
Überschritten Sie mit einen LKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um:
51 - 60 km/h ?
600,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
2 Monate Fahrverbot
2 Punkte in Flensburg
2 Punkte in Flensburg
Es gilt zu beachten, dass bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verdopplung und sogar Verdreifachung der Geldbuße drohen kann.
Zudem kommen immer 28,50 EUR an Auslagen und Gebühren an die Bußgeldbehörde bei jedem Bußgeldbescheid hinzu. Dies kann bei einer ca. 40%-igen Geschwindigkeitsüberschreitung angenommen werden.
Wenn Sie 51 - 60 km/h zu schnell innerorts gefahren sind kommen zu dem Bußgeld noch Auslagen und Gebühren der Bußgeldbehörde beim Bußgeldbescheid hinzu. Dies sind insgesamt 628,50 EUR. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 1228,50 EUR. Bei einer Verdreifachung zzgl. der Auslagen und Gebühren an die Behörde können gar Kosten von insgesamt 1828,50 EUR entstehen.
Wenn Sie 51 - 60 km/h zu schnell innerorts gefahren sind kommen zu dem Bußgeld noch Auslagen und Gebühren der Bußgeldbehörde beim Bußgeldbescheid hinzu. Dies sind insgesamt 628,50 EUR. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 1228,50 EUR. Bei einer Verdreifachung zzgl. der Auslagen und Gebühren an die Behörde können gar Kosten von insgesamt 1828,50 EUR entstehen.
Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide, die auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW gelten.
Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW außerorts
Für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen gelten auf deutschen Straßen besondere Tempolimits:- Außerorts (Landstraße): Maximal 60 km/h
- Schnellstraße / autobahnähnliche Straßen: Maximal 80 km/h
- Autobahn: In der Regel 80 km/h, es sei denn, es gibt ein anderes Tempolimit
Die Tempolimits dienen der Verkehrssicherheit, da LKW aufgrund ihres Gewichts längere Bremswege haben und schwerwiegendere Unfälle verursachen können.
Welche Folgen hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung für Berufskraftfahrer?
Für Berufskraftfahrer kann ein Verstoß schwerwiegende Konsequenzen haben:- Gefährdung des Führerscheins: Bei mehrfachen Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Probleme mit dem Arbeitgeber: Arbeitgeber achten auf Verstöße, da diese Auswirkungen auf Versicherungen und den Ruf der Firma haben können.
- Gefährdung der Verkehrssicherheit: Ein LKW mit überhöhter Geschwindigkeit kann im Falle eines Unfalls besonders schwere Schäden verursachen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Bußgeldbescheid prüfen zu lassen:- Fehlerhafte Messgeräte: Radarfallen und Blitzer können fehlerhaft arbeiten oder nicht richtig geeicht sein.
- Falsche Fahrerzuordnung: In manchen Fällen ist nicht eindeutig, wer den LKW gefahren hat.
- Ungenaue Beschilderung: Fehlt eine klare Geschwindigkeitsbegrenzung, kann ein Einspruch erfolgreich sein.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn Sie mit einem LKW 51 - 60 km/h zu schnell außerorts gefahren sind?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 51 - 60 km/h überschritten zu haben, müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Für 51 - 60 km/h zu schnell außerorts mit dem LKW erhalten Sie bereits 2 Punkte von maximal 8 zu erreichenden Punkten in Flensburg.
Rechtsschutzversicherung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen51 - 60 km/h zu schnell außerorts gefahren oder auch Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.
*
Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden,
droht ein Fahrverbot von 1 Monat
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ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1
Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
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