Ampelblitzer: Strafen fürs Überfahren einer roten Ampel

Ampelblitzer: Was droht, wenn der Blitzer zuschlägt?

Veröffentlicht am 11.08.2018 | geändert am 23.04.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 5 min

Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer

Ein kurzes Aufblitzen beim Überfahren der Ampel und schon ist es passiert. Der Ampelblitzer hat zugeschlagen. Wer bei Rot fährt, wird gleich zweimal fotografiert. Für Autofahrer bedeutet das oft Ärger: Die Strafen reichen von Bußgeldern und Punkten in Flensburg bis hin zu Fahrverboten. Doch nicht jeder Blitzer arbeitet fehlerfrei. Wir erklären Ihnen, wie Ampelblitzer funktionieren und wie Sie sich bei Erhalt eines Bußgeldbescheids richtig verhalten.



Ampelblitzer: Das Wichtigste in Kürze

  • Ampelblitzer lösen zweimal aus: ein Foto an der Haltelinie, ein weiteres beim Einfahren in die Kreuzung.
  • Die Strafen variieren je nach Rotlichtverstoß. Stand die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot, wird strenger geahndet.
  • Wer in der Probezeit von einem Ampelblitzer erwischt wird, muss mit einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre und einem Aufbauseminar rechnen.
Inhaltsverzechnis:
  1. So funktionieren Ampelblitzer
  2. Sanktionen für einen Rotlichtverstoß
  3. Ampel rot überfahren in der Probezeit
  4. Ampelblitzer bei Gelb
  5. Wann lohnt sich ein Einspruch?
  6. Einspruch einlegen: So geht’s
  7. Fazit


Die wichtigsten Fragen zu Ampelblitzern

Welche Strafen drohen, wenn ich von einem Ampelblitzer erfasst werde?
Das hängt davon ab, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt. War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, drohen 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Bei mehr als einer Sekunde sieht der Bußgeldkatalog härtere Strafen vor: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigungen erhöhen das Bußgeld auf bis zu 360 Euro.

Wie funktionieren Ampelblitzer?
Ampelblitzer arbeiten mit Induktionsschleifen oder Piezosensoren, die in die Fahrbahn eingelassen sind. Sobald die Ampel auf Rot schaltet, werden diese aktiviert. Überfährt ein Fahrzeug die Haltelinie bei Rot, löst der Blitzer aus und macht ein erstes Foto. Fährt das Fahrzeug weiter in den Kreuzungsbereich, folgt ein zweites Foto des Verkehrssünders. So kann nachgewiesen werden, ob tatsächlich ein Rotlichtverstoß vorliegt. Moderne Systeme nutzen auch Kameras mit Videoaufzeichnung, um den Vorgang genauer zu dokumentieren.

Wie sehen Ampelblitzer aus?
Ampelblitzer sind häufig Starenkästen oder Säulen, die immer hinter der Haltelinie und der Ampel stehen. In der Regel sind sie am rechten Fahrbahnrand installiert und fotografieren das Fahrzeug mitsamt Kennzeichen und Fahrer von vorne. Einige Geräte fotografieren zusätzlich von hinten, um die Kennzeichen von Motorrädern zu erfassen. Die kleinen Kameras hingegen, die auf Ampeln angebracht sind, tragen zur Verbesserung der Ampelschaltung und damit des Verkehrsflusses bei.
Infografik zu Strafen bei einem Ampelblitzer-Treffer. © DerBußgeldkatalog.de
Konsequenzen eines Rotlichtblitzers | © derbussgeldkatalog.de

Bei rot über die Ampel: So funktionieren Ampelblitzer

Ampelblitzer sind an vielen Kreuzungen zu finden. Wer bei Rot über die Ampel – offiziell Lichtzeichenanlage – fährt, wird meist durch den sogenannten Starenkasten bemerken, dass er geblitzt wurde. Dabei handelt es sich um eine Kamera, die sich einige Meter hinter der Ampel auf der rechten Straßenseite befindet. Die eigentliche Technik bleibt unsichtbar: Unter der Fahrbahn sind in der Regel zwei Induktionsschleifen hinterlegt, die genau registrieren, wenn ein Auto bei Rot über die Ampel fährt.

Die erste Induktionsschleife befindet sich an der Haltelinie. Sobald die Ampel auf Rot steht und ein Auto die Linie überfährt, wird ein Foto ausgelöst. Das ist noch keine große Sache und zählt lediglich als Haltelinienverstoß, der mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird. Passiert das Auto auch die zweite Induktionsschleife im Kreuzungsbereich, knipst es erneut.

Was bedeutet das für Sie?

  • Statt zu beschleunigen, lieber frühzeitig abbremsen – eine überfahrene rote Ampel kann teuer werden.
  • Entscheidend ist, ob ein Auto über die Haltelinie und anschließend in den Kreuzungsbereich fährt.
  • Wer nur die Haltelinie überfährt, zahlt ein Verwarnungsgeld.

Bußgeldkatalog rote Ampel: Diese Sanktionen drohen

Einfacher Rotlichtverstoß

Die folgende Tabelle zeigt die Strafen für einen einfachen Rotlichtverstoß mit weniger als einer Sekunde Rotphase (Stand 30.04.2025).

Qualifizierter Rotlichtverstoß

Wie hoch fällt die Strafe aus, wenn die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot stand? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick (Stand 30.04.2025).


Eine Infografik, die den Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß veranschaulicht. © DerBußgeldkatalog.de
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß | © derbussgeldkatalog.de

Gut zu wissen: Wenn ein Rotblitzer eine Tateinheit erfasst

Wird beim Überfahren einer roten Ampel ein Handy genutzt, liegt eine Tateinheit vor. Das bedeutet, dass zwei Verstöße gleichzeitig am selben Ort und durch dieselbe Person begangen wurden. Maßgeblich für die Strafe ist die schwerere Ordnungswidrigkeit. Da ein qualifizierter Rotlichtverstoß strenger bestraft wird als Handynutzung am Steuer, bestimmt dieser in der Regel die Höhe der Sanktion.

Ampel rot überfahren in der Probezeit

Wer in der Probezeit an einer Ampel geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß. Das Bußgeldkatalog sieht dafür folgende Maßnahmen vor:

  • Probezeitverlängerung auf 4 Jahre
  • Teilnahme an Aufbauseminar – wer dieses Seminar ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug.
Für Wiederholungstäter spricht die Führerscheinbehörde eine schriftliche Verwarnung aus. Dem Fahranfänger kann in diesem Fall auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Gut zu wissen: keine Unterscheidung in der Probezeit

Wie lange die Ampel rot war, spielt in der Probezeit keine Rolle. Warum das so ist? Der Bußgeldkatalog setzt für die Probezeit verschärfte Strafen, um Fahranfänger zu mehr Vorsicht zu animieren und das Unfallrisiko zu senken.

Ampelblitzer bei Gelb: Droht eine Strafe?

Viele Autofahrer bremsen abrupt, wenn sie eine gelbe Ampel sehen – andere erhöhen die Geschwindigkeit, um die Kreuzung rechtzeitig zu überqueren. Kann ein Ampelblitzer auch in diesem Moment auslösen?

Einige Blitzer sind so eingestellt, dass sie bereits bei Gelb auslösen. Laut Bußgeldkatalog dürfen gelbe Ampeln nämlich nur überfahren werden, wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist – etwa, weil der Hintermann im Rückspiegel zu dicht aufgefahren ist und Sie durch das Überqueren der Kreuzung einen Auffahrunfall verhindern möchten . Verkehrssünder, die ohne Not weiterfahren und dabei geblitzt werden, müssen mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

Wichtig: Falls Sie beim Überfahren der gelben Ampel übrigens so stark beschleunigen, dass Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, kann ein Doppelblitzer auslösen. Er misst sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch Rotlichtverstöße gleichzeitig.

Was bedeutet das für Sie?

  • Nur wenn ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist, ist das Fahren über Gelb erlaubt.
  • Wer ohne Grund bei Gelb weiterfährt, kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
  • Wer bei Gelb stark Gas gibt und die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, riskiert einen doppelten Blitzer für Geschwindigkeit und Rotlicht.

Unser Tipp: Überfahren Sie nur dann eine gelbe Ampel, wenn ein Anhalten nur mit einer abrupten Bremsung möglich und damit gefährlicher gewesen wäre als das Weiterfahren. Löst dabei ein Blitzer aus, kann sich ein Einspruch und Blick auf die genauen Umstände lohnen.

Ein Auto steht an einer roten Ampel.
Wissenswertes zu Ampelblitzern

Ampelblitzer-Strafe abwenden: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Eine Anfechtung der Ampelblitzer-Strafe kann sich in den folgenden Fällen lohnen:

Technische Fehler des Gerätes
Fehlerhaftes Auslösen
Unscharfe Blitzerfotos
Zu kurze Gelbphase
Formelle Mängel im Bußgeldbescheid
Nicht korrekt zugestellt
Falsche Angaben
Vorwurf verjährt
Besondere Verkehrssituationen
Ampel defekt & dauerhaft rot
Bildung einer Rettungsgasse

Zweifel am Ampelblitzer? Legen Sie Einspruch ein

Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht laut § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Rotlichtverstoß. Doch das muss nicht immer mit einer Strafe enden. Wenn Zweifel an der Beweislage bestehen, können Sie den Bußgeldbescheid anfechten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht der Kanzlei Stolle prüft Ihren Bescheid und sorgt dafür, dass alle möglichen Fehlerquellen in Ihre Verteidigung einfließen.

Ein Tipp: Handeln Sie schnell – ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie nur 14 Tage Zeit.



Fazit: Ampelblitzer können fehler machen

Wer an einer roten Ampel geblitzt wird, muss mit harten Strafen rechnen. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, fällt die Sanktion höher aus – und umgekehrt. Allerdings können z. B. Fehler bei der Dokumentation zu unberechtigten Maßnahmen führen. In solchen Fällen lohnt sich ein Einspruch. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren. Lassen Sie Ihren Fall von einem Experten überprüfen – kostenlos und unverbindlich.

FAQ’s rund um Ampelblitzer

Entscheidend ist, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war. Stand die Ampel weniger als eine Sekunde auf Rot, kommen Sie mit milderen Strafen (z. B. 90 Euro Bußgeld) davon. War sie länger als eine Sekunde rot, fallen die Strafen deutlich härter aus (z. B. 200 Euro Bußgeld). Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung droht eine härtere Bestrafung.

Rotlichtblitzer lösen zweimal aus, um eindeutig zu dokumentieren, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt. Blitzt der Blitzer an einer roten Ampel nur einmal, haben Sie lediglich einen Haltelinienverstoß begangen. Das bedeutet: Sie haben die Haltelinie überfahren, sind aber noch vor der Kreuzung angehalten. In diesem Fall wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.

Die Fotodokumentation erfolgt häufig mit Blitzlicht, das auch tagsüber sichtbar ist. Moderne Kamerasysteme mit Digitalkamera hingegen setzen Schwarzlichtblitzer ein, die kaum bis kein sichtbares Licht abstrahlen.

Ja, einige Rotblitzer können auch Geschwindigkeitsüberschreitungen erfassen.Diese sogenannten Kombi- oder Doppelblitzer verfügen über eine zusätzliche Messtechnik, die beide Verstöße dokumentiert.


1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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Bußgeldkatalog Zone 30 geblitzt:





Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens
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