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Von Neon bis Vantablack – warum manche Lackierungen mehr Ärger als Glanz bringen

Verbotene Autofarben in Deutschland

Welche Autofarben sind in Deutschland verboten?
© Prostock-studio/Shutterstock.com – Welche Lackierungen im Straßenverkehr riskant sind
Autor Burcu Bostan

Burcu Bostan

05. September 2025
Lesedauer wird berechnet...
Wer seinem Auto mit ausgefallenen Farben einen besonderen Look verleihen will, riskiert Bußgelder, Punkte und sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.


    Das Wichtigste in Kürze:
  • Bestimmte Lacke und Folierungen sind im Straßenverkehr verboten.
  • Spiegelnde Chromfarben können andere blenden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 135 Euro.
  • Extrem matte Töne wie Vantablack machen Fahrzeuge nahezu unsichtbar.
  • Leucht- und Neonfarben sind nur für Warnschilder erlaubt, nicht für Privatwagen.
  • Auch ein Design im Polizei- oder Rettungswagen-Look kann strafbar sein.


Wenn Chrom zur Gefahr wird

Tuner lieben es auffällig: Wagen mit glänzenden Chromfolierungen wirken spektakulär, sind auf Treffen echte Hingucker – auf der Straße aber problematisch. Denn die Reflexionen können andere Fahrer blenden.

Ob eine solche Folierung zulässig ist, prüfen im Zweifel Polizei und TÜV. Wird die Blendwirkung als zu stark bewertet, drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und im Extremfall sogar die Stilllegung des Fahrzeugs.

Warum manche Farben unsichtbar machen

Am anderen Ende des Spektrums lauert das Gegenteil: Lackierungen, die fast kein Licht reflektieren. Das berühmteste Beispiel: Vantablack, ursprünglich entwickelt für die Raumfahrt, um Teleskope lichtempfindlicher zu machen.

Ein Auto, das mit diesem tiefschwarzen Lack beschichtet ist, verschmilzt im Dunkeln mit der Umgebung – eine massive Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Deshalb sind solche Beschichtungen im Straßenverkehr strikt untersagt.
Mattschwarzes Auto vor schwarem Hintergrund
Unsichtbar im Dunkeln: Wenn Autolack zur Gefahr wird

Designs, die Tabu sind

Auch wenn Neonfarben für Aufmerksamkeit sorgen – sie sind für Einsatzfahrzeuge und Warnschilder reserviert. Ein Pkw, das nachts leuchtet wie ein Leuchtstab, darf nicht auf die Straße.

Noch heikler: Ein Design, das an Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst erinnert. Wer sein Auto absichtlich so gestaltet, dass es mit einem Einsatzfahrzeug verwechselt werden kann, riskiert im Extremfall sogar eine Freiheitsstrafe wegen Amtsanmaßung oder Behinderung von Einsatzkräften.

Gut zu wissen: Der Farbwechsel ist meldepflichtig

Selbst wenn die neue Farbe erlaubt ist: Ändert sich die Grundfarbe des Fahrzeugs, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Spätestens bei einer Ummeldung oder einem Verkauf wird das kontrolliert. Wer diesen Schritt vergisst, begeht eine Ordnungswidrigkeit – auch wenn der Lack selbst völlig legal ist.

Sicher unterwegs dank auffälliger Lackierung?

Auffällige Farben können mehr Verkehrssicherheit bringen: Wer schließlich gesehen wird, ist sicherer unterwegs. Wissenschaftliche Studien zu diesem Thema kommen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen, sodass sich keine pauschal „sicherste“ Autofarbe bestimmen lässt.

Denn auch auffällige Farben können unter bestimmten Bedingungen ihre Wirkung verlieren. So können schwache Kontraste – etwa ein grünes Auto vor einer grünen Wiese – die Sichtbarkeit erheblich beeinträchtigen und dadurch das Unfallrisiko erhöhen.

    Letztlich hat nicht die Autofarbe den größten Einfluss auf die Verkehrssicherheit, sondern das Verhalten des Fahrers. Vor allem Ablenkung im Fahrzeug, beispielsweise durch das Smartphone, gilt als zunehmende Unfallursache.







Quellen:

1 § 19 Absatz 2 Nr. 2 Satz 2 StVZO Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, (zuletzt abgerufen am 05.09.2025)

2 Nr. 189a.2 und Nr. 214a.2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge, (zuletzt abgerufen am 05.09.2025)



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