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Bußgeldkatalog: Augenblicksversagen

Augenblicksversagen - momentane Unaufmerksamkeit


Aktueller Stand 11.10.2025 - Eine besondere Art der Fahrlässigkeit ist das Augenblicksversagen

Veröffentlicht am 11.08.2018 | geändert am 04.08.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 6 min

Augenblicksversagen und Geschwindigkeitsverstöße: Wann lohnt sich ein Einspruch?


Was ist ein Augenblicksversagen?

Ein Augenblicksversagen liegt vor, wenn ein Fahrer aufgrund momentaner Unaufmerksamkeit eine Verkehrsregel verletzt, ohne vorsätzlich oder grob fahrlässig zu handeln.
Besonders bei Geschwindigkeitsverstößen oder Rotlichtverstößen kann dies eine wichtige Rolle spielen. Ein klassisches Beispiel ist das Übersehen eines Verkehrsschildes, das eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung vorschreibt.
Tritt eine solche Situation ein, ist entscheidend, ob die Missachtung der Verkehrsregel allein auf einer kurzen Unachtsamkeit beruht oder ob weitere Faktoren vorlagen, die auf eine bewusste Missachtung hindeuten.

Wie kann sich ein Augenblicksversagen auf ein Fahrverbot auswirken?

Ein Fahrverbot wird gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG meist dann verhängt, wenn eine grobe Pflichtverletzung vorliegt. Allerdings kann ein Fahrverbot unter bestimmten Umständen vermieden werden, wenn sich nachweisen lässt, dass der Verstoß auf einem Augenblicksversagen beruhte.
Gerichte betrachten dabei verschiedene Aspekte, zum Beispiel ob vor der Messstelle weitere Verkehrsschilder auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen haben oder ob die Sicht auf das Schild möglicherweise eingeschränkt war.
War ein Schild durch einen Lkw oder andere Hindernisse verdeckt, kann dies als Begründung für ein Augenblicksversagen angeführt werden. Entscheidend ist auch, ob der Fahrer üblicherweise regelkonform fährt oder ob er bereits mehrfach wegen ähnlicher Verstöße auffällig wurde.

Ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung objektiv begangen worden, so kann die subjektive Komponente die Indizwirkung für eine grobe Pflichtverletzung im Einzelfall widerlegt werden. Beim Augenblicksversagen ist das der Fall.



Zusätzlich müssen jedoch die Voraussetzungen des allein für die Anordnung eines Fahrverbots Maßgeblichkeiten in § 25 Abs. 1 S. 1 StVG vorliegen.
Es kann aber auch ein Fall des Augenblicksversagens vorliegen. Wenn der Fahrer nämlich schlichtweg in einem kurzen Moment unverschuldet infolge von Unaufmerksamkeit das für die Höchstgeschwindigkeit reduzierende Verkehrsschild übersehen hat.
Dies ist dann gegeben, wenn vor der fraglichen Messstelle keine Geschwindigkeitsbegrenzungen dem Fahrer aufgefallen ist. Es ist zum Beispiel nicht auszuschließen, dass der Fahrer die Geschwindigkeitsschilder durch vorherige Überholmanöver vom LKW nicht gesehen hat. Dieser Umstand stellt ein Augenblicksversagen dar.

Augenblicksversagen: Was sagen Gerichte?

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt dazu im Beschluss vom 11.09.1997 (4 StR 638/96) folgende grundlegende Entscheidung fest:

" 1. Die Anordnung eines Fahrverbots gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers kommt auch bei einer die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKatV erfüllenden Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Betracht, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, dass der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen mußte. (BGHSt)

2. Die Bußgeldstellen und Gerichte brauchen bei einer solchen qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung der Frage, ob die Tat auf einem lediglich einfach fahrlässigen Übersehen des die Geschwindigkeit beschränkenden Vorschriftszeichens beruht, nur auf eine entsprechende Einlassung des Betroffenen nachzugehen. (BGHSt)
"

Dem Fahrer kann das für ein Fahrverbot erforderliche grob pflichtwidrige Verhalten nicht entgegengehalten werden, wenn er das Schild für die Höchstgeschwindigkeit
nicht wahrgenommen hat.
vgl. OLG Zweibrücken DAR 1998, 362.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung an sich, auf das die Regelbeispiele der BKatV abstellen, lässt keinen Rückschluss darauf zu, ob der Fahrer das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung wahrgenommen oder grob pflichtwidrig nicht wahrgenommen hat
vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2010 - IV-3 RBs 36/10

Warum lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Laut Studien sind über die Hälfte aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Dies kann an Messfehlern, falscher Beschilderung oder nicht ordnungsgemäß geeichten Messgeräten liegen.
Besonders bei hohen Geldbußen oder drohendem Fahrverbot lohnt es sich, den Bußgeldbescheid rechtlich prüfen zu lassen. Ein Einspruch kann dazu führen, dass die Strafe abgemildert oder das Fahrverbot aufgehoben wird, insbesondere wenn ein Augenblicksversagen glaubhaft dargelegt werden kann.
Wer beruflich auf sein Auto angewiesen ist, sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Sanktion zu vermeiden. Selbst wenn ein Fahrverbot nicht aufgehoben werden kann, besteht oft die Chance, es in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln.



* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013


Zone 30:



Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:



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Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):

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