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Änderungen im Bußgeldkatalog: Was ab 2025 gilt © jpreat/Shutterstock.com

Änderungen Bußgeldkatalog 2025 – was ändert sich im Verkehrsrecht?

2025 bringt strengere Strafen für Autofahrer: ein Überblick

Veröffentlicht am 27.06.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 7 min

Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer
Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 | zur Studie

Das Jahr 2025 bringt spürbare Änderungen im Bußgeldkatalog mit sich. Die neuen Regelungen betreffen nicht nur höhere Strafen bei bestimmten Verstößen, sondern auch technische Vorgaben, neue Fristen und strengere Kontrollen. Besonders betroffen: das Halten und Parken im Straßenverkehr sowie Fahrer, die zu schnell unterwegs sind. Auch bei Führerscheinfragen und der Fahrzeugzulassung gibt es Neuerungen, die Sie kennen sollten. Wir erklären Ihnen, was sich im aktuellen Bußgeldkatalog 2025 geändert hat und worauf Sie jetzt achten müssen.

Änderungen Bußgeldkatalog 2025:
Das Wichtigste in Kürze

    • Die Bußgelder für das Überschreiten der Geschwindigkeit wurden verschärft.
    • Verstöße gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger und Radfahrer) werden härter geahndet.
    • Die neuen Vorgaben betreffen u.a. Parkverstöße, E-Scooter, den Führerschein oder den ÖPNV.
    • Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und einen reibungslosen Ablauf im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Ihnen droht ein Bußgeld oder Fahrverbot? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.

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Die wichtigsten Fragen zum Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025

Was regelt der Bußgeldkatalog 2025?
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden im Bußgeldkatalog 2025 mit klaren Sanktionen geahndet. Mehrfach wurde der Bußgeldkatalog, zuletzt umfassend im Jahr 2021 durch die StVO-Novelle. Der Bußgeldkatalog definiert die Höhe von Bußgeldern, Punkte in Flensburg sowie mögliche Fahrverbote bei verschiedenen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen oder Handy am Steuer.

Welche Änderungen gibt es im Bußgeldkatalog 2025 für Tempoverstöße?
Im Bußgeldkatalog 2025 wurden die Bußgelder erhöht, um die Abschreckung zu verstärken. Details zu den Bußgeldern können je nach Tatort (innerorts, außerorts) variieren. Unsere Bußgeldtabellen bieten eine übersichtliche Darstellung.

Welche Bußgeldkatalog-Änderungen gibt es beim Halten und Parken?
Parkverstöße werden deutlich strenger geahndet, besonders das Parken auf Gehwegen, Radwegen, Schutzstreifen oder in zweiter Reihe. Die Bußgelder beginnen bei 55 Euro und können bei Gefährdung oder Behinderung bis zu 110 Euro plus Punkte steigen.

Anwaltlicher Erfahrungsbericht:

Profile
Kay Stolle
Anwalt für Verkehrsrecht
Die Erhöhung der Bußgelder sorgt bei vielen Betroffenen für Unsicherheit. Aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis weiß ich jedoch: Nicht jede Sanktion ist gerechtfertigt. Häufig bieten sich gute Chancen, Einspruch einzulegen. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung – gemeinsam prüfen wir Ihren Fall und zeigen Ihnen Ihre Optionen auf.
- Kay Stolle, Fachanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung

Neue Regelungen und Vorgaben 2025: Bußgeldkatalog-Änderungen im Überblick

Die Änderungen im Bußgeldkatalog 2025 bringen zahlreiche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer mit sich. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern und das Verhalten im Straßenverkehr gezielter zu sanktionieren. Auch Umweltaspekte spielen eine zunehmend wichtige Rolle – etwa durch neue technische Vorschriften oder CO2-bezogene Regelungen. Folgende Neuerungen im aktuellen Bußgeldkatalog 2025 sind besonders relevant:
  • Strengere Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen: Wer zu schnell unterwegs ist, muss mit höheren Bußgeldern rechnen als zuvor.
  • Erweiterung technischer Anforderungen: Nur Motorräder mit Euro-Norm 5+ dürfen künftig neu zugelassen werden.
  • Führerscheinumtausch weiter Pflicht: Wer noch alte Führerscheine besitzt, muss diese fristgerecht umtauschen – auch 2025 laufen wichtige Fristen ab.
  • Regelungen für Halten und Parken werden verschärft: Besonders das Parken auf Gehwegen, Schutzstreifen oder in zweiter Reihe wird strenger geahndet.
  • Wohnmobilbesitzer aufgepasst: Die Gasprüfung wird wieder verpflichtend.
  • Vereinfachung für Motorradfahrer: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei neuen Reifen entfällt.
Wer die neuen Regeln kennt, kann unnötige Bußgelder vermeiden – und im Ernstfall gezielt reagieren.

Bußgeld: Strafen sind 2025 teurer

Der Bußgeldkatalog 2025 sieht in mehreren Bereichen eine Erhöhung der Strafen vor – insbesondere dann, wenn durch das Fehlverhalten andere gefährdet werden oder es zu einem Unfall kommt. Ziel dieser Anpassung ist es, riskantes Fahrverhalten noch deutlicher zu sanktionieren und die Verkehrssicherheit zu stärken.

Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften hält, muss also 2025 mit spürbar höheren Kosten rechnen. Besonders betroffen sind Geschwindigkeitsverstöße, Parkverstöße sowie gefährliches Verhalten gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Bußgeldrechner für Tempoverstöße: Jetzt Bußgeld ermitteln
Mit unserem Bußgeldrechner finden Sie in wenigen Klicks heraus, welche Geldbußen bei Verkehrsverstößen wegen überhöhter Geschwindigkeit drohen – inklusive möglicher Eintragungen ins Fahreignungsregister und Fahrverbote.


Erhöhte Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine der wichtigsten Bußgeldkatalog-Änderungen betrifft die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. So kostet eine Überschreitung außerorts von bis zu 10 km/h 20 Euro statt 15 Euro. Bei 11 bis 15 km/h steigt die Geldbuße von 25 Euro auf 40 Euro. Innerorts greifen vergleichbare – teils sogar strengere – Regelungen. Die folgenden Tabellen zeigen die neuen Bußgelder ab 2025 im Überblick.

Gültiger Bußgeldkatalog 2025 außerhalb geschlossener Ortschaft, Stand 28.09.2025


Gültiger Bußgeldkatalog 2025 innerhalb geschlossener Ortschaft, Stand 28.09.2025

Besonders wichtig: Wer wegen zu hoher Geschwindigkeit andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, muss laut Bußgeldkatalog 2025 ebenfalls mit höheren Sanktionen rechnen als in den Vorjahren.

Gut zu wissen: Separater Bußgeldkatalog für Lkw
Für Lkw gelten bei Geschwindigkeitsverstößen andere Sanktionen. Entscheidend ist dabei u.a. das Gewicht des Fahrzeugs. Unsere Bußgeldtabellen für Lkw-Verstöße zeigen Ihnen übersichtlich, mit welchen Bußgeldern und Nebenfolgen Sie rechnen müssen.




Neuerungen für Fahrzeug und Führerschein

Auch abseits von reinen Bußgeldfragen bringt das Jahr 2025 zahlreiche Änderungen für Fahrzeughalter und Führerscheinbesitzer mit sich. Wer viel unterwegs ist, sollte jetzt prüfen, ob er von den Änderungen im Bußgeldkatalog betroffen ist.

Führerschein-Umtausch Fristen

Die Frist für den Führerschein-Umtausch endete am 19. Januar 2025 für alle, die ab 1971 geboren wurden und noch einen rosa Papierführerschein besitzen (Ausstellungsdatum bis 31.12.1998). Wer die Frist verpasst hat, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Für den Umtausch sind ein Antrag, ein biometrisches Passbild, der alte Führerschein und ein gültiger Ausweis erforderlich.

Benzinpreise 2025 Deutschland: CO2-Abgabe lässt Benzin und Diesel teurer werden

Die Benzinpreise sind im Jahr 2025 weiter gestiegen. Grund ist u.a. die erneut angehobene CO2-Abgabe, die fossile Kraftstoffe stärker belastet. Im Januar 2025 verteuerte sich Super E10 um rund 7 Cent und Diesel um rund 8 Cent pro Liter gegenüber Dezember 2024.

Gasprüfung wieder Pflicht für Wohnmobile und Wohnwagen

Die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen ist seit dem 19. Juni 2025 wieder verpflichtend. Das bedeutet: Sie müssen alle zwei Jahre den Nachweis einer bestandenen Gasprüfung erbringen. Sie erfolgt im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) – ohne gültigen Nachweis gibt es keine neue Plakette. Betroffen sind Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauten Gasanlagen wie Kochfeldern oder Heizungen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen entfällt

Seit Januar 2025 ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für Motorradreifen nicht mehr erforderlich. Entscheidend ist nur noch, dass der Reifen für das jeweilige Motorradmodell zugelassen ist und mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung übereinstimmt. Das vereinfacht den Reifentausch und schafft Klarheit für viele Motorradfahrer.

Neuzulassung nur noch mit Euro-Norm 5+ möglich

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen neue Motorräder nur noch zugelassen werden, wenn sie die Abgasnorm Euro 5+ erfüllen.

Bußgelder für unerlaubtes Halten und Parken

Im Bußgeldkatalog 2025 verschärft sich die Sanktionierung von Parkverstößen spürbar. Wer Gehwege blockiert, Radfahrer behindert oder in zweiter Reihe steht, muss mit höheren Strafen rechnen. Ziel der Neuregelung ist es, schwächere Verkehrsbeteiligte besser zu schützen und den Verkehrsfluss insbesondere in Innenstädten zu verbessern.

Parken auf dem Gehweg und Radweg

Das Parken auf dem Gehweg oder Radweg wird mit mindestens 55 Euro Bußgeld geahndet – das sind etwa 45 Euro mehr als in den Vorjahren. Kommt eine konkrete Gefährdung oder eine Sachbeschädigung hinzu, kann die Strafe auf bis zu 100 Euro steigen.

Gut zu wissen: Unterschied zwischen Parken und Halten auf dem Radweg
Wer länger als drei Minuten auf dem Radweg stehen bleibt oder aus dem Fahrzeug steigt, parkt laut § 12 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) im rechtlichen Sinne und riskiert härtere Konsequenzen. Das bloße Halten wird mit einem Bußgeld von 50 bis 90 Euro milder geahndet.

Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer

Das Parken auf dem Schutzstreifen für Radfahrer wird ebenfalls mit einem Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro geahndet. Kommt es dabei zu einer Gefährdung, einem Unfall oder wird der Verkehr erheblich behindert, wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Parken in der zweiten Reihe

Das Parken in der zweiten Reihe kostet laut Bußgeldkatalog 2025 mindestens 55 Euro, sofern keine weiteren Umstände vorliegen. Je nach Situation kann es jedoch deutlich teurer werden:
  • Mit Behinderung des Straßenverkehrs: 80 Euro, 1 Punkt
  • Bei Gefährdung oder über 15 Minuten Parkdauer: 85 bis 90 Euro, 1 Punkt
  • Bei Unfall: 110 Euro, 1 Punkt

E-Scooter 2025: Das gilt jetzt im Straßenverkehr

Seit April 2025 gelten neue Verkehrsregeln für E-Scooter in Deutschland. Sie wurden rechtlich stärker an Fahrräder angeglichen und dürfen überall dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind.

Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind, ist das Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit und erhöhter Rücksichtnahme zulässig. E-Scooter müssen Radwege nur dann benutzen, wenn auch für Radfahrer eine Benutzungspflicht angeordnet ist.

Auch an Ampeln gibt es eine Anpassung: E-Scooter-Fahrer dürfen unter denselben Voraussetzungen wie der Radverkehr bei Rot an einem Grünpfeil abbiegen. Zudem sind bei neu zugelassenen Fahrzeugen Blinker sowie getrennte Bremsen für Vorder- und Hinterrad vorgeschrieben.

Was bedeutet das für Sie?
  • Mehr Flexibilität im Straßenverkehr: Sie dürfen überall dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind.
  • Weniger Einschränkungen bei der Routenwahl: Die frühere Pflicht zur Nutzung von Radwegen entfällt, wenn keine Benutzungspflicht ausgeschildert ist.
  • Erleichtertes Abbiegen an Ampeln : Sie dürfen an Kreuzungen mit Grünpfeil bei Rot abbiegen. Das sorgt für fließenden Verkehr.
  • Mehr Sicherheit bei Verkehrsregeln : Durch die Angleichung an die Fahrradregeln entfällt vieles an rechtlicher Grauzone. Sie wissen, wo Sie fahren dürfen und wo nicht.



Kfz-Versicherung 2025: Neue Einstufungen und steigende Beiträge

Jedes Jahr analysiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), wie häufig bestimmte Fahrzeugmodelle in Unfälle verwickelt sind und wo in Deutschland besonders viele Schäden entstehen. Das Ergebnis: Neue Typ- und Regionalklassen und für viele Fahrer ein veränderter Versicherungsbeitrag.

Änderungen bei Typ- und Regionalklassen

Die neuen Einstufungen des GDV betreffen Millionen Versicherte: Etwa 7 Millionen Fahrzeuge wurden in eine höhere Typklasse eingestuft und müssen nun höhere Beiträge zahlen, während rund 5 Millionen Fahrzeuge von günstigeren Typklassen profitieren. Bei den Regionalklassen ergibt sich ein ähnliches Bild: 4,7 Millionen Versicherte dürfen sich über eine niedrigere Einstufung freuen, ebenso viele zahlen jedoch auch mehr – abhängig davon, wie viele Unfälle in ihrer Region verzeichnet wurden.

Gut zu wissen: Sie können Ihre persönliche Typ- und Regionalklasse ermitteln
Finden Sie mit nur wenigen Klicks heraus, wie Ihre Typklasse und Regionalklasse im Jahr 2025 bewertet werden:

Ein Blick lohnt sich – vor allem, wenn Sie einen Versicherungswechsel planen.

Warum die Versicherungsbeiträge 2025 gestiegen sind

Neben den Einstufungen wirken sich weitere Faktoren auf die Kfz-Versicherungskosten aus. Die Beiträge sind 2025 je nach Anbieter und Schadenhistorie um 10 bis 25 Prozent gestiegen. Treiber dieser Entwicklung sind vor allem gestiegene Reparaturkosten, inflationsbedingte Preisanpassungen und der höhere Aufwand bei der Instandsetzung moderner Fahrzeuge mit komplexer Technik.

ÖPNV und Schienenverkehr: Änderungen, die Pendler und Reisende kennen sollten

Das Jahr 2025 bringt nicht nur für Autofahrer Änderungen, auch im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr hat sich einiges getan. Pendler und Reisende spüren die Folgen steigender Kosten ebenso wie die Auswirkungen lang geplanter Bauprojekte im Schienennetz.

Deutschlandticket: Preis steigt auf 58 Euro im Monat

Seit Anfang 2025 kostet das Deutschlandticket nicht mehr 49, sondern 58 Euro pro Monat. Bund und Länder hatten sich nach langen Verhandlungen auf eine Finanzierungslösung geeinigt, um das Ticket aufrechterhalten zu können. Steigende Energiepreise, höhere Personalkosten und ein wachsender Investitionsbedarf im Nahverkehr machten die Erhöhung notwendig.

Unser Expertentipp

Wer regelmäßig mit Bus und Bahn unterwegs ist, sollte prüfen, ob Ermäßigungen wie Jobtickets, Semestertickets oder Sozialtarife in Anspruch genommen werden können.

Bahnstrecke Berlin-Hamburg: monatelange Vollsperrung

Die Bahnstrecke zwischen Berlin und Hamburg ist von August 2025 bis April 2026 voll gesperrt. Grund sind umfassende Modernisierungen an Gleisen, Weichen und Oberleitungen. Die Maßnahme trifft vor allem Geschäftsreisende und Pendler: Fahrzeiten verlängern sich deutlich. Züge werden über alternative Routen umgeleitet.

Sanierungsarbeiten abgeschlossen: Stuttgart-Mannheim wieder frei

Seit dem 6. Juni 2025 rollt der Bahnverkehr zwischen Stuttgart und Mannheim wieder planmäßig. Die Schnellfahrstrecke war seit dem 17. April vollständig gesperrt wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten am Freudensteintunnel bei Knittlingen.In den sieben Wochen mussten unzählige Reisende mit längeren Fahrzeiten, Zugausfällen und Umleitungen rechnen.

Verkehrsrecht 2025: Änderungen in Europa

Wer 2025 mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die folgenden Neuerungen in ausgewählten Ländern kennen:

Frankreich

Die Mautstationen werden schrittweise abgeschafft und durch ein automatisches Free-Flow-System ersetzt. Bei bestimmten Streckenabschnitten erfolgt die Bezahlung innerhalb von 72 Stunden per App, Automat oder Mautbox. Bei verspäteter Zahlung drohen Strafen bis 375 Euro. Außerdem gilt auf der Pariser Stadtautobahn Périphérique ein neues Tempolimit von 50 km/h. Zuvor lag es bei 70 km/h.

Großbritannien

Seit April 2025 benötigen alle EU-Bürger für die Einreise eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA), die online oder per App beantragt wird und rund 12 Euro kostet. Die ETA gilt zwei Jahre.

Italien

Die Strafen für Alkohol am Steuer wurden deutlich verschärft. Je nach Promillewert sind Bußgelder von bis zu 6.000 Euro und Haftstrafen möglich.

Kroatien

Die saisonale Mauterhöhung von 10 Prozent wurde dauerhaft eingeführt. Die geplante Einführung einer elektronischen Maut (E-Vignette) verschiebt sich auf 2026.

Österreich

Die Luegbrücke auf der Brennerautobahn (A13) ist wegen Sanierungsarbeiten mehrjährig meist einspurig befahrbar, mit zeitweisen zweispurigen Phasen in Hauptreisezeiten. Zudem sind die Preise für Autobahn-Vignetten um rund 7,7 Prozent gestiegen. Die Jahresvignette kostet jetzt rund 104 Euro, die Kurzzeit-Vignetten wurden ebenfalls teurer.

Fazit

Der Bußgeldkatalog 2025 bringt nicht nur neue Strafen, sondern auch zahlreiche strukturelle Änderungen mit sich. Wer sich im Straßenverkehr sicher und regelkonform bewegen möchte, sollte die Neuerungen im Bußgeldkatalog genau kennen: vom Parkverbot auf Gehwegen bis hin zur Euro-Norm 5+.

Für viele Autofahrer bedeutet das: höhere Kosten, mehr Pflichten – aber auch mehr Klarheit und Sicherheit im Alltag. Wer informiert ist, kann besser entscheiden und sich im Zweifel effektiv wehren.



FAQ’s rund um Bußgeldkatalog-Änderungen

Bis zum 19. Januar 2025 mussten alle Personen, die ab 1971 geboren sind und einen rosa Papierführerschein besitzen, ihren Führerschein umtauschen. Das betraf Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Falls Sie die Frist verpasst haben, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter, solange diese eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen.

Für E-Scooter gelten nunmehr dieselben Regeln wie für Fahrräder. Sie dürfen überall dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind und können bei einem Grünpfeil bei Rot abbiegen. Zudem müssen sie neue technische Vorgaben wie Blinker und Bremsen für Vorder- und Hinterrad erfüllen.

Für Wohnmobilbesitzer änderte sich 2025 eine zentrale Sicherheitsregelung: Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit fest eingebauten Gasanlagen verpflichtend.

Einen Strafkatalog im Sinne des Bußgeldkatalogs gibt es für Straftaten im deutschen Recht nicht. Der Bußgeldkatalog ist eine spezielle Verordnung (Bußgeldkatalog-Verordnung, BKatV), die für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Bußgelder und weitere Sanktionen wie Punkte oder Fahrverbote festlegt.




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* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
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