Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Hessen
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen in Hessen ein sogenanntes Bußgeldverfahren durch, gegen dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen können.Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel oder bei Abstandsvergehen senden die zuständigen Bußgeldstellen in Hessen einen Anhörungsbogen bzw. die Online Anhörung im Bußgeldverfahren, den Zeugenfragebogen oder den Bußgeldbescheid zu.
* Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide
Bußgeldstellen in Hessen alphabetisch nach Städten sortiert
Behörde
Stadt Bad Nauheim
Fachdienst Ordnung, Sicherheit und Brandschutz
Adresse
Parkstraße 36-38
61231 Bad Nauheim
Telefon
06053 - 8020
Fax
06053 - 80265
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Stadt Frankfurt am Main
Ordnungsamt - Verkehrsordnungswidrigkeiten
Adresse
Postfach 111731
60052 Frankfurt (Main)
Telefon
069 - 21242595
Fax
069 - 2129743754
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Regierungspräsidium Kassel
Zentrale Bußgeldstelle Hessen
Adresse
Oberen Königsstraße 3
34117 Kassel
Telefon
0561 - 1064444
Fax
0561 - 327641999
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Stadt Rüsselsheim am Main
Oberbürgermeister als Ordnungsbehörde
Adresse
F9.3 Sicherheit und Stadtpolizei
65424 Rüsselsheim am Main
Telefon
06142 - 832454
Fax
06142 - 832401
Weiterführende Links
Behörde
Stadt Vellmar
Der Bürgermeister für den gemeinsamen Ornungsbehördenbezirk
Adresse
Postfach 1147
34234 Vellmar
Telefon
0561 - 82921018
Fax
0561 - 832401
Weiterführende Links
Behörde
Landeshauptstadt Wiesbaden
Verwarngeldstelle
Adresse
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Telefon
0611 - 1729750
Fax
0611 - 1729789
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Magistrat der Stadt Wächtersbach
Ordnungsamt / Sicherheit & Ordnung
Adresse
Schloss 1
63607 Wächtersbach
Telefon
06053 - 8020
Fax
06053 - 80265
Internet
Weiterführende Links
Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Die Gerichte und Bußgeldstellen in Hessen können mit entsprechender Begründung auch abweichende Geldbußen verhängen. Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen.
Für die unterschiedlichen Bereiche und Verkehrssituationen wurden entsprechende Bußgeldkataloge definiert. Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog, der die Bußgelder, die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und drohende Fahrverbote berücksichtigt.
Ob Sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 10 km/h oder 30 km/h überschreiten, oder außerorts zu schnell fahren, wird im Bußgeldkatalog entsprechend definiert. Für die Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind unter anderen auch unterschiedliche Blitzer Typen im Einsatz.
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