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OLG Stuttgart schafft Klarheit

Doppelt geblitzt heißt auch doppelt zahlen?

Doppelt geblitzt, doppelt zahlen?
© Maren Winter/Shutterstock.com – Wann zwei Blitzer-Treffer als eine Tat gelten.
Autor Vanessa Carolin Schröder

Vanessa Carolin Schröder

2. Juli 2025
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Wer innerhalb weniger Sekunden zweimal geblitzt wird, rechnet oft mit doppeltem Ärger: zwei Bußgelder, zwei Verfahren – vielleicht sogar ein Fahrverbot.

Doch das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Geschwindigkeitsüberschreitungen unter bestimmten Voraussetzungen als eine einzige Tat gelten können.


    Das Wichtigste in Kürze:
  • Das OLG Stuttgart erkennt in bestimmten Fällen eine einheitliche Tat - trotz zweier Verstöße.
  • Grundlage ist das Doppelbestrafungsverbot gemäß Art. 103 GG und § 84 OWiG.
  • Die Entscheidung betrifft vor allem Fälle mit zeitlich und örtlich eng beieinanderliegenden Verstößen.

Hintergrund: Was ist passiert?

Ein Autofahrer beschleunigte beim Verlassen einer Ortschaft. Dabei überschritt er zunächst innerorts mit 80 km/h (erlaubt: 50 km/h) und kurz darauf außerorts mit 151 km/h (erlaubt: 80 km/h) die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die beiden Blitzer registrierten den Fahrer im Abstand von wenigen Sekunden. Das zuständige Amtsgericht verhängte:
  • 180 € Bußgeld für den innerörtlichen Verstoß
  • 1.500 € Geldstrafe plus 3 Monate Fahrverbot für den außerörtlichen Verstoß
Der Fahrer wehrte sich mit einer Rechtsbeschwerde und bekam Recht.

Doppelbestrafung: Was besagt das Gesetz?

Das sogenannte Doppelbestrafungsverbot ist in Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert und schützt Bürger davor, für dieselbe Tat mehrfach belangt zu werden. Im Ordnungswidrigkeitenrecht – etwa bei Geschwindigkeitsverstößen – kommt es entscheidend darauf an, ob zwei Vergehen als eine natürliche Handlungseinheit gewertet werden können.

Das Urteil des OLG Stuttgart zeigt, dass Gerichte dabei zunehmend die Umstände der Fahrt und die Absicht des Fahrers berücksichtigen – etwa bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Blitzermessungen.
Auto fährt an Blitzer vorbei, der auslöst.
Wenn sie doppelt gelitzt werden, heißt es nicht direkt doppelt zahlen.

Eine Tat oder mehrere Verstöße?

Das Grundgesetz schützt vor mehrfacher Bestrafung für dieselbe Tat (Art. 103 Abs. 3 GG). Für Ordnungswidrigkeiten gilt dies analog in § 84 Abs. 1 OWiG. In der juristischen Praxis spricht man in solchen Fällen von einer „natürlichen Handlungseinheit“, wenn:
  • beide Verstöße zeitlich und örtlich eng beieinanderliegen,
  • sie Teil eines durchgehenden Verkehrsvorgangs sind,
  • sie derselben Motivation entspringen (z. B. zügiges Fortkommen).

Das Urteil des OLG Stuttgart (Az.: 2 ORbs 23 Ss 769/23)

Das OLG erkannte die beiden Geschwindigkeitsüberschreitungen als einheitlichen Vorgang an. Die wesentlichen Gründe:

  • Keine Richtungsänderung, keine Pause: ein durchgehender Fahrtvorgang
  • Verstöße geschahen innerhalb von Sekunden: zeitlich-räumlicher Zusammenhang
  • Beide Temposünden dienten dem Ziel schneller voranzukommen: einheitlicher Wille

Was bedeutet das für Autofahrer?

Für Betroffene kann die Entscheidung wegweisend sein – aber: Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Ob das Doppelbestrafungsverbot auch im eigenen Fall greift, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wie groß ist der zeitliche Abstand zwischen den Verstößen?
  • Gab es einen neuen Fahrtabschnitt oder eine bewusste Richtungsänderung?
  • Dient der zweite Verstoß demselben Zweck wie der erste?


Was tun bei doppeltem Blitzer-Treffer?

Wenn Sie zweimal geblitzt wurden, lohnt sich eine genaue Prüfung:

🔎 Bußgeldbescheide sorgfältig vergleichen: Uhrzeiten, Messorte und Geschwindigkeitswerte sind entscheidend.
⚖️ Rechtsberatung einholen: Lassen Sie Ihren Fall von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht überprüfen.





Quellen:

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

2 Artikel 103 Grundgesetz (zuletzt abgerufen am 02.07.2025)

3 § 84 OwiG (zuletzt abgerufen am 02.07.2025)

4 Urteil vom 15.01.2024 – 2 ORbs 23 Ss 769/23 (zuletzt abgerufen am 02.07.2025)



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1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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