Vorwurf Fahrerflucht oder Drogen- und Alkoholfahrt?
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56%
aller Bescheide sind fehlerhaft
(VUT-Studie*)
* Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG
Studie mit 14.783 Vorgängen im Zeitraum von April 2007 bis Januar 2013
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In meinem Fall waren die Erfolgsaussichten nicht besonders gut. Die Kanzlei hat es trotzdem geschafft
den Einspruch erfolgreich durchzusetzen! Die Kosten wurden von meiner Rechtsschutz übernommen
+ meine Selbstbeteiligung von der Kanzlei. Einfach Top!
André B.
Das hat mich sehr gefreut!
Ich war unsicher, ob ich überhaupt eine Chance habe, aber der Einspruch wurde dank der Hilfe erfolgreich durchgesetzt.
Die zuständige Anwältin war im Gespräch sehr freundlich und kompetent - Das hat mich sehr gefreut. Klasse Service!
Anita L.
Ich konnte meinen Führerschein behalten
Ich bin als Taxifahrer auf meinen Führerschein angewiesen. Das Bußgeld konnte zwar nicht verhindert werden aber
dafür das Fahrverbot - Ich konnte meinen Führerschein deshalb zum Glück behalten. Vielen Dank dafür!
Torsten G.
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anderer Drogenfahrten einzuschätzen. Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht von der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten
Sie bundesweit bei der Abwehr von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und bewerten, ob Beweise angreifbar sind oder
Verfahrensfehler vorliegen. So erhöhen Sie Ihre Chancen, Fahrverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis erfolgreich abzuwenden.
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Ihre Anfrage wird von der seit 20 Jahren im Bereich Verkehrsrecht tätigen Kanzlei Stolle geprüft.
Die Kanzlei wird Sie telefonisch kontaktieren um Ihnen kostenlos und unverbindlich mitzuteilen,
mit welchen konkreten Strafen Sie bei Ihrem Verkehrsverstoß zu rechnen haben und ob es Sinn macht, Einspruch einzulegen.
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, die Kanzlei mit der Durchsetzung Ihres Einspruchs zu beauftragen.
Entstehen mir Kosten?
Das Absenden dieses Formulars und die anschließende telefonische Erstberatung sind für
Sie komplett kostenfrei.
Sie können nach der telefonischen Erstberatung selbst entscheiden, ob Sie die Kanzlei mit dem Einspruch
beauftragen möchten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, zahlen Sie in der Regel nur Ihre
Selbstkostenbeteiligung. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie
die Kosten für den Einspruch auf eigene Kosten tragen. In diesem Fall wird Ihnen die
Kanzlei mitteilen ob dies wirtschaftlich für Sie Sinn macht.
Häufige Fragen
Ja, ein Einspruch ist möglich. Gerade bei Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) kommt es
häufig auf Details an: War der Schaden gering, wurde die Tat wirklich nachgewiesen oder gab es Verfahrensfehler? Ein Anwalt kann
prüfen, ob das Verfahren eingestellt oder die Strafe reduziert werden kann.
Ja, insbesondere wenn Messverfahren fehlerhaft waren oder die rechtlichen Voraussetzungen für eine Blutentnahme
nicht korrekt eingehalten wurden. Schon kleine Verfahrensfehler können zur Unverwertbarkeit der Beweise führen.
In vielen Fällen droht neben dem Bußgeld ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Einspruch
kann sinnvoll sein, wenn die THC-Werte knapp an der Grenze liegen oder die Abbauwerte nicht korrekt berücksichtigt wurden.
Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen. Versäumst du diese Frist,
wird der Bescheid rechtskräftig – egal, ob er fehlerhaft war oder nicht.
Ja, in vielen Fällen deckt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten ab. Es lohnt sich, das vorab prüfen zu lassen.
Mögliche Ergebnisse sind: Einstellung des Verfahrens, Reduzierung der Geldstrafe, Vermeidung eines Fahrverbots oder die Abwendung des Führerscheinentzugs.
Strafverfahren Einspruch prüfen:
Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenfahrt: Ihre Rechte im Überblick
Beide Vorwürfe haben erhebliche Konsequenzen, die bis zum Führerscheinentzug reichen können. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid oder Strafbescheid ist rechtmäßig. Fehler bei der
Beweissicherung, unzulässige Blutentnahmen oder falsche Messmethoden sind keine Seltenheit. Sie haben das Recht, Einspruch gegen solche Bescheide einzulegen. Entscheidend
ist dabei eine schnelle Reaktion innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen. Gerade im Verkehrsstrafrecht kommt es auf Details an, die Sie allein oft nicht einschätzen können. Ein
spezialisierter Anwalt erkennt, ob sich ein Verfahren einstellen lässt oder eine Milderung der Strafe möglich ist.
Schweigen: Sie haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen
Akteneinsicht: Über einen Anwalt können die Ermittlungsakten eingesehen werden
Rechtsbeistand: Sie dürfen jederzeit einen spezialisierten Verteidiger hinzuziehen
Fristen: Einspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich
Beweisanfechtung: Fehlerhafte Messungen oder Blutentnahmen können ausgeschlossen werden
Rechtsmittel: Gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle können Sie rechtlich vorgehen
Verjährungsfristen der Vorwürfe
Die Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Delikt. Bei Ordnungswidrigkeiten wie einer Alkoholfahrt unter 0,5 Promille gilt in der Regel eine Verjährung von drei Monaten. Bei
Fahrerflucht oder Drogenfahrten handelt es sich um Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, bei denen die Verjährung deutlich länger ist. So kann eine
Fahrerflucht nach § 142 StGB bis zu fünf Jahre verfolgt werden. Diese Unterschiede sind wichtig, um einschätzen zu können, wie lange Ermittlungen drohen. In vielen Fällen werden Verfahren
eingestellt, wenn die Beweise nicht ausreichen. Ein Anwalt prüft, ob das Verfahren nach Ablauf der Verjährung noch Bestand hat oder ob eine Einstellung geboten ist.
Vorwurf
Verjährungsfrist
Rechtsgrundlage
Fahrerflucht (§ 142 StGB)
5 Jahre (Straftat)
§ 78 StGB
Alkohol am Steuer (≥ 0,5 ‰ OWi)
3 Monate (Ordnungswidrigkeit)
§ 26 StVG
Alkohol/Drogenfahrt (Straftat, ≥ 1,1 ‰ / BtM)
3 bis 5 Jahre (Straftat)
§§ 316, 315c StGB
Cannabis am Steuer (THC-Nachweis)
3 Monate (Ordnungswidrigkeit) / bis 5 Jahre bei Straftat
§ 24a StVG / § 316 StGB
Praxistipp für den Einspruch
Wenn Sie Post von der Behörde erhalten, reagieren Sie nicht vorschnell. Häufig ist es besser, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und Akteneinsicht über einen Anwalt zu beantragen.
Nur so erfahren Sie, welche Beweise vorliegen und ob diese überhaupt verwertbar sind. Messfehler, falsche Zeugenangaben oder fehlende Rechtsbelehrungen können einen
Einspruch aussichtsreich machen. Wichtig ist, dass Sie die Fristen im Blick behalten und sich rechtzeitig Unterstützung sichern. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsstrafrecht
kann bereits im Vorverfahren dafür sorgen, dass belastende Beweise aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Keine vorschnellen Aussagen: Schweigen ist Ihr gutes Recht
Akteneinsicht: über Anwalt unverzichtbar
Fristen einhalten: Einspruch immer binnen 14 Tagen
Chancen durch Verteidigung
Ein rechtzeitiger Einspruch eröffnet die Möglichkeit, Strafen deutlich zu reduzieren oder ein Verfahren vollständig einstellen zu lassen. Bei Alkoholfahrten
kommt es oft auf die exakte Promillegrenze an. Liegen die Werte knapp an der Grenze, können Messungenauigkeiten eine Rolle spielen. Auch bei Cannabis und
anderen Drogen wird häufig gestritten, ob die Werte eine Fahruntüchtigkeit tatsächlich belegen. Mit einer guten Verteidigung lassen sich nicht nur Bußgelder senken, sondern auch
Punkte im Fahreignungsregister oder ein drohendes Fahrverbot verhindern. Gerade für Berufskraftfahrer ist das ein entscheidender Faktor.
Grenzwerte: Messungen oft angreifbar
Fehler bei Verfahren: können zu Einstellung führen
Führerschein retten: oft möglich mit guter Verteidigung
Fahrerflucht (§ 142 StGB):
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – was jetzt wichtig ist.
Wer eine Unfallstelle verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht nach § 142 StGB.
Schon bei geringen Blechschäden können empfindliche Strafen drohen. Wichtig ist, dass Sie am Unfallort bleiben, Ihre Personalien mitteilen und den Schaden dokumentieren lassen. Falls Sie
in Panik gehandelt haben und später zurückkehren, kann das strafmildernd wirken. Dennoch sollten Sie unbedingt rechtliche Unterstützung suchen, da Fahrerflucht zu Punkten
in Flensburg, Geldstrafen und sogar Führerscheinentzug führen kann.
So verhalten Sie sich richtig
Nach einem Unfall gilt: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern und die Polizei informieren. Auch wenn der Schaden klein erscheint, verlassen Sie den Ort nicht ohne weitere Maßnahmen. Wer
dennoch wegfährt, macht sich schnell strafbar. Sollte bereits ein Ermittlungsverfahren laufen, äußern Sie sich ohne anwaltliche Beratung nicht zur Sache. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie
prüfen lassen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder ob Beweise angegriffen werden können.
Unfallstelle sichern: Warndreieck und Warnweste nutzen bei größeren Unfällen
Polizei rufen: auch bei kleinen Schäden wie z. B. Parkremplern
Keine voreiligen Angaben: erst Rechtsrat einholen
Bußgeldkatalog Fahrerflucht
Der Bußgeldkatalog 2025 sieht bei Fahrerflucht harte Sanktionen vor. Neben Geldstrafen drohen zwei bis drei Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote von bis zu drei Monaten.
In schweren Fällen kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem können hohe Schadensersatzforderungen von Versicherungen auf Sie zukommen, da diese bei Fahrerflucht häufig die Zahlung
verweigern. Entscheidend ist immer die Schwere des Verstoßes. Bereits ab einem Schaden von etwa 1.300 Euro kann der Führerschein entzogen werden. Bei geringeren Schäden gibt es unter
Umständen Spielraum für eine mildere Ahndung, wenn Sie den Vorfall nachträglich melden.
Konstellation
Strafe
Maßnahmen
Einspruch sinnvoll?
Sachschaden unter ca. 600 €
Geldstrafe (oft gering)
1 Punkt, Fahrverbot bis 3 Monate möglich
Sachschaden ab ca. 600 € bis 1.300 €
Geldstrafe bis zu 1 Monatsgehalt
2 Punkte, Fahrverbot, ggf. Führerscheinentzug
Großer Sachschaden oder Personenschaden
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte
Fahren unter Alkoholeinfluss (§ 316 StGB):
Alkohol am Steuer – das sollten Sie wissen
Alkoholfahrten zählen zu den häufigsten Delikten im Straßenverkehr. Schon ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen, wenn es zu einer Gefährdung kommt. Ab 0,5 Promille
drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat. Bei Wiederholungstätern steigen die Strafen erheblich. Alkoholkontrollen
sind rechtlich genau geregelt. Nur wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, darf eine Blutentnahme angeordnet werden. Wird diese ohne richterliche Anordnung durchgeführt,
können die Ergebnisse unter Umständen nicht verwertet werden. Nutzen Sie diese Ansatzpunkte für einen Einspruch.
Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit
Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat hängt beim Alkohol von der Promillezahl ab. Unter 0,5 Promille ist in der Regel keine Sanktion vorgesehen, ab 0,5 Promille handelt es
sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze. Verstöße werden streng
geahndet. Der Unterschied ist erheblich: Während Ordnungswidrigkeiten meist mit Bußgeldern und Fahrverboten sanktioniert werden, drohen bei Straftaten Geldstrafen
oder sogar Freiheitsstrafen.
Ordnungswidrigkeit: ab 0,5 Promille
Straftat: ab 1,1 Promille
Sonderregel: 0,0 Promille in Probezeit und unter 21 Jahren
Bußgeldkatalog Alkohol am Steuer
Der Bußgeldkatalog 2025 unterscheidet zwischen Ersttätern und Wiederholungstätern. Beim ersten Verstoß ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und
ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld, beim dritten Mal verdreifacht es sich. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit Geldstrafe, drei
Punkten und Führerscheinentzug geahndet wird. Besonders streng sind die Regeln für Fahranfänger: Schon beim ersten Verstoß drohen Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Hier
zeigt sich, dass sich ein Einspruch lohnen kann, wenn Messfehler oder Verfahrensfehler vorliegen.
Wert / Situation
Strafe
Maßnahmen
Einspruch sinnvoll?
Probezeit / Fahrer unter 21 Jahren (0,0 ‰)
250 €
1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung
0,5 - 1,09 ‰, Erstverstoß
500 €
2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
0,5 - 1,09 ‰, 2. Verstoß
1.000 - 1.500 €
2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei 3. Verstoß
1.500 Euro
2 Punkte
Ab 1,1 ‰ (Straftat)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte, MPU
ab 1,6 %
3 Punkte
Freiheits- oder Geldstrafe + MPU
Nach Cannabiskonsum Auto fahren (§ 316 StGB):
Cannabis am Steuer – darauf sollten Sie achten
Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland seit 2024 teilweise legalisiert, am Steuer jedoch weiterhin streng reglementiert. Bereits ab 1,0 ng/ml THC im Blut gilt die Fahrt als
Ordnungswidrigkeit. Ab höheren Werten kann eine Straftat vorliegen. Ein Führerscheinentzug ist dann wahrscheinlich. Besonders kritisch ist, dass Abbauwerte individuell
sehr unterschiedlich ausfallen und Messfehler häufig vorkommen. Für Betroffene bedeutet das: Auch wenn Sie sich nicht berauscht fühlen, kann ein positiver Test rechtliche Konsequenzen
haben. Deshalb sollten Sie immer prüfen lassen, ob die Werte korrekt erhoben wurden.
Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit
Bei Cannabis am Steuer gilt der THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml. Wird dieser überschritten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Eine Straftat ist anzunehmen, wenn eine Fahruntüchtigkeit
festgestellt wird oder weitere Delikte hinzukommen. In der Praxis sind diese Abgrenzungen oft strittig. Rechtsanwälte können prüfen, ob die Messung verwertbar ist und
ob es Anhaltspunkte für einen Einspruch gibt. Da die Wirkung von Cannabis individuell variiert, sind pauschale Annahmen oft problematisch. Ein gut vorbereiteter Einspruch
kann verhindern, dass der Führerschein dauerhaft entzogen wird.
Grenzwert: 1,0 ng/ml THC im Blut
Ordnungswidrigkeit: bei Überschreiten des Grenzwertes
Straftat: bei Fahruntüchtigkeit oder weiteren Delikten
Bußgeldkatalog Cannabis am Steuer
Der Bußgeldkatalog 2025 sieht beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vor. Wiederholungstäter müssen mit 1.000
Euro und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ab dem dritten Verstoß sind es 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot. Kommt eine Straftat hinzu, drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen
sowie der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Sanktionen zeigen, dass eine rechtliche Überprüfung sinnvoll ist. Gerade bei Grenzwerten kann ein Gutachten oder die Anfechtung
der Messmethode entscheidend sein, um die Strafen abzumildern.
Wert / Situation
Strafe
Maßnahmen
Einspruch sinnvoll?
Probezeit / Fahranfänger
250 € (analog A-Verstoß)
1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung
THC-Wert ab 3,5 ng/ml, 1. Verstoß
500 €
2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei 2. Verstoß
1.000 €
2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei 3. Verstoß oder Fahruntüchtigkeit
1.500 € oder Strafverfahren
3 Monate Fahrverbot, MPU, Entzug der Fahrerlaubnis
unter Drogen Auto fahren (§ 316 StGB):
Drogen am Steuer – das sollten Sie beachten
Neben Cannabis sind auch andere Drogen wie Kokain, Amphetamine oder Ecstasy im Straßenverkehr verboten. Hier gelten strenge Null-Toleranz-Regeln. Schon geringe Mengen führen zu
einem Bußgeldverfahren oder einer Strafanzeige. Anders als bei Cannabis gibt es keine festgelegten Grenzwerte, sondern jede nachgewiesene Substanz kann geahndet werden. Die
Strafen sind drastisch: Neben hohen Bußgeldern drohen Fahrverbote und Führerscheinentzug. Wer unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht,
riskiert außerdem eine Freiheitsstrafe. Für Betroffene lohnt es sich, die Rechtslage genau prüfen zu lassen, da die Beweislage oft angreifbar ist.
Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit
Bei Drogenfahrten wird unterschieden, ob es sich um eine reine Ordnungswidrigkeit handelt oder ob weitere Delikte wie Gefährdung hinzukommen. Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn
lediglich ein positiver Drogentest vorliegt, ohne dass eine Fahruntüchtigkeit festgestellt wird. Eine Straftat ist anzunehmen, wenn konkrete Ausfallerscheinungen oder ein Unfall
hinzukommen. Die Folgen reichen von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen. In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch, da die Beweismittel nicht
immer gerichtsfest sind.
Ordnungswidrigkeit: positiver Drogentest ohne Ausfallerscheinungen
Straftat: mit Gefährdung oder Unfall
Folgen: Geldstrafe, Punkte, Führerscheinentzug
Bußgeldkatalog Drogen am Steuer
Im Bußgeldkatalog 2025 wird der Erstverstoß mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Beim zweiten Verstoß sind es 1.000 Euro und
drei Monate Fahrverbot, beim dritten 1.500 Euro und ebenfalls drei Monate Fahrverbot. Liegt eine Straftat vor, kommen Geld- oder Freiheitsstrafen hinzu. Darüber hinaus droht
regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Die drohenden Sanktionen sind massiv, weshalb es entscheidend ist,
rechtzeitig zu prüfen, ob ein Einspruch Erfolg verspricht.
Wert / Situation
Strafe
Maßnahmen
Einspruch sinnvoll?
Probezeit / Fahranfänger
250 € (A-Verstoß)
1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung
Positiver Drogentest, 1. Verstoß
500 €
2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei 2. Verstoß
1.000 €
2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei 3. Verstoß oder Unfall
1.500 € oder Strafverfahren
3 Monate Fahrverbot, MPU, Entzug der Fahrerlaubnis
Was droht bei einer Straftat? (§§ 152, 170, 407 StPO):
Abgrenzung: Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr?
Im Verkehrsrecht ist es entscheidend zu wissen, ob ein Verhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird. Ordnungswidrigkeiten
wie Geschwindigkeitsverstöße oder Handy am Steuer werden mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Bei Straftaten wie Fahrerflucht nach
§ 142 StGB oder Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
über einen festgelegten Grenzwert hinaus gilt dagegen das Strafgesetzbuch. Hier ermittelt nicht die Bußgeldstelle, sondern die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren läuft nach der Strafprozessordnung (StPO)
ab und kann bis vor Gericht führen. Für Betroffene ist diese Unterscheidung wichtig, da bei Straftaten härtere Strafen drohen und ein Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt.
Rechtliche Unterschiede im Überblick
Während Ordnungswidrigkeiten vor allem der Ahndung kleiner Verstöße dienen, haben Straftaten ein höheres Gewicht. Sie gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich und
werden daher härter bestraft. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zu Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug. Betroffene sollten frühzeitig
prüfen lassen, ob der Vorwurf tatsächlich eine Straftat erfüllt oder ob es sich rechtlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Ordnungswidrigkeit: Bußgeldbescheid durch die Verwaltungsbehörde
Straftat: Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft
Folgen: Straftat führt zu Eintrag ins Bundeszentralregister
Der Ablauf eines Strafverfahrens im Verkehrsstrafrecht
Wird eine Straftat wie Fahrerflucht oder eine Alkoholfahrt festgestellt, beginnt ein formelles Strafverfahren. Die Polizei leitet die Ermittlungen ein und
übergibt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird. Der Strafbefehl
ist vergleichbar mit dem Bußgeldbescheid, richtet sich aber nach der Strafprozessordnung (§ 407 StPO).
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Kommt es zur Anklage, entscheidet das Amtsgericht über Schuld und Strafe.
Die einzelnen Verfahrensschritte
Das Strafverfahren folgt klaren Schritten, die gesetzlich geregelt sind. Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass sie zu keiner Aussage verpflichtet sind und jederzeit einen Anwalt
hinzuziehen können. Ein erfahrener Verteidiger kann prüfen, ob Beweise verwertbar sind und ob Verfahrensfehler vorliegen. Dies erhöht die Chancen, ein Verfahren einzustellen oder die
Strafe abzumildern.
Polizei: Nimmt Unfall oder Kontrolle auf, sichert Beweise und leitet Ermittlungen ein
Vorladung: Betroffene erhalten häufig eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung – Schweigen ist erlaubt
Staatsanwaltschaft: Sichtet die Ermittlungsakte und entscheidet über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage
Strafbefehl: Wird beim Amtsgericht beantragt, enthält Geldstrafe, Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Einspruch: Innerhalb von 14 Tagen können Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen
Gericht: Verhandelt den Fall, wenn Einspruch eingelegt oder direkt Anklage erhoben wurde
Urteil: Gericht entscheidet über Schuld, Strafe, Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Rechtsmittel: Gegen Urteile können Berufung oder Revision eingelegt werden