Handyverstoß: Strafen und Regeln im Überblick

Handyverstoß: So vermeiden Sie hohe Bußgelder

Veröffentlicht am 11.08.2018 | geändert am 09.04.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 4 min

Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer

Ob beim Warten an der Ampel oder während der Fahrt – das Handy in die Hand zu nehmen, ist für viele Fahrzeugführer eine alltägliche Versuchung. Doch wer einen Handyverstoß begeht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Gerade wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind, sollten Sie die Konsequenzen nicht unterschätzen. Es drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Was genau als Handyverstoß gilt und wie Sie auf einen Bußgeldbescheid reagieren, erfahren Sie im Folgenden.



Handyverstoß: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Handyverstoß liegt vor, wenn das Gerät beim Autofahren in der Hand gehalten und genutzt wird.
  • Die Nutzung (per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion) ist nur dann zulässig, wenn das Handy in einer Halterung fixiert ist.
  • Das Handyverbot gilt auch an der roten Ampel. In die Hand nehmen dürfen Sie das Smartphone erst, wenn der Motor ausgeschaltet ist.
  • Radfahrer sind nicht vom Verbot ausgenommen: Auf dem Fahrrad kostet die Nutzung von Mobiltelefonen mindestens 55 Euro.
Inhaltsverzechnis:
  1. Handy am Steuer: Was ist erlaubt, was nicht?
  2. Handy am Steuer: Diese Strafen drohen
  3. Geblitzt mit Handy in der Hand
  4. Handyverstoß in der Probezeit
  5. Handy am Steuer: gefährlich und teuer
  6. Handy beim Radfahren erlaubt?
  7. Wann lohnt sich ein Einspruch?
  8. Mit Handy erwischt? So wehren Sie sich
  9. Fazit


Die wichtigsten Fragen zum Handyverstoß

Welche Strafen drohen bei einem Handyverstoß?
Ein Handyverstoß wird laut Bußgeldkatalog 2025 mit mindestens 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Kommt es dabei zu einer Gefährdung, steigt die Strafe auf 150 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro. Unsere Bußgeldtabelle zeigt übersichtlich, welche Sanktionen bei einem Handyverstoß zu erwarten sind.

Darf ich per Lautsprecher mit dem Handy am Steuer telefonieren?
Ja, das Telefonieren über die Lautsprecherfunktion ist erlaubt – jedoch nur, wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird. Eine Halterung bietet hier die optimale Lösung, um nicht nur gesetzeskonform, sondern auch sicher unterwegs zu sein.

Darf ich das Handy während der Fahrt in der Hand halten?
Wer beim Autofahren das Handy in der Hand hält und nutzt, begeht einen Verstoß. Nach allgemeiner Rechtsauffassung stellt das bloße Halten jedoch noch keine Benutzung im Sinne von § 23 1a StVO dar. Aus diesem Grund sind z. B. das Umlegen des Geräts oder die Weitergabe an eine andere Person nicht ordnungswidrig.
Eine Infografik, die anschaulich zeigt, wann ein Handyverstoß vorliegt und wann nicht.
Wann liegt ein Handyverstoß vor? | © derbussgeldkatalog.de


Handy am Steuer: Was ist erlaubt, was nicht?

Das Handy am Steuer zu nutzen, kann schnell teuer werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 23 Abs. 1a genau, was erlaubt ist – und was nicht. Wer dagegen verstößt, riskiert hohe Strafen.

Was gilt als Handyverstoß gemäß StVO?

Ein Handyverstoß nach StVO liegt vor, wenn das Smartphone während der Fahrt in der Hand gehalten und genutzt wird. Dabei geht es nicht nur um das Telefonieren, sondern um jede Benutzung, die beim Autofahren zur Ablenkung führt – etwa Nachrichten schreiben oder lesen, Musik abspielen oder Navigations-Apps bedienen. Zudem gilt das Verbot für sämtliche elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Neben Smartphones umfasst das Verbot daher z. B. auch Tablets, E-Reader, Laptops und Smartwatches.

Ein Smartphone steckt in einer Halterung im Fahrzeug und wird als Navigationsgerät verwendet.
Steckt das Mobiltelefon in einer Halterung, ist die Nutzung unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Handy am Steuer: Das ist erlaubt

Das Handy dürfen Sie am Steuer nur nutzen, wenn Sie es nicht in die Hand nehmen. Erlaubt ist ein kurzer Blick auf das Display, wenn das Gerät in einer Halterung befestigt ist. Auch die kurzzeitige Nutzung per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion ist in diesem Fall erlaubt. Aber Vorsicht: Längeres Tippen, Scrollen oder Lesen bleibt auch mit Halterung verboten.

Zusätzlich müssen die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse eine kurzzeitige Blickzuwendung überhaupt zulassen (§ 23 Abs. 1a Nr. 2b). Wie lange „kurz” ist? Das wird durch den Gesetzgeber nicht spezifiziert. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Mobiltelefone dürfen Sie als Fahrer erst in die Hand nehmen, wenn das Fahrzeug steht und Sie den Motor vollständig abgestellt haben – das Ausschalten durch eine Start-Stopp-Automatik genügt nicht. Diese Regelung gilt auch auf Parkplätzen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Platzieren Sie das Handy beim Autofahren in einer geeigneten Halterung.
  • Nutzen Sie das Handy ausschließlich per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion.
  • Alles andere kann ein Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot zur Folge haben.

Gut zu wissen: Handy umlegen während Fahrt erlaubt

Das Umlegen eines Handys während der Fahrt ist grundsätzlich erlaubt – aber nur, solange keine Nutzung erfolgt. Das stellte das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss klar (Az.: 1 ORbs 33 Ss 151/23). Im vorliegenden Fall wurde ein Bußgeldbescheid aufgehoben: Der Fahrer legte sein Handy im Fahrzeug an eine andere Stelle, während er über die Freisprecheinrichtung telefonierte. Das Urteil des OLG Karlsruhe bestätigt: Solange keine aktive Nutzung erfolgt, droht keine Strafe.

Handy am Steuer: Diese Strafen drohen

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Entscheidend ist, ob dabei nur das Handy genutzt wurde oder ob es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar zu einer Sachbeschädigung kam. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die möglichen Konsequenzen laut Bußgeldkatalog 2025 (Stand 30.04.2025).


- mit Gefährdung:


- mit Sachbeschädigung:





Geblitzt mit Handy in der Hand: zwei Ahndungen?

Geblitzt mit dem Handy in der Hand? In einem solchen Fall ist nicht nur der Ärger, sondern auch die Verunsicherung groß, ob Betroffene jetzt doppelt ins Portemonnaie greifen müssen. Die Antwort auf diese Frage liegt im Begriff der Tateinheit. Sie ist in § 19 OWiG geregelt und besagt, dass bei gleichzeitiger Begehung von zwei Ordnungswidrigkeiten – in diesem Fall dem Handyverstoß und der Geschwindigkeitsüberschreitungnur die höhere Geldbuße erhoben wird. Diese kann jedoch je nach Zuwiderhandlung angemessen erhöht werden. Da „angemessen” nicht genau definiert ist, hängt die Erhöhung immer vom Einzelfall ab.

Ähnlich sieht es beim Fahrverbot aus. Hier wird zunächst nur der schwerwiegendere Verstoß bestraft. Allerdings ermöglicht § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz) dem Gericht, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten auszusprechen. Bei den Punkten in Flensburg hingegen bleibt es einfach: Gemäß § 4 Abs. 2 S. 3 StVG wird nur der Verstoß mit der höchsten Punktzahl geahndet – eine Addition erfolgt nicht.

Vom Blitzer erfasst? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner
Sie fragen sich, wie hoch die Sanktionen für Blitzer-Treffer ausfallen? Mit unserem Bußgeldrechner erfahren Sie im Handumdrehen, was Sie erwartet und ob sich ein Einspruch lohnt.



Eine Frau im Auto telefoniert mit Handy am Ohr.
Telefonieren mit Handy am Ohr? Das kann teuer werden.

Handyverstoß in der Probezeit: ein A-Verstoß mit Folgen

Ein Handyverstoß in der Probezeit stellt gemäß Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einen A-Verstoß dar. Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß, der entsprechend geahndet wird. Neben mindestens 100 Euro Bußgeld und bis zu zwei Punkten in Flensburg verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Zudem kommt noch ein Aufbauseminar hinzu, das nicht nur verpflichtend, sondern auch teuer ist. Die Kosten hierfür variieren zwischen 150 und 500 Euro.

Die verschärften Maßnahmen für Fahranfänger beruhen auf Unfallstatistiken, die gerade bei Fahrern zwischen 18 und 24 Jahren eine erhöhte Gefährdung belegen. Durch die strengeren Sanktionen sollen Fahranfänger frühzeitig zu einer aufmerksamen und verantwortungsvollen Fahrweise angehalten werden.

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihre Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre.
  • Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
  • Bei weiteren A-Verstößen drohen härtere Maßnahmen: verkehrspsychologische Beratung oder sogar Führerscheinentzug.

Warum Sie Ihr Handy beim Autofahren nicht nutzen sollten

Beim Autofahren mal eben am Handy tippen? Ein kurzer Blick aufs Handy kann schwerwiegende Folgen haben. Wer etwa bei Tempo 100 nur eine Sekunde aufs Display schaut, legt fast 30 Meter im Blindflug zurück – eine Strecke, auf der vieles passieren kann. Studien zeigen, dass Ablenkung am Steuer eine der häufigsten Unfallursachen ist. Besonders gefährlich: Das Tippen von Nachrichten oder das Telefonieren mit dem Handy am Ohr.

Wer beim Autofahren das Handy nutzt, riskiert nicht nur hohe Sanktionen, sondern setzt auch sich und andere Verkehrsteilnehmer einer lebensbedrohlichen Gefahr aus. Also: Halten Sie die Hände am Steuer und den Blick zur Straße. Jede Sekunde Unachtsamkeit kann den Unterschied zwischen sicherer Ankunft und einem schweren Unfall bedeuten.



Wann Sie einen Handyverstoß auf dem Fahrrad begehen

Für Radfahrer gilt bezüglich der Handynutzung dieselbe Regelung wie für Autofahrer und andere Kraftfahrer. Ein Handyverstoß auf dem Fahrrad liegt vor, wenn während der Fahrt ein elektronisches Gerät genutzt wird, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient und dabei in der Hand gehalten wird. Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dies ausdrücklich untersagt.

  • … Sie es in einer entsprechenden Halterung am Lenker anbringen.
  • … Sie mit Freisprecheinrichtung telefonieren.
  • … Sie die Blickzuwendung auf das Display an das Verkehrsgeschehen anpassen.
  • … Sie es per Sprachsteuerung bedienen.
  • … die Vorlesefunktion aktiviert ist

Steigen Sie vom Fahrrad ab oder halten Sie zumindest an einer sicheren Stelle, wenn Sie während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, etwas nachlesen oder eine neue Route eingeben möchten. Andernfalls wird ein Bußgeld von mindestens 55 Euro fällig. Gefährden Sie dabei den Verkehr, sind es schon 75 Euro. Kommt es zu einem Unfall, steigt der Betrag auf 100 Euro.

Eine Infografik zeigt, unter welchen Umständen ein Handy beim Radfahren genutzt werden darf.
Die Handynutzung auf dem Fahrrad ist ohne Halterung unzulässig. | © derbussgeldkatalog.de

Handyverstoß-Strafe abwenden: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Eine Anfechtung der Handyverstoß-Strafe kann sich in den folgenden Fällen lohnen:

Technische Fehler des Gerätes
Auslöserfehler
Unscharfe Blitzerfotos
Störungen durch Reflexionen
Formelle Mängel im Bußgeldbescheid
Fehlerhafte Angaben
Fehlende Begründung
Verspätete Zustellung & Verjährung
Rechtliche Argumente gegen Strafe
Unverhältnismäßige Sanktionen
Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Unser Tipp: Basiert der Vorwurf ausschließlich auf Zeugenaussagen, ohne dass ein Blitzerfoto vorliegt, lohnt sich oft ein Einspruch. Besonders wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, ist eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll.

Handyverstoß? Holen Sie sich anwaltliche Hilfe

Ein Handyverstoß im Straßenverkehr kann schnell teuer werden – nicht nur in Form von Bußgeldern, sondern auch durch Eintragungen ins Fahreignungsregister und Fahrverbote. Wenn Sie als Fahrzeugführer den Vorwurf anfechten möchten, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht wertvolle Unterstützung bieten. Mit juristischem Fachwissen kann er die Umstände des Verstoßes genau prüfen, etwaige Fehler im Bußgeldbescheid aufdecken und Einspruch einlegen.

Die Kanzlei Stolle steht Ihnen bei einem Handyverstoß zur Seite. Mit jahrelanger Erfahrung im Verkehrsrecht setzt sie sich für Ihre Rechte ein. Holen Sie sich rechtzeitig Hilfe: Nach Erhalt des Bescheids haben Sie nur 14 Tage Zeit für einen Einspruch. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung.

Fazit: Handyverstoß? Legen Sie Einspruch ein

Die Folgen der Handynutzung am Steuer sind nicht zu unterschätzen. Selbst eine kurze Blickabwendung kann ausreichen, um die Kontrolle über das Verkehrsgeschehen zu verlieren. Das Unfallrisiko steigt erheblich. Neben der Gefahr für die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer müssen Betroffene bei einem Handyverstoß auch erhebliche Sanktionen in Kauf nehmen. Dazu gehören Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Besonders in der Probezeit kann es teuer werden und auch Radfahrer bleiben von Strafen nicht verschont. Umso wichtiger ist es, die Vorschriften zu kennen und sich an sie zu halten.

Wer dennoch in eine rechtliche Auseinandersetzung gerät, sollte nicht zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann zu einer Reduzierung der Sanktionen oder einer vollständigen Aufhebung verhelfen. Achten Sie also immer auf Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer – und denken Sie daran: Hände ans Steuer, Blick zur Straße.



FAQ’s rund um den Handyverstoß

Das Annehmen und Tätigen von Anrufen beim Autofahren ist erlaubt, wenn hierfür eine Freisprecheinrichtung genutzt wird und das Handy nicht in der Hand gehalten wird.

Ein Handyverstoß wird in der Regel durch Beobachtung von Polizeibeamten festgestellt. Da kein Beweisfoto angefertigt wird, stützt sich der Vorwurf allein auf deren Wahrnehmung, was eine gewisse Fehleranfälligkeit mit sich bringen kann. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Handyverstoß nachträglich auf einem Blitzerfoto erkannt wird, wenn Sie mit dem Handy am Ohr geblitzt worden sind.

Ein Handyverstoß gilt als A-Verstoß und führt demnach zu einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Zudem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtend.

Ja, ein Einspruch ist möglich – besonders wenn Zweifel an der Beweislage oder Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob die Strafe abgewendet oder reduziert werden kann. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für eine Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall.


1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013


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