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Fahreignungsregister und Punkte in Flensburg

Punkte in Flensburg


Dauer, Verjährung und Verfall von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg

Veröffentlicht am 13.08.2018 | geändert am 05.05.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 4 min

Das Fahreignungsregister in Flensburg (ehemals Verkehrszentralregister)

Das Flensburger Punktekonto

Das Fahreignungsregister (FAER) speichert gemäß § 28 StVG unter anderem rechtskräftige Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise zu schnelles Fahren, das Nichteinhalten des erforderlichen Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug,
sowie als Anlage Geldbußen ab 60,00 EUR und darüber hinaus ein angeordnetes Fahrverbot.
Zusätzlich werden die Entziehung der Fahrerlaubnis gespeichert, sowie rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte wegen einer Straftat im Straßenverkehr.

Doch nicht jede Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird, erhält einen Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg. In der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) werden Verstöße im Straßenverkehr abschließend aufgelistet.

Wie erhalte ich Informationen über mein Punktekonto in Flensburg?

Ein aktueller Stand über das Punktekonto in Flensburg wird nicht automatisch an Autofahrer mitgeteilt. Jeder Bürger kann jedoch kostenlos einen Registerauszug beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg anfordern. Dazu besteht die Möglichkeit, das Kraftfahrtbundesamt entweder online oder auf postalischem Wege zu kontaktiren oder aber vor Ort in Flensburg oder aber der Dienststelle in Dresden den Status erfragen. Auch für diesen Servie werden keine Gebühren erhoben. Lediglich für die postalische Abfrage kommen Kosten für das Porto und Fotokopien auf. Die Eintragung im Fahreignungsregister werden nach § 29 StVG nach einer gewissen Zeit getilgt und nach einem Ablauf einer weiteren Überliegefrist entfernt.



Punktereform in Flensburg

Seit 2014 gibt es ein neues Punktesystem in Deutschland

Mit der Reform wurde der Punktekatalog schlanker gestaltet. Gab es bis dato für Verkehrsverstöße bis zu 7 Punkte je Verstoß, werden seither nur noch zwischen 1 und 3 Punkte in Flensburg vergeben, verstößt man gegen das Straßenverkehrsgesetz. Bis 2014 wurden so maximal 18 Punkte im Fahreignungsregister gespeichert, bis die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nach der Reform liegt die Grenze bei 8 Punkten.

Dadurch wurden entsprechend ebenso die Grenzen verschoben, wie welcher Punktestand zu verstehen ist.
Nach dem Fahreignungsregister sind Punkte im Bereich von 1 - 3 für den Verkehrsteilnehmer ohne Konsequenzen und stellen lediglich eine Art „Vormerkung” dar.
Findet jedoch ein neuer Verstoß statt und der Punktestand steigt auf 4 oder 5 Punkte, so kommt eine kostenpflichtige „Ermahnung” vom Kraftfahrtbundesamt mit dem Hinweis, ein Fahreignungsseminarbesuchen zu können, um so einen Punkt im Fahreignungsregister abzubauen.
Sind im Verkehrseignungsregister 6 oder 7 Punkte vorhanden, so wird eine kostenpflichtige „Verwarnung” ausgesprochen. Ab einem Punktestandkonto von 8 Punkten folgt sofort und automatisch die „Entziehung der Fahrerlaubnis” von der Fahrerlaubnisbehörde.

Ausländische Entscheidungen, das heißt Punkte aus dem Ausland, werden nicht im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert.Sie haben keine Auswirkung auf den Punktekontostand im Fahreignungsregister in Deutschland. Ein Fahrerlaubnisentzug sowie Punkte im Ausland werden entsprechend im jeweiligen Land vermerkt und ausgesprochen.
Tilgungsfrist Punkte in Flensburg
Die Frist zur Tilgung beginnt mit dem Tag der gerichtlichen Entscheidung bzw. mit der Bestandskraft des Bußgeldbescheid.

Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, (Stand 30.09.2025)




Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts, (Stand 30.09.2025)





Die Punktebewertung von Straftaten im Fahreignungsregister

Im Fahreignungsregister werden ausschließlich Tatbestände gespeichert, die in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind. Diese Straftaten werden mit einer entsprechenden Punktebewertung versehen. Das bedeutet, dass nur bestimmte schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr dort erfasst werden dürfen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Verstöße klar zu ahnden.

Immer eingetragen werden folgende Straftaten:
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315 StGB:Hierzu zählen vorsätzliche Handlungen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden, wie das Manipulieren von Verkehrszeichen.
Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB:Dieser Tatbestand greift, wenn jemand durch grob fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten eine erhebliche Gefahr für andere schafft, beispielsweise durch Alkoholkonsum oder gefährliche Überholmanöver.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB:Auch bekannt als Fahrerflucht, wird dieser Tatbestand geahndet, wenn ein Unfallbeteiligter sich seiner Pflicht entzieht, an der Unfallstelle zu bleiben.
Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB:Das Fahren unter Alkoholeinfluss zählt zu den häufigsten und schwersten Verkehrsverstößen.
Führen oder Anordnen des fahrens ohne Fahrerlaubnis § 21 StVB:Dieser Tatbestand betrifft sowohl das eigenmächtige Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis als auch das Zulassen solcher Fahrten als Halter.

Die Höhe der Punktebewertung hängt davon ab, ob zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine isolierte Sperre oder ein Fahrverbot verhängt wurde. Straftaten mit besonders schwerwiegenden Folgen für andere Verkehrsteilnehmer werden härter bestraft.

Mit 3 Punkten bewertet und gespeichert werden folgende Straftaten, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet wurde:

Fahrlässige Tötung § 222 StGB:Verursacht durch unverantwortliches Verhalten im Straßenverkehr, das zum Tod eines Menschen führt.
Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB:Wird angewendet, wenn jemand durch Unachtsamkeit einen anderen verletzt.
Nötigung § 240 StGB:Wer eine Person gegen ihren Willen mit Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung drängt.
Vollrausch § 323a StGB:Dieser Straftatbestand wird geltend, wenn eine Person unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss eine Gefahr darstellt. Begeht die Person zusätzlich eine rechtswidrige Tat, vergrößert sich das Strafmaß.
Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB:Wer in einer Notsituation wie beispielsweise einem Unfall keine Hilfe leistet, macht sich strafbar.
Kennzeichenmissbrauch § 22 StVG:Beispielsweise die Manipulation von Kfz-Kennzeichen, um Strafen zu entgehen, oder das Kennzeichen eines anderen Autos nutzen.

Diese klar definierten Regelungen im Fahreignungsregister dienen nicht nur als abschreckende Maßnahme, sondern auch dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Indem schwerwiegende Straftaten konsequent erfasst und geahndet werden, trägt das Punktesystem zur Verkehrssicherheit und zum verantwortungsbewussten Verhalten im Straßenverkehr bei.

Zone 30:



Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:



Bußgeldkatalog Kategorie:







* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013



Bußgelder für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit:









Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):

Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde):

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