotlichtverstöße, Alkohol am Steuer, Telefonieren beim Fahren, Parkverstöße oder falsches Verhalten gegenüber Einsatzfahrzeugen. Unser Bußgeldrechner konzentriert sich lediglich auf Tempoverstöße im Straßenverkehr.
Ein Fahrverbot droht in der Regel ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts zu schnell. Auch eine geringere Überschreitung ab 26 km/h zu viel kann zum Fahrverbot führen – zum Beispiel bei Wiederholungstaten innerhalb von 12 Monaten.
Nach der Anhörung im Bußgeldverfahren beginnt eine dreimonatige Frist, in der die zuständige Behörde den Bußgeldbescheid versenden muss. Er enthält das festgelegte Bußgeld sowie mögliche weitere Konsequenzen wie Punkte oder ein Fahrverbot.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Geschwindigkeit, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 23 Abs. 1a StVO – Benutzung elektronischer Geräte (Handy am Steuer), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 4 StVO – Abstand, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Gesamtdokument, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Regelfahrverbote, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Tatbestandskatalog Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldkatalog), https://www.kba.de/DE/VerkehrTeilnehmer/Ordnungswidrigkeiten/Tatbestandskatalog/tatbestandskatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Inhalt des Bußgeldbescheids, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__66.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – 0,5-Promille-Grenze, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Alkohol-Verbot für Fahranfänger/unter 21, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 316 Strafgesetzbuch (StGB) – Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit), https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), «Statistische Auswertung 2013», https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 10.09.2025).