Bußgeldbehörden in Saarland

Die Bußgeldbehörden in Saarland


Aktueller Stand 30.04.2025 - Adressen und Kontaktdaten der Behörden

▶ Welche Bußgeldbehörde in Saarland bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist

Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Saarland

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen in Saarland ein sogenanntes Bußgeldverfahren durch, gegen dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen können.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel oder bei Abstandsvergehen senden die zuständigen Bußgeldstellen in Saarland einen Anhörungsbogen bzw. die Online Anhörung im Bußgeldverfahren, den Zeugenfragebogen oder den Bußgeldbescheid zu.



* Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide

Bußgeldstellen in Saarland alphabetisch nach Städten sortiert

Wir bemühen uns, die Tabelle der Bussgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einige Daten nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Behörde

Stadt Wadern

Verkehrsüberwachung

Adresse

Bahnhofstraße 44
66663 Merzig

Telefon

06861 - 80300

Fax

06861 - 80319

Weiterführende Links

Behörde

Ministerium für Inneres und Sport

Zentrale Bußgeldbehörde

Adresse

Am Markt 7
66386 St. Ingbert

Telefon

0681 - 50100

Fax

0681 - 5017052

Weiterführende Links

Behörde

Stadt Völklingen

Fachbereich 3 - Bußgeldbehörde

Adresse

Postfach 10 20 40
66310 Völklingen

Telefon

06898 - 130

Fax

06898 - 132350

Weiterführende Links

Die Bußgeldstellen in Saarland sanktionieren Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2025.
Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Die Gerichte und Bußgeldstellen in Saarland können mit entsprechender Begründung auch abweichende Geldbußen verhängen. Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen.

Für die unterschiedlichen Bereiche und Verkehrssituationen wurden entsprechende Bußgeldkataloge definiert. Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog, der die Bußgelder, die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und drohende Fahrverbote berücksichtigt.
Ob Sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 10 km/h oder 30 km/h überschreiten, oder außerorts zu schnell fahren, wird im Bußgeldkatalog entsprechend definiert. Für die Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind unter anderen auch unterschiedliche Blitzer Typen im Einsatz.

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