Neue Bußgeldkataloge 2025 - Jetzt über alle Änderungen informieren! ×
Bußgeldkataloge 2025 +
Behörden Schreiben +
Bußgeldrechner +
Behörden & Anwalt +
Blog +
News +

Vorwurf Fahrerflucht oder Drogen- und Alkoholfahrt?


Wir prüfen Ihren Einspruch kostenlos!
Wir prüfen Ihren Einspruch kostenlos!


Kostenloser Check
in 1 Minute.
56% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft*
Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
Schnell, kostenlos und unverbindlich

Was wird Ihnen vorgeworfen?

Fahrerflucht
Alkohol am Steuer
Cannabis am Steuer
Drogen am Steuer
RechtAktuell.org

So funktioniert es:

Einspruch-Check
Beantworten Sie uns einige Fragen und übermitteln Sie uns gerne Ihr Schreiben der Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft.
Kostenlose Prüfung
Wir prüfen Ihren Verstoß auf Messfehler und Formfehler der Behörden.
Ergebnis erhalten
Sie erhalten von uns eine Auswertung. 100% kostenlos und unverbindlich.
Einspruch einlegen
Auf Wunsch legen Sie selbst oder mit unserer Hilfe Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid ein.
56%
aller Bescheide sind
fehlerhaft (VUT-Studie*)
* Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG
Studie mit 14.783 Vorgängen im Zeitraum von April 2007 bis Januar 2013
VUT Studie Diagramm

Stolle Rechtsanwälte

Einfach Top!

In meinem Fall waren die Erfolgsaussichten nicht besonders gut. Die Kanzlei hat es trotzdem geschafft den Einspruch erfolgreich durchzusetzen! Die Kosten wurden von meiner Rechtsschutz übernommen + meine Selbstbeteiligung von der Kanzlei. Einfach Top!

André B.

Das hat mich sehr gefreut!

Ich war unsicher, ob ich überhaupt eine Chance habe, aber der Einspruch wurde dank der Hilfe erfolgreich durchgesetzt. Die zuständige Anwältin war im Gespräch sehr freundlich und kompetent - Das hat mich sehr gefreut. Klasse Service!

Anita L.

Ich konnte meinen Führerschein behalten

Ich bin als Taxifahrer auf meinen Führerschein angewiesen. Das Bußgeld konnte zwar nicht verhindert werden aber dafür das Fahrverbot - Ich konnte meinen Führerschein deshalb zum Glück behalten. Vielen Dank dafür!

Torsten G.

Alle Bewertungen auf ProvenExpert lesen! Hier klicken
Seit mehr als 20 Jahren für Sie im Einsatz
Kanzlei Stolle
Kay Stolle
Rechtsanwalt & Inhaber

Mit unserer Hilfe vermeiden Sie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote

In vielen Fällen lassen sich Fahrverbote verhindern und überhöhte Bußgelder abwenden. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um Ihre Erfolgschancen bei einem Vorwurf wie Fahrerflucht, Alkoholfahrt, Cannabiskonsum am Steuer oder anderer Drogenfahrten einzuschätzen. Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht von der Stolle Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten Sie bundesweit bei der Abwehr von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und bewerten, ob Beweise angreifbar sind oder Verfahrensfehler vorliegen. So erhöhen Sie Ihre Chancen, Fahrverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis erfolgreich abzuwenden.

Weitere Informationen

Häufige Fragen

Ja, ein Einspruch ist möglich. Gerade bei Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) kommt es häufig auf Details an: War der Schaden gering, wurde die Tat wirklich nachgewiesen oder gab es Verfahrensfehler? Ein Anwalt kann prüfen, ob das Verfahren eingestellt oder die Strafe reduziert werden kann.

Ja, insbesondere wenn Messverfahren fehlerhaft waren oder die rechtlichen Voraussetzungen für eine Blutentnahme nicht korrekt eingehalten wurden. Schon kleine Verfahrensfehler können zur Unverwertbarkeit der Beweise führen.

In vielen Fällen droht neben dem Bußgeld ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die THC-Werte knapp an der Grenze liegen oder die Abbauwerte nicht korrekt berücksichtigt wurden.

Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen. Versäumst du diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – egal, ob er fehlerhaft war oder nicht.

Ja, in vielen Fällen deckt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten ab. Es lohnt sich, das vorab prüfen zu lassen.

Mögliche Ergebnisse sind: Einstellung des Verfahrens, Reduzierung der Geldstrafe, Vermeidung eines Fahrverbots oder die Abwendung des Führerscheinentzugs.

Strafverfahren Einspruch prüfen:

Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenfahrt: Ihre Rechte im Überblick

Beide Vorwürfe haben erhebliche Konsequenzen, die bis zum Führerscheinentzug reichen können. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid oder Strafbescheid ist rechtmäßig. Fehler bei der Beweissicherung, unzulässige Blutentnahmen oder falsche Messmethoden sind keine Seltenheit. Sie haben das Recht, Einspruch gegen solche Bescheide einzulegen. Entscheidend ist dabei eine schnelle Reaktion innerhalb der Einspruchsfrist von 14 Tagen. Gerade im Verkehrsstrafrecht kommt es auf Details an, die Sie allein oft nicht einschätzen können. Ein spezialisierter Anwalt erkennt, ob sich ein Verfahren einstellen lässt oder eine Milderung der Strafe möglich ist.

  • Schweigen: Sie haben das Recht, keine Angaben zur Sache zu machen
  • Akteneinsicht: Über einen Anwalt können die Ermittlungsakten eingesehen werden
  • Rechtsbeistand: Sie dürfen jederzeit einen spezialisierten Verteidiger hinzuziehen
  • Fristen: Einspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich
  • Beweisanfechtung: Fehlerhafte Messungen oder Blutentnahmen können ausgeschlossen werden
  • Rechtsmittel: Gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle können Sie rechtlich vorgehen

Verjährungsfristen der Vorwürfe

Die Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Delikt. Bei Ordnungswidrigkeiten wie einer Alkoholfahrt unter 0,5 Promille gilt in der Regel eine Verjährung von drei Monaten. Bei Fahrerflucht oder Drogenfahrten handelt es sich um Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, bei denen die Verjährung deutlich länger ist. So kann eine Fahrerflucht nach § 142 StGB bis zu fünf Jahre verfolgt werden. Diese Unterschiede sind wichtig, um einschätzen zu können, wie lange Ermittlungen drohen. In vielen Fällen werden Verfahren eingestellt, wenn die Beweise nicht ausreichen. Ein Anwalt prüft, ob das Verfahren nach Ablauf der Verjährung noch Bestand hat oder ob eine Einstellung geboten ist.

Vorwurf Verjährungsfrist Rechtsgrundlage
Fahrerflucht (§ 142 StGB) 5 Jahre (Straftat) § 78 StGB
Alkohol am Steuer (≥ 0,5 ‰ OWi) 3 Monate (Ordnungswidrigkeit) § 26 StVG
Alkohol/Drogenfahrt (Straftat, ≥ 1,1 ‰ / BtM) 3 bis 5 Jahre (Straftat) §§ 316, 315c StGB
Cannabis am Steuer (THC-Nachweis) 3 Monate (Ordnungswidrigkeit) / bis 5 Jahre bei Straftat § 24a StVG / § 316 StGB

Praxistipp für den Einspruch

Wenn Sie Post von der Behörde erhalten, reagieren Sie nicht vorschnell. Häufig ist es besser, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen und Akteneinsicht über einen Anwalt zu beantragen. Nur so erfahren Sie, welche Beweise vorliegen und ob diese überhaupt verwertbar sind. Messfehler, falsche Zeugenangaben oder fehlende Rechtsbelehrungen können einen Einspruch aussichtsreich machen. Wichtig ist, dass Sie die Fristen im Blick behalten und sich rechtzeitig Unterstützung sichern. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsstrafrecht kann bereits im Vorverfahren dafür sorgen, dass belastende Beweise aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

  • Keine vorschnellen Aussagen: Schweigen ist Ihr gutes Recht
  • Akteneinsicht: über Anwalt unverzichtbar
  • Fristen einhalten: Einspruch immer binnen 14 Tagen

Chancen durch Verteidigung

Ein rechtzeitiger Einspruch eröffnet die Möglichkeit, Strafen deutlich zu reduzieren oder ein Verfahren vollständig einstellen zu lassen. Bei Alkoholfahrten kommt es oft auf die exakte Promillegrenze an. Liegen die Werte knapp an der Grenze, können Messungenauigkeiten eine Rolle spielen. Auch bei Cannabis und anderen Drogen wird häufig gestritten, ob die Werte eine Fahruntüchtigkeit tatsächlich belegen. Mit einer guten Verteidigung lassen sich nicht nur Bußgelder senken, sondern auch Punkte im Fahreignungsregister oder ein drohendes Fahrverbot verhindern. Gerade für Berufskraftfahrer ist das ein entscheidender Faktor.

  • Grenzwerte: Messungen oft angreifbar
  • Fehler bei Verfahren: können zu Einstellung führen
  • Führerschein retten: oft möglich mit guter Verteidigung

Fahrerflucht (§ 142 StGB):

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – was jetzt wichtig ist.

Wer eine Unfallstelle verlässt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht nach § 142 StGB. Schon bei geringen Blechschäden können empfindliche Strafen drohen. Wichtig ist, dass Sie am Unfallort bleiben, Ihre Personalien mitteilen und den Schaden dokumentieren lassen. Falls Sie in Panik gehandelt haben und später zurückkehren, kann das strafmildernd wirken. Dennoch sollten Sie unbedingt rechtliche Unterstützung suchen, da Fahrerflucht zu Punkten in Flensburg, Geldstrafen und sogar Führerscheinentzug führen kann.

So verhalten Sie sich richtig

Nach einem Unfall gilt: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern und die Polizei informieren. Auch wenn der Schaden klein erscheint, verlassen Sie den Ort nicht ohne weitere Maßnahmen. Wer dennoch wegfährt, macht sich schnell strafbar. Sollte bereits ein Ermittlungsverfahren laufen, äußern Sie sich ohne anwaltliche Beratung nicht zur Sache. Mit anwaltlicher Hilfe können Sie prüfen lassen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder ob Beweise angegriffen werden können.

  • Unfallstelle sichern: Warndreieck und Warnweste nutzen bei größeren Unfällen
  • Polizei rufen: auch bei kleinen Schäden wie z. B. Parkremplern
  • Keine voreiligen Angaben: erst Rechtsrat einholen

Bußgeldkatalog Fahrerflucht

Der Bußgeldkatalog 2025 sieht bei Fahrerflucht harte Sanktionen vor. Neben Geldstrafen drohen zwei bis drei Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote von bis zu drei Monaten. In schweren Fällen kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem können hohe Schadensersatzforderungen von Versicherungen auf Sie zukommen, da diese bei Fahrerflucht häufig die Zahlung verweigern. Entscheidend ist immer die Schwere des Verstoßes. Bereits ab einem Schaden von etwa 1.300 Euro kann der Führerschein entzogen werden. Bei geringeren Schäden gibt es unter Umständen Spielraum für eine mildere Ahndung, wenn Sie den Vorfall nachträglich melden.

Konstellation Strafe Maßnahmen Einspruch sinnvoll?
Sachschaden unter ca. 600 € Geldstrafe (oft gering) 1 Punkt, Fahrverbot bis 3 Monate möglich
Sachschaden ab ca. 600 € bis 1.300 € Geldstrafe bis zu 1 Monatsgehalt 2 Punkte, Fahrverbot, ggf. Führerscheinentzug
Großer Sachschaden oder Personenschaden Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte


Fahren unter Alkoholeinfluss (§ 316 StGB):

Alkohol am Steuer – das sollten Sie wissen

Alkoholfahrten zählen zu den häufigsten Delikten im Straßenverkehr. Schon ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen, wenn es zu einer Gefährdung kommt. Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat. Bei Wiederholungstätern steigen die Strafen erheblich. Alkoholkontrollen sind rechtlich genau geregelt. Nur wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, darf eine Blutentnahme angeordnet werden. Wird diese ohne richterliche Anordnung durchgeführt, können die Ergebnisse unter Umständen nicht verwertet werden. Nutzen Sie diese Ansatzpunkte für einen Einspruch.

Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

Die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat hängt beim Alkohol von der Promillezahl ab. Unter 0,5 Promille ist in der Regel keine Sanktion vorgesehen, ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promillegrenze. Verstöße werden streng geahndet. Der Unterschied ist erheblich: Während Ordnungswidrigkeiten meist mit Bußgeldern und Fahrverboten sanktioniert werden, drohen bei Straftaten Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

  • Ordnungswidrigkeit: ab 0,5 Promille
  • Straftat: ab 1,1 Promille
  • Sonderregel: 0,0 Promille in Probezeit und unter 21 Jahren

Bußgeldkatalog Alkohol am Steuer

Der Bußgeldkatalog 2025 unterscheidet zwischen Ersttätern und Wiederholungstätern. Beim ersten Verstoß ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld, beim dritten Mal verdreifacht es sich. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit Geldstrafe, drei Punkten und Führerscheinentzug geahndet wird. Besonders streng sind die Regeln für Fahranfänger: Schon beim ersten Verstoß drohen Aufbauseminar und Probezeitverlängerung. Hier zeigt sich, dass sich ein Einspruch lohnen kann, wenn Messfehler oder Verfahrensfehler vorliegen.

Wert / Situation Strafe Maßnahmen Einspruch sinnvoll?
Probezeit / Fahrer unter 21 Jahren (0,0 ‰) 250 € 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung
0,5 - 1,09 ‰, Erstverstoß 500 € 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
0,5 - 1,09 ‰, 2. Verstoß 1.000 - 1.500 € 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei 3. Verstoß 1.500 Euro 2 Punkte
Ab 1,1 ‰ (Straftat) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkte, MPU
ab 1,6 % 3 Punkte Freiheits- oder Geldstrafe + MPU


Nach Cannabiskonsum Auto fahren (§ 316 StGB):

Cannabis am Steuer – darauf sollten Sie achten

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland seit 2024 teilweise legalisiert, am Steuer jedoch weiterhin streng reglementiert. Bereits ab 1,0 ng/ml THC im Blut gilt die Fahrt als Ordnungswidrigkeit. Ab höheren Werten kann eine Straftat vorliegen. Ein Führerscheinentzug ist dann wahrscheinlich. Besonders kritisch ist, dass Abbauwerte individuell sehr unterschiedlich ausfallen und Messfehler häufig vorkommen. Für Betroffene bedeutet das: Auch wenn Sie sich nicht berauscht fühlen, kann ein positiver Test rechtliche Konsequenzen haben. Deshalb sollten Sie immer prüfen lassen, ob die Werte korrekt erhoben wurden.

Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

Bei Cannabis am Steuer gilt der THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml. Wird dieser überschritten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Eine Straftat ist anzunehmen, wenn eine Fahruntüchtigkeit festgestellt wird oder weitere Delikte hinzukommen. In der Praxis sind diese Abgrenzungen oft strittig. Rechtsanwälte können prüfen, ob die Messung verwertbar ist und ob es Anhaltspunkte für einen Einspruch gibt. Da die Wirkung von Cannabis individuell variiert, sind pauschale Annahmen oft problematisch. Ein gut vorbereiteter Einspruch kann verhindern, dass der Führerschein dauerhaft entzogen wird.

  • Grenzwert: 1,0 ng/ml THC im Blut
  • Ordnungswidrigkeit: bei Überschreiten des Grenzwertes
  • Straftat: bei Fahruntüchtigkeit oder weiteren Delikten

Bußgeldkatalog Cannabis am Steuer

Der Bußgeldkatalog 2025 sieht beim erstmaligen Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vor. Wiederholungstäter müssen mit 1.000 Euro und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Ab dem dritten Verstoß sind es 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot. Kommt eine Straftat hinzu, drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sowie der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Sanktionen zeigen, dass eine rechtliche Überprüfung sinnvoll ist. Gerade bei Grenzwerten kann ein Gutachten oder die Anfechtung der Messmethode entscheidend sein, um die Strafen abzumildern.

Wert / Situation Strafe Maßnahmen Einspruch sinnvoll?
Probezeit / Fahranfänger 250 € (analog A-Verstoß) 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung
THC-Wert ab 3,5 ng/ml, 1. Verstoß 500 € 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei 2. Verstoß 1.000 € 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei 3. Verstoß oder Fahruntüchtigkeit 1.500 € oder Strafverfahren 3 Monate Fahrverbot, MPU, Entzug der Fahrerlaubnis


unter Drogen Auto fahren (§ 316 StGB):

Drogen am Steuer – das sollten Sie beachten

Neben Cannabis sind auch andere Drogen wie Kokain, Amphetamine oder Ecstasy im Straßenverkehr verboten. Hier gelten strenge Null-Toleranz-Regeln. Schon geringe Mengen führen zu einem Bußgeldverfahren oder einer Strafanzeige. Anders als bei Cannabis gibt es keine festgelegten Grenzwerte, sondern jede nachgewiesene Substanz kann geahndet werden. Die Strafen sind drastisch: Neben hohen Bußgeldern drohen Fahrverbote und Führerscheinentzug. Wer unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht, riskiert außerdem eine Freiheitsstrafe. Für Betroffene lohnt es sich, die Rechtslage genau prüfen zu lassen, da die Beweislage oft angreifbar ist.

Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

Bei Drogenfahrten wird unterschieden, ob es sich um eine reine Ordnungswidrigkeit handelt oder ob weitere Delikte wie Gefährdung hinzukommen. Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn lediglich ein positiver Drogentest vorliegt, ohne dass eine Fahruntüchtigkeit festgestellt wird. Eine Straftat ist anzunehmen, wenn konkrete Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Die Folgen reichen von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen. In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch, da die Beweismittel nicht immer gerichtsfest sind.

  • Ordnungswidrigkeit: positiver Drogentest ohne Ausfallerscheinungen
  • Straftat: mit Gefährdung oder Unfall
  • Folgen: Geldstrafe, Punkte, Führerscheinentzug

Bußgeldkatalog Drogen am Steuer

Im Bußgeldkatalog 2025 wird der Erstverstoß mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet. Beim zweiten Verstoß sind es 1.000 Euro und drei Monate Fahrverbot, beim dritten 1.500 Euro und ebenfalls drei Monate Fahrverbot. Liegt eine Straftat vor, kommen Geld- oder Freiheitsstrafen hinzu. Darüber hinaus droht regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird. Die drohenden Sanktionen sind massiv, weshalb es entscheidend ist, rechtzeitig zu prüfen, ob ein Einspruch Erfolg verspricht.

Wert / Situation Strafe Maßnahmen Einspruch sinnvoll?
Probezeit / Fahranfänger 250 € (A-Verstoß) 1 Punkt, Aufbauseminar, Probezeitverlängerung
Positiver Drogentest, 1. Verstoß 500 € 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei 2. Verstoß 1.000 € 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei 3. Verstoß oder Unfall 1.500 € oder Strafverfahren 3 Monate Fahrverbot, MPU, Entzug der Fahrerlaubnis


Was droht bei einer Straftat? (§§ 152, 170, 407 StPO):

Abgrenzung: Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr?

Im Verkehrsrecht ist es entscheidend zu wissen, ob ein Verhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird. Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsverstöße oder Handy am Steuer werden mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Bei Straftaten wie Fahrerflucht nach § 142 StGB oder Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss über einen festgelegten Grenzwert hinaus gilt dagegen das Strafgesetzbuch. Hier ermittelt nicht die Bußgeldstelle, sondern die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren läuft nach der Strafprozessordnung (StPO) ab und kann bis vor Gericht führen. Für Betroffene ist diese Unterscheidung wichtig, da bei Straftaten härtere Strafen drohen und ein Eintrag ins Bundeszentralregister erfolgt.

Rechtliche Unterschiede im Überblick

Während Ordnungswidrigkeiten vor allem der Ahndung kleiner Verstöße dienen, haben Straftaten ein höheres Gewicht. Sie gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich und werden daher härter bestraft. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Punkte in Flensburg bis hin zu Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug. Betroffene sollten frühzeitig prüfen lassen, ob der Vorwurf tatsächlich eine Straftat erfüllt oder ob es sich rechtlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

  • Ordnungswidrigkeit: Bußgeldbescheid durch die Verwaltungsbehörde
  • Straftat: Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Folgen: Straftat führt zu Eintrag ins Bundeszentralregister

Der Ablauf eines Strafverfahrens im Verkehrsstrafrecht

Wird eine Straftat wie Fahrerflucht oder eine Alkoholfahrt festgestellt, beginnt ein formelles Strafverfahren. Die Polizei leitet die Ermittlungen ein und übergibt die Akte an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet, ob das Verfahren eingestellt, ein Strafbefehl beantragt oder Anklage erhoben wird. Der Strafbefehl ist vergleichbar mit dem Bußgeldbescheid, richtet sich aber nach der Strafprozessordnung (§ 407 StPO). Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Kommt es zur Anklage, entscheidet das Amtsgericht über Schuld und Strafe.

Die einzelnen Verfahrensschritte

Das Strafverfahren folgt klaren Schritten, die gesetzlich geregelt sind. Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass sie zu keiner Aussage verpflichtet sind und jederzeit einen Anwalt hinzuziehen können. Ein erfahrener Verteidiger kann prüfen, ob Beweise verwertbar sind und ob Verfahrensfehler vorliegen. Dies erhöht die Chancen, ein Verfahren einzustellen oder die Strafe abzumildern.

  • Polizei: Nimmt Unfall oder Kontrolle auf, sichert Beweise und leitet Ermittlungen ein
  • Vorladung: Betroffene erhalten häufig eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung – Schweigen ist erlaubt
  • Staatsanwaltschaft: Sichtet die Ermittlungsakte und entscheidet über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage
  • Strafbefehl: Wird beim Amtsgericht beantragt, enthält Geldstrafe, Fahrverbot oder Führerscheinentzug
  • Einspruch: Innerhalb von 14 Tagen können Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen
  • Gericht: Verhandelt den Fall, wenn Einspruch eingelegt oder direkt Anklage erhoben wurde
  • Urteil: Gericht entscheidet über Schuld, Strafe, Fahrverbot oder Führerscheinentzug
  • Rechtsmittel: Gegen Urteile können Berufung oder Revision eingelegt werden