
Ein kurzes Aufblitzen beim Überfahren der Ampel und schon ist es passiert. Der Ampelblitzer hat zugeschlagen. Wer bei Rot fährt, wird gleich zweimal fotografiert. Für Autofahrer bedeutet das oft Ärger: Die Strafen reichen von Bußgeldern und Punkten in Flensburg bis hin zu Fahrverboten. Doch nicht jeder Blitzer arbeitet fehlerfrei. Wir erklären Ihnen, wie Ampelblitzer funktionieren und wie Sie sich bei Erhalt eines Bußgeldbescheids richtig verhalten.
Ampelblitzer: Das Wichtigste in Kürze
- Ampelblitzer lösen zweimal aus: ein Foto an der Haltelinie, ein weiteres beim Einfahren in die Kreuzung.
- Die Strafen variieren je nach Rotlichtverstoß. Stand die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot, wird strenger geahndet.
- Wer in der Probezeit von einem Ampelblitzer erwischt wird, muss mit einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre und einem Aufbauseminar rechnen.
- So funktionieren Ampelblitzer
- Sanktionen für einen Rotlichtverstoß
- Ampel rot überfahren in der Probezeit
- Ampelblitzer bei Gelb
- Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Einspruch einlegen: So geht’s
- Fazit
Die wichtigsten Fragen zu Ampelblitzern
Wie funktionieren Ampelblitzer?
Wie sehen Ampelblitzer aus?
Bei rot über die Ampel: So funktionieren Ampelblitzer
Ampelblitzer sind an vielen Kreuzungen zu finden. Wer bei Rot über die Ampel – offiziell Lichtzeichenanlage – fährt, wird meist durch den sogenannten Starenkasten bemerken, dass er geblitzt wurde. Dabei handelt es sich um eine Kamera, die sich einige Meter hinter der Ampel auf der rechten Straßenseite befindet. Die eigentliche Technik bleibt unsichtbar: Unter der Fahrbahn sind in der Regel zwei Induktionsschleifen hinterlegt, die genau registrieren, wenn ein Auto bei Rot über die Ampel fährt.Die erste Induktionsschleife befindet sich an der Haltelinie. Sobald die Ampel auf Rot steht und ein Auto die Linie überfährt, wird ein Foto ausgelöst. Das ist noch keine große Sache und zählt lediglich als Haltelinienverstoß, der mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird. Passiert das Auto auch die zweite Induktionsschleife im Kreuzungsbereich, knipst es erneut.
- Statt zu beschleunigen, lieber frühzeitig abbremsen – eine überfahrene rote Ampel kann teuer werden.
- Entscheidend ist, ob ein Auto über die Haltelinie und anschließend in den Kreuzungsbereich fährt.
- Wer nur die Haltelinie überfährt, zahlt ein Verwarnungsgeld.
Bußgeldkatalog rote Ampel: Diese Sanktionen drohen
Einfacher Rotlichtverstoß
Die folgende Tabelle zeigt die Strafen für einen einfachen Rotlichtverstoß mit weniger als einer Sekunde Rotphase (Stand 30.04.2025).Qualifizierter Rotlichtverstoß
Wie hoch fällt die Strafe aus, wenn die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot stand? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick (Stand 30.04.2025).Ampel rot überfahren in der Probezeit
Wer in der Probezeit an einer Ampel geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Das Bußgeldkatalog sieht dafür folgende Maßnahmen vor:- Probezeitverlängerung auf 4 Jahre
- Teilnahme an Aufbauseminar – wer dieses Seminar ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug.
Ampelblitzer bei Gelb: Droht eine Strafe?
Viele Autofahrer bremsen abrupt, wenn sie eine gelbe Ampel sehen – andere erhöhen die Geschwindigkeit, um die Kreuzung rechtzeitig zu überqueren. Kann ein Ampelblitzer auch in diesem Moment auslösen?Einige Blitzer sind so eingestellt, dass sie bereits bei Gelb auslösen. Laut Bußgeldkatalog dürfen gelbe Ampeln nämlich nur überfahren werden, wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist – etwa, weil der Hintermann im Rückspiegel zu dicht aufgefahren ist und Sie durch das Überqueren der Kreuzung einen Auffahrunfall verhindern möchten . Verkehrssünder, die ohne Not weiterfahren und dabei geblitzt werden, müssen mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.
Wichtig: Falls Sie beim Überfahren der gelben Ampel übrigens so stark beschleunigen, dass Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, kann ein Doppelblitzer auslösen. Er misst sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch Rotlichtverstöße gleichzeitig.
- Nur wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist, ist das Fahren über Gelb erlaubt.
- Wer ohne Grund bei Gelb weiterfährt, kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
- Wer bei Gelb stark Gas gibt und die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, riskiert einen doppelten Blitzer für Geschwindigkeit und Rotlicht.

Ampelblitzer-Strafe abwenden: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Eine Anfechtung der Ampelblitzer-Strafe kann sich in den folgenden Fällen lohnen:✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Zu kurze Gelbphase
✓ Falsche Angaben
✓ Vorwurf verjährt
✓ Bildung einer Rettungsgasse
Zweifel am Ampelblitzer? Legen Sie Einspruch ein
Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht laut § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Rotlichtverstoß. Doch das muss nicht immer mit einer Strafe enden. Wenn Zweifel an der Beweislage bestehen, können Sie den Bußgeldbescheid anfechten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Stolle prüft Ihren Bescheid und sorgt dafür, dass alle möglichen Fehlerquellen in Ihre Verteidigung einfließen.Ein Tipp: Handeln Sie schnell – ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie nur 14 Tage Zeit.
Fazit: Ampelblitzer können fehler machen
Wer an einer roten Ampel geblitzt wird, muss mit harten Strafen rechnen. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, fällt die Sanktion höher aus – und umgekehrt. Allerdings können z. B. Fehler bei der Dokumentation zu unberechtigten Maßnahmen führen. In solchen Fällen lohnt sich ein Einspruch. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Lassen Sie Ihren Fall von einem Experten überprüfen – kostenlos und unverbindlich.FAQ’s rund um Ampelblitzer
Entscheidend ist, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war. Stand die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot, kommen Sie mit milderen Strafen (z. B. 90 Euro Bußgeld) davon. War sie länger als eine Sekunde rot, fallen die Strafen deutlich härter aus (z. B. 200 Euro Bußgeld). Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung droht eine härtere Bestrafung.
Rotlichtblitzer lösen zweimal aus, um eindeutig zu dokumentieren, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt. Blitzt der Blitzer an einer roten Ampel nur einmal, haben Sie lediglich einen Haltelinienverstoß begangen. Das bedeutet: Sie haben die Haltelinie überfahren, sind aber noch vor der Kreuzung angehalten. In diesem Fall wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.
Die Fotodokumentation erfolgt häufig mit Blitzlicht, das auch tagsüber sichtbar ist. Moderne Kamerasysteme mit Digitalkamera hingegen setzen Schwarzlichtblitzer ein, die kaum bis kein sichtbares Licht abstrahlen.
Ja, einige Rotblitzer können auch Geschwindigkeitsüberschreitungen erfassen.Diese sogenannten Kombi- oder Doppelblitzer verfügen über eine zusätzliche Messtechnik, die beide Verstöße dokumentiert.
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Bußgeldkatalog Zone 30 geblitzt: