Bußgeldkatalog Rote Ampel: Strafen im Detail
Sie haben eine rote Ampel überfahren? Das kann teuer werden. Der Bußgeldkatalog Rote Ampel sieht hohe Sanktionen vor – von einem Bußgeld bis hin zu Punkten in Flensburg und Fahrverboten.
Besonders ernst wird es, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand. In diesem Fall liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor. Was das bedeutet und wann sich ein Einspruch lohnt, erfahren Sie im Folgenden.
Bußgeldkatalog rote Ampel
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bußgeldkatalog Rote Ampel unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
- Ist die Ampel weniger als eine Sekunde rot, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor. Die Strafen sind milder.
- Ist die Ampel länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Konsequenzen sind härter.
- Beim Überfahren einer roten Ampel blitzt es zweimal.
- Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch.
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1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die wichtigsten Fragen zum Bußgeldkatalog Rote Ampel
Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?
Was droht Fahranfängern in der Probezeit bei einem Rotlichtverstoß?
Bußgeldkatalog Rote Ampel: Strafen für einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß
Einfacher Rotlichtverstoß: Strafen im Überblick, Stand 04.12.2025
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Strafen im Überblick, Stand 04.12.2025
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Was ist ein Rotlichtverstoß?
Ob aus Unachtsamkeit oder einer Fehleinschätzung der Gelbphase – ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn eine rote Ampel (oft auch Lichtzeichenanlage) überfahren wird. Im Bußgeldkatalog 2025 wird zwischen zwei Arten von Rotlichtverstößen unterschieden:- Einfacher Rotlichtverstoß: Ein Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren weniger als eine Sekunde rot war. In diesem Fall sind die Sanktionen etwas milder und beschränken sich auf ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ein Rotlichtverstoß über 1 Sekunde liegt vor, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot angezeigt hat. Hier sind die Sanktionen deutlich härter – es droht ein höheres Bußgeld von 200 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrvebrot.
Zudem kann sich das Strafmaß verschärfen, wenn es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kommt. Besonders streng sind die Regeln für Fahranfänger.
Ampel rot überfahren: Wie wird ein Rotlichtverstoß erfasst?
Wenn Sie eine Ampel rot überfahren, werden Sie in der Regel von einem Ampelblitzer erfasst. Diese Blitzer sind an Kreuzungen installiert und überwachen, ob Fahrzeuge die Haltelinie überqueren und in den Kreuzungsbereich fahren, während die Ampel bereits Rot zeigt.Die meisten Ampelblitzer arbeiten mit Induktionsschleifen oder Piezosensoren, die in die Fahrbahn eingebaut sind. Diese erkennen, wenn ein Fahrzeug über Rot fährt. Der Blitzer löst aus, sobald die Haltelinie überschritten wird. Fährt das Fahrzeug weiter in den Kreuzungsbereich, wird erneut geblitzt.
Auf diese Weise kann genau nachgewiesen werden, dass der Fahrer einen Rotlichtverstoß begangen hat und es nicht bei einem Haltelinienverstoß geblieben ist. Dieser liegt nämlich dann vor, wenn Sie die Haltelinie zwar überfahren, das Auto aber noch vor der Kreuzung zum Stehen bringen. Der Haltelinienverstoß allein wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet.
Mandantenerfahrung aus Google Bewertungen:
Ich wurde an einer Kreuzung geblitzt, als ich eine Ampel überfuhr, die dauerhaft Rot zeigte. Da die Ampel defekt war und kein grünes Signal anzeigte, fuhr ich vorsichtig weiter. Ich nutzte die kostenlose Erstberatung, um mich rechtlich abzusichern – der Anwalt erkannte die besondere Situation sofort und legte Einspruch ein. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.
Woran können Sie Rotlichtblitzer erkennen?
Einen Rotlichtblitzer erkennen Sie daran, dass er hinter einer Ampel an einer Kreuzung steht und auf den Bereich der Haltelinie sowie die Kreuzung selbst ausgerichtet ist.Die Auslösung erfolgt in der Regel über Induktionsschleifen oder Piezosensoren im Boden. Ein Blitzsignal dokumentiert dann den Verstoß. Klassische Rotlichtblitzer lösen mit einem hellen Lichtblitz aus. Moderne Geräte nutzen dagegen Schwarzlicht, bei dem kein auffälliger Lichtblitz sichtbar ist.
Rotlichtverstoß in der Probezeit: Damit müssen Fahranfänger rechnen
Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit hat besonders unangenehme Folgen für Betroffene. Das Überfahren einer roten Ampel gilt als A-Verstoß – also als eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Straßenverkehr.Bereits ein einziger A-Verstoß führt zu einer Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre und zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Zu den Sanktionen, die aus dem A-Verstoß hervorgehen, kommen außerdem die regulären Strafen aus dem Bußgeldkatalog Rote Ampel hinzu.
Kommt es erneut zu einem A-Verstoß oder werden zwei weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten (B-Verstoß) begangen, wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Der Autofahrer kann dann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist eine Neuerteilung des Führerscheins beantragen.
Aus diesem Grund lohnt sich ein genauer Blick auf den Bußgeldbescheid und die Umstände des Vorwurfs. Lassen Sie Ihren Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen – nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
- Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit zählt als A-Verstoß, der direkte Auswirkungen auf die Probezeit hat.
- Die Probezeit wird auf insgesamt vier Jahre verlängert.
- Fahranfänger müssen ein Aufbauseminar besuchen – auf eigene Kosten.
- Wer wiederholt gegen Verkehrsregeln verstößt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.
Rotlichtverstoß: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ihnen wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. In den folgenden Fällen kann es sich lohnen, gegen den Bescheid vorzugehen:✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Zu kurze Gelbphase
✓ Falsche Angaben
✓ Vorwurf verjährt
✓ Bildung einer Rettungsgasse
Unser Expertentipp
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie mit dem Bußgeldbescheid umgehen sollen, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen, Ihre Chancen realistisch einzuschätzen. Die Kanzlei Stolle steht Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite, um Ihre Optionen zu prüfen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten: Starten Sie jetzt die kostenlose Erstberatung.Fazit: Rote Ampel überfahren und geblitzt?
Die Rotlichtüberwachung dient der Verkehrssicherheit und soll verhindern, dass Autofahrer rote Ampeln missachten – denn gerade an Kreuzungen kann ein solches Verhalten schwerwiegende Unfälle verursachen. Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren und dabei geblitzt werden, kann das harte Konsequenzen nach sich ziehen.Die Sanktionen variieren je nach Dauer der Rotphase. Diese sind im Bußgeldkatalog Rote Ampel genau geregelt. Es drohen Bußgelder von bis zu 360 Euro, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Wer noch in der Probezeit ist, muss zudem mit zusätzlichen Maßnahmen wie einer Probezeitverlängerung und einem Aufbauseminar rechnen.
Allerdings können Fehler bei der Ampelschaltung, eine fehlerhafte Messung durch den Blitzer oder ein undeutliches Blitzerfoto die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch sein. Selbst ein kleiner Formfehler im Bescheid kann ausreichen, um das Verfahren zu kippen. Unsere kostenlose Ersteinschätzung schafft Klarheit. Prüfen Sie jetzt Ihre Chancen und erteilen Sie uns ein Mandat. Handeln Sie schnell: Sie haben nur 14 Tage Zeit.
FAQ’s rund um den Bußgeldkatalog Rote Ampel
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, bevor Sie sie überfahren haben. In diesem Fall ahndet die Behörde etwas milder – es droht ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß war die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, was härtere Sanktionen zur Folge hat: ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich steigen die Sanktionen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer etc.) oder bei einem Unfall noch weiter an.
Einige Ampelblitzer sind so eingestellt, dass sie auch schon bei Gelb auslösen. In solchen Fällen kann ein Verwarngeld von 10 bis 15 Euro fällig werden.
Ein grüner Pfeil an einer Ampel erlaubt es Ihnen, bei Rot abzubiegen – allerdings nur, wenn es die Verkehrslage zulässt. Sie müssen an der Haltelinie anhalten, den Verkehr beobachten und sicherstellen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Co. gefährdet werden, bevor Sie abbiegen.
Für LKW-Fahrer gelten dieselben Sanktionen wie für Pkw-Fahrer. Der Bußgeldkatalog Rote Ampel sieht keine Unterscheidung nach Fahrzeugtypen vor. Das Strafmaß richtet sich ausschließlich nach der Dauer der Rotphase und den Folgen der Ordnungswidrigkeit (Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Unfall).
Für Fahrradfahrer gelten dieselben Ampelsignale wie für Autofahrer. Die Konsequenzen sind jedoch etwas milder: Das Bußgeld bewegt sich zwischen 60 und 180 Euro, zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg verhängt.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 37 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Regelsätze und Nebenfolgen, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrverbot, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 4 StVG – Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 12 – Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen in der Probezeit (A-/B-Verstöße), https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Fahreignungsregister / Punktekatalog, https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Punktekatalog/punktekatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 25.09.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), «Statistische Auswertung 2013», https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 10.09.2025).
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