
Punkte in Flensburg – ein Thema, das vielen Autofahrern Kopfschmerzen bereitet. Denn: Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, kassiert Punkte. Doch was tun, wenn bereits Punkte auf dem Konto sind oder bald damit zu rechnen ist? Wir erklären Ihnen alles Wichtige rund um das Punktesystem, damit Sie im Fall der Fälle richtig reagieren: von der Punkteabfrage bis hin zum Punkteabbau.
Punkte in Flensburg:
Das Wichtigste in Kürze
- Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg speichert Verkehrsordnungswidrigkeiten.
- Der aktuelle Punktestand kann kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgefragt werden.
- Punkte werden für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vergeben. Ab 8 Punkten wird der Führerschein entzogen.
- Punkte verfallen automatisch nach 2,5 bis 10 Jahren.
- Durch Fahreignungsseminare können Punkte abgebaut werden.
Bußgeldbescheid mit Punkten erhalten? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
- Ab wann gibt es Punkte in Flensburg?
- Punkte für die häufigsten Verstöße
- Punkte in Flensburg abfragen: So geht’s
- Wie viele Punkte darf man haben?
- Punkteabbau: Das gibt es zu beachten
- Wann verjährt ein Punkt in Flensburg?
- Anwaltliche Hilfe bei Eintragungen ins Punktekonto
- Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Was wird im Fahreignungsregister eingetragen?
- Fazit
- FAQ
Die wichtigsten Fragen zum Punktesystem
Wie kann ich meine Punkte abfragen?
Wie lange bleibt ein Punkt im System?
Ab wann Punkt in Flensburg? So läuft das Punktesystem
Ab wann gibt es einen Punkt in Flensburg? Ein Verstoß wird meist erst dann ins Fahreignungsregister eingetragen, wenn er mit mindestens 60 Euro Bußgeld geahndet wird. Doch nicht jeder Regelverstoß wird gleich bewertet. Das Punktesystem im Bußgeldkatalog 2025 unterscheidet zwischen leichten, schweren und besonders gravierenden Verstößen – und vergibt entsprechend 1, 2 oder 3 Punkte:- 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten wie eine moderate Geschwindigkeitsüberschreitung oder Handy am Steuer (ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung)
- 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten wie Alkohol am Steuer (0,5 - 1,09 Promille) oder das Überfahren einer roten Ampel, die bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte.
- 3 Punkte für Straftaten wie Fahrerflucht (bei Führerscheinentzug), Autorennen oder Vollrausch (ab 1,1 Promille)
Wer denkt, dass ein paar Punkte in Flensburg nicht weiter schlimm sind, kann sich täuschen. Bereits ab 8 Eintragungen ist der Führerschein weg – und die sind schnell auf dem Punktekonto, wenn Sie nicht aufpassen. Daher lohnt es sich, den eigenen Punktestand im Blick zu behalten.
Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:
Punkte für die häufigsten Verstöße im Überblick
Verstoß | Punkte |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung | |
ab 21 km/h | 1 |
ab 31 km/h | 2 |
Abstandsverstoß | |
bei mehr als 80 km/h | 1 |
mehr als 100 km/h und < 4/10 oder 5/10 des halben Tachowertes | 1 |
mehr als 100 km/h und < 1/10, 2/10 oder 3/10 des halben Tachowertes | 2 |
mehr als 130 km/h und < 4/10 oder 5/10 des halben Tachowertes | 1 |
mehr als 130 km/h und < 1/10, 2/10 oder 3/10 des halben Tachowertes | 2 |
Rotlichtverstoß | |
einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) | 1 |
qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde rot) | 2 |
Handyverstoß | |
Handy am Steuer benutzt | 1 |
bei Gefährdung oder Sachbeschädigung | 2 |
Halte- oder Parkverstoß | |
Keine Punkte für die meisten Halte- oder Parkverstöße | - |
An Engstelle oder vor Feuerwehrzufahrt geparkt und Rettungskräfte behindert | 1 |
Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt | 1 |
Punkte in Flensburg abfragen: So geht’s
Sie möchten Ihre Punkte in Flensburg abfragen? Das geht ganz einfach online, per Post oder direkt vor Ort.1. Online-Abfrage
Füllen Sie einfach das Online-Formular des KBA aus und weisen Sie Ihre Identität mit Ihrem Personalausweis nach. Wichtig: Der Ausweis muss über eine Online-Ausweisfunktion verfügen.2. Punkteabfrage per Post
Füllen Sie den offiziellen Antrag der Behörde aus und senden Sie ihn zusammen mit einem Identitätsnachweis ein. Ihre Identität weisen Sie entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder durch eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nach.3. Punkteabfrage vor Ort
Wer in der Nähe von Flensburg wohnt, kann das eigene Punktekonto auch vor Ort im Auskunftspavillon des KBA einsehen. Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit – die Bearbeitung erfolgt direkt vor Ort.- Ob online, per Post oder vor Ort: Für welchen Weg Sie sich entscheiden – in der Regel erhalten Sie Ihre Auskunft innerhalb weniger Tage.
- Ein Blick auf den Punktestand kann sich lohnen – vor allem, wenn Sie sich über den Abbau oder die Verjährung informieren möchten.
- Eine Punkteabfrage per E-Mail, Fax oder Telefon ist nicht möglich.
Unser Expertentipp
Behalten Sie Ihren Punktestand im Blick – besonders nach Verkehrsverstößen. So können Sie rechtzeitig reagieren und Maßnahmen wie Fahrverbot oder Führerscheinentzug vermeiden.
Wie viele Punkte in Flensburg darf man haben?
Sie fragen sich, wie viele Punkte man in Flensburg haben darf? Je mehr Punkte, desto härter die Konsequenzen. Die folgende Punktetabelle zeigt Ihnen, welche Maßnahmen ergriffen werden.Punkte | Maßnahme |
---|---|
1 bis 3 | Vormerkung |
4 bis 5 | Ermahnung |
6 bis 7 | Verwarnung |
8 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Bei 1 bis 3 Punkten passiert zunächst nichts – die Punkte werden lediglich registriert und bleiben dort, bis sie automatisch verfallen. Ab 4 Punkten verschickt die Behörde eine Ermahnung als Warnung vor dem Führerscheinverlust. Zudem wird auf die Möglichkeit eines Fahreignungsseminars hingewiesen, mit dem Sie Ihren Punktestand um einen Punkt verringern können.
Wer 6 oder 7 Eintragungen erreicht, erhält eine letzte Verwarnung, die den Führerscheinentzug bei weiteren Vergehen ankündigt. Es ist jetzt nicht mehr möglich, Punkte abzubauen. Für die Ermahnung sowie für die Verwarnung wird eine Verwaltungsgebühr von etwa 25 Euro fällig.
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8 Punkte in Flensburg: Was droht?
Bei 8 Punkten in Flensburg gibt es keine Gnade – der Führerschein ist weg. Es folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist muss der Verkehrssünder eine neue Fahrerlaubnis beantragen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen. Erst wenn er die MPU besteht, kann er seine Fahreignung nachweisen.Wann verjährt ein Punkt in Flensburg?
Punkte in Flensburg bleiben nicht für immer bestehen – sie verfallen automatisch nach festen Fristen. Sie müssen also keine Löschung veranlassen. Wann ein Punkt genau verjährt, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Die folgende Punktetabelle gibt Ihnen einen Überblick zu den Tilgungsfristen.Verstoß | Anzahl Punkte | Tilgungsfrist |
---|---|---|
Ordnungswidrigkeit | 1 | 2,5 Jahre |
Grobe Ordnungswidrigkeit | 2 | 5 Jahre |
Straftat | 2 | 5 Jahre |
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis | 3 | 10 Jahre |
Jeder Punkt in Flensburg hat eine eigene Tilgungsfrist. Das bedeutet: Werden für verschiedene Verstöße Punkte verhängt, laufen deren Fristen zum Verfall unabhängig voneinander.
Was tun, wenn man Punkte befürchtet?
Punkte in Flensburg können sich über Jahre hinweg ansammeln und unter Umständen zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Falls Sie befürchten, bald Punkte zu bekommen, sollten Sie deshalb nicht zögern und aktiv werden – vor allem, wenn Sie zu Unrecht eines Verkehrsverstoßes beschuldigt werden, der Punkte zur Folge hätte. Eine Übersicht über alle Verkehrsverstöße, die mit Punkten belegt werden, finden Sie im Bußgeldkatalog 2025.Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann den Vorwurf gegen Sie sorgfältig prüfen und den Bußgeldbescheid anfechten. Mit einem Rechtsanwalt können Sie fehlerhafte Eintragungen verhindern. Die Kanzlei Stolle ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und steht Ihnen mit fundiertem Know-how zur Seite.
Punkte im Bußgeldverfahren abwenden: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Drohen in einem Bußgeldverfahren Punkte in Flensburg, kann sich eine Anfechtung in den folgenden Fällen lohnen:✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Unser Expertentipp
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann Punkte verhindern – vorausgesetzt, er ist gut begründet. Hinweise auf Messfehler oder Zweifel an der Fahrereigenschaft sollten klar benannt werden. Wer auf rechtlichen Beistand setzt, erhöht die Erfolgschancen deutlich – nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.Was wird im Fahreignungsregister eingetragen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert im Fahreignungsregister (FAER) Vergehen von Verkehrsteilnehmern, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Bis zur Reform 2014 war dieses Register als Verkehrszentralregister bekannt. Damals wurde der Führerschein ab 18 Punkten entzogen, heute reichen bereits 8 Punkte aus.Klingt dramatisch? Im Vergleich zur alten Regelung, bei der auch 7 Punkte für einen Verstoß möglich waren, liegt die Höchstpunktzahl heute bei 3 Punkten. Damit wurde das Punktesystem verschlankt. Ziel ist es, Verkehrsteilnehmer zu erziehen, die wiederholt oder schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht oder die Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen haben.
Fazit
Das Punktesystem in Flensburg dient der Verkehrserziehung und der Förderung der Verkehrssicherheit. Auch wenn ein Eintrag anfangs keine direkten Folgen für den Führerschein hat, können sich die Konsequenzen durch wiederholte Verstöße schnell verschärfen. Ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrberechtigung – eine Maßnahme, die vermeidbar ist, wenn Verkehrssünder aktiv werden und rechtzeitig handeln.Sie haben einen Verkehrsverstoß begangen und befürchten eine Eintragung ins Flensburger Punktesystem? Legen Sie Einspruch ein. Ein Bußgeldbescheid ist nicht immer fehlerfrei. In vielen Fällen gibt es Unstimmigkeiten, die zu einer unberechtigten Punktevergabe führen können. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für eine Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall.
FAQ’s rund um das Flensburger Punktesystem
Wenn Sie 8 Punkte in Flensburg erreicht haben, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Es folgt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, während der Sie nicht fahren dürfen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, um wieder fahren zu dürfen.
Punkte verfallen innerhalb einer festgelegten Tilgungsfrist, die von 2,5 bis 10 Jahren reicht. Auf den Punkteverfall folgt dann die Überliegefrist von einem Jahr. Die Punkte werden erst endgültig gelöscht, wenn diese Frist verstrichen ist.
Punkte in Flensburg werden vergeben, wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro bestraft wird. Je nach Schwere des Verstoßes werden zwischen 1 und 3 Punkte für die Tat im Fahreignungsregister eingetragen. Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt Ihnen eine detaillierte Übersicht über alle Verkehrsverstöße, die mit Punkten belegt werden.
Wenn Sie einen Punkt in Flensburg bekommen, hängen die entsprechenden Konsequenzen vom gesamten Punktestand ab. Handelt es sich um den ersten Punkt, hat das noch keine direkten Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis. Allerdings erhöht sich mit jedem weiteren Eintrag die Wahrscheinlichkeit eines Führerscheinentzugs (ab 8 Punkten).
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, bei der Verkehrssünder für einen bestimmten Zeitraum nicht fahren dürfen. Der Führerschein wird in diesen Fällen für die Dauer des Verbots bei der Bußgeldstelle abgegeben und kann nach Ablauf wieder genutzt werden. Im Gegensatz dazu bedeutet der Fahrerlaubnisentzug, dass der Betroffene (nach Ablauf einer Sperrfrist) eine neue Fahrerlaubnis beantragen und meist eine MPU absolvieren muss.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahreignungs-Bewertungssystem, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahreignungsseminar, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4a.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters (FAER), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__28.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Tilgung von Eintragungen (inkl. Überliegefrist), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13 (zu § 40): Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_13.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – amtliche Grundlage der Regelsätze (Bußgeldkatalog), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Fahreignungs-Bewertungssystem (Überblick), https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Fahreignungs_Bewertungssystem/fahreignungs_bewertungssystem_inhalt.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Punktekatalog (Darstellung der bepunkteten Verstöße), https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Punktekatalog/punktekatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand), https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Online-Registerauskunft (FAER), https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/ (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Antrag auf Auskunft aus dem FAER (PDF, Postweg), https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/formular_pdf.pdf (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) – Überblick „Fahreignungs-Bewertungssystem“, https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/neues-fahreignungs-bewertungssystem-ueberblick.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) – Übersicht der Tatbestände mit Regelsätzen und ggf. Punkten, https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/punktekatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), «Statistische Auswertung 2013», https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 10.09.2025).
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