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News Bussgeldkatalog 30.04.2025

Handy am Steuer: Bußgeld und Bußgeldkatalog 2025 - Verwendung von Blitzer-Apps während der Fahrt


Aktuelle Nachrichten Straßenverkehr, Blitzer, Auto, Verkehrsrecht, StVO und aktueller Bußgeldkatalog 30.04.2025

Aktuelle Nachrichten Straßenverkehr, Blitzer, Auto, Verkehrsrecht, StVO und aktueller Bußgeldkatalog 2025

Veröffentlicht am 20.02.2023 | geändert am 14.03.2025 | von Julia Obrazova | Lesezeit: 4 min

Urteil Blitzer-App - Nutzung auch vom Beifahrer verboten


  • News Bußgeldkatalog  Urteil Blitzer App
    20.02.2023 - Das Urteil resultierte aus einer Verhandlung eines 64-jährigen Autofahrers in Heidelberg. Im Januar 2022 hatte ihn die Polizei mit überhöhter Geschwindigkeit angehalten. Dabei hatte der Fahrer sein Handy am Steuer, welches er seiner Beifahrerin schnell übergab, jedoch sehr auffällig. Die Polizei entdeckte eine Blitzer-App darauf. Das Amtsgericht Heidelberg ging warf dem Fahrer vor von der App gewusst zu haben und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Dieser ging in Berufung. Das OLG Karlsruhe wies die Berufung nun zurück. Sobald Fahrer die Warnfunktion der App nutzen, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen.



    Bislang war es illegal, eine Blitzer-App während des Autofahrens zu benutzen, aber viele Autofahrer haben dennoch solche Apps verwendet. Eine Umfrage des Bitkom zeigte, dass fast die Hälfte der befragten Auto- und Motorradfahrer eine Blitzer-App auf ihrem Handy oder ein Navigationsgerät mit Blitzer-Warnfunktion nutzt. Allerdings hat ein Gericht nun entschieden, dass auch das Anzeigen von Blitzer-Apps auf dem Handy eines Beifahrers während der Fahrt illegal ist. Im Januar 2022 wurde ein Autofahrer von der Polizei angehalten, als er zu schnell durch Heidelberg fuhr und die Beifahrerin eine Blitzer-App auf ihrem Handy nutzte. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte daraufhin eine Geldbuße von 100 Euro, welche das Oberlandesgericht Karlsruhe nun bestätigte. Das Gericht erklärte, dass die StVO die Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt verbietet, nicht nur für den Fahrer, sondern auch für andere Insassen.

    Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist ein umstrittenes Thema. Solche Apps können helfen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verkehrsregeln einzuhalten, indem sie den Fahrer warnen, wenn er sich einem bekannten Blitzer nähert. Dies kann dazu beitragen, Strafzettel zu vermeiden und somit Geld zu sparen.

    Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit. Die Verwendung einer Blitzer-App kann den Fahrer ablenken und seine Aufmerksamkeit von der Straße ablenken, was zu Unfällen führen kann. In einigen Ländern und Bundesstaaten ist die Verwendung von Blitzer-Apps während des Fahrens sogar illegal und kann zu Strafen führen.
    Darüber hinaus gibt es auch ethische Bedenken. Einige Menschen argumentieren, dass die Verwendung von Blitzer-Apps die Verantwortung des Fahrers für die Einhaltung der Verkehrsregeln untergräbt und dazu beitragen kann, dass Menschen unverantwortlich fahren.

    Insgesamt ist es wichtig, sorgfältig abzuwägen, ob die Verwendung einer Blitzer-App beim Autofahren sinnvoll ist oder nicht. Wenn man sich dafür entscheidet, eine solche App zu nutzen, sollte man sicherstellen, dass sie die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht ablenkt und die Verkehrsregeln weiterhin vollständig eingehalten werden.
    Obwohl es erlaubt ist, wenn das Radio vor Radarfallen warnt, ist es verboten, wenn Autofahrer eine Blitzer-App auf ihrem Handy nutzen. Auch wenn dies nicht logisch erscheint, verbietet Paragraf 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich die Nutzung einer solchen App während der Fahrt. Wenn ein Autofahrer bei einer Polizeikontrolle erwischt wird, während er eine Blitzer-App benutzt, wird ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg wird auch vergeben.





Bußgeldkatalog 2023 Handy am Steuer, Stand30.04.2025


Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt seit Oktober 2017 dafür ein Bußgeld in Höhe von 100,00 EUR und erhält darüber hinaus 1 Punkt in Flensburg, der dort 2,5 Jahre bestehen bleibt.

Strafen für die Benutzung eines Handys am Steuer:


- mit Gefährdung:


- mit Sachbeschädigung:


    Telefonieren mit dem Handy am Steuer

    Das Telefonieren mit dem Handy während des Fahrens ist heutzutage allgegenwärtig. Seit dem ersten Smartphone der Welt, das 2007 von Apple aus Kalifornien vorgestellt wurde, haben sich Smartphones auf der ganzen Welt durchgesetzt. Die Nutzung des Handys für die Bedienung von sozialen Medien, das Surfen im Internet, den Abruf von Aktienkursen, das Lesen von Nachrichten und vielem mehr gehört für die meisten von uns zum täglichen Leben.

    Leider gehört auch das Telefonieren mit dem Handy am Steuer zu unserem Alltag. Verkehrsverstöße aufgrund von Handynutzung während des Fahrens sind längst keine Seltenheit mehr. Es fällt auf, dass viele Autofahrer das Handy am Steuer benutzen, um SMS oder WhatsApp zu schreiben, das Navigationsgerät zu bedienen oder einfach nur auf das Handy zu schauen.

    Es ist erwiesen, dass das Telefonieren am Steuer die Aufmerksamkeit während der Fahrt erheblich beeinträchtigt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Nutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Jahr 2000 verboten und mit einem Bußgeld belegt (§ 23 StVO Abs.1a).

    Seit dem 19. Oktober 2017 hat der Gesetzgeber die Bußgeldhöhe für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer erneut erhöht und die Verkehrsregeln angepasst. Diese gelten jedoch nicht nur für die Nutzung des Handys während des Fahrens, sondern auch für alle anderen elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, wie beispielsweise Tablet-PCs, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder E-Books.
    Das Telefonieren mit dem Handy während des Fahrens ist heutzutage allgegenwärtig. Seit dem ersten Smartphone der Welt, das 2007 von Apple aus Kalifornien vorgestellt wurde, haben sich Smartphones auf der ganzen Welt durchgesetzt. Die Nutzung des Handys für die Bedienung von sozialen Medien, das Surfen im Internet, den Abruf von Aktienkursen, das Lesen von Nachrichten und vielem mehr gehört für die meisten von uns zum täglichen Leben.

    Leider gehört auch das Telefonieren mit dem Handy am Steuer zu unserem Alltag. Verkehrsverstöße aufgrund von Handynutzung während des Fahrens sind längst keine Seltenheit mehr. Es fällt auf, dass viele Autofahrer das Handy am Steuer benutzen, um SMS oder WhatsApp zu schreiben, das Navigationsgerät zu bedienen oder einfach nur auf das Handy zu schauen.

    Es ist erwiesen, dass das Telefonieren am Steuer die Aufmerksamkeit während der Fahrt erheblich beeinträchtigt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Nutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen bereits im Jahr 2000 verboten und mit einem Bußgeld belegt (§ 23 StVO Abs.1a).

    Seit dem 19. Oktober 2017 hat der Gesetzgeber die Bußgeldhöhe für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer erneut erhöht und die Verkehrsregeln angepasst. Diese gelten jedoch nicht nur für die Nutzung des Handys während des Fahrens, sondern auch für alle anderen elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, wie beispielsweise Tablet-PCs, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder E-Books.

    Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!

    Änderung der Gelbußen für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer mit Wirkung zum 19.10.2017

    Seit dem 19.10.2017 gelten höhere Strafen und Bußgelder für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Vorher musste man lediglich mit einem Bußgeld in Höhe von 60,00 EUR rechnen. Seit der Änderung sind es nun 100,00 EUR und ein Punkt in Flensburg, der dort 2,5 Jahre bestehen bleibt. Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer gilt nun als schwerwiegender A-Verstoß statt wie zuvor als weniger schwerwiegender B-Verstoß.

    Grundsätzlich ist die Nutzung des Handys im Auto laut Bußgeldkatalog verboten. Wer dennoch sein Handy während der Fahrt benutzt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Die Strafen für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer können jedoch je nach Fall unterschiedlich ausfallen. Genauere Informationen dazu finden sich im Folgenden.

    Bußgeld für die Benutzung eines Handys am Steuer

    Seit 2001 ist das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer verboten, doch erst 2004 wurde es mit einem Bußgeld belegt. Im Laufe der Jahre sind die Strafen für diese Vergehen stetig gestiegen. Im Mai 2014 wurde das Bußgeld von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Seit dem 19.10.2017 wird die Nutzung eines Handys am Steuer als schwerwiegender Verstoß betrachtet und mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das Telefonieren gefährdet werden, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro. Wenn es zu Sachbeschädigungen kommt, muss der Betroffene sogar 200 Euro zahlen. Auch Fahrradfahrer müssen höhere Bußgelder zahlen, wenn sie beim Telefonieren erwischt werden. Statt der früheren 25 Euro müssen sie jetzt 55 Euro Bußgeld zahlen.

    Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!

    Kann beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer auch Fahrverbot drohen?

    Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer kann nicht nur zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen, sondern in bestimmten Fällen auch zu einem Fahrverbot. Wenn das Telefonieren mit dem Handy am Steuer eine Gefährdung oder Sachbeschädigung verursacht, droht ein Fahrverbot von einem Monat sowie 2 Punkte in Flensburg, die 5 Jahre lang bestehen bleiben. Selbst wenn der Fahrer bereits Punkte in Flensburg hat, kann ihm ein Fahrverbot drohen, wenn das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ein hohes Gefährdungspotential darstellt und nur zufällig ohne Folgen bleibt. In diesem Fall kann ein Fahrverbot gerechtfertigt sein.

    Telefonieren mit dem Handy am Steuer über eine Freisprechanlage

    Wer während der Fahrt eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset zum Telefonieren verwendet, begeht grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit, da es erlaubt ist, mit diesen Geräten am Steuer zu telefonieren. Auch die Kopplung des Handys mit dem Auto über Bluetooth ermöglicht das Telefonieren über die Lautsprecher des Fahrzeugs oder mit einem Headset / Earset.

    Telefonieren mit dem Handy am Steuer in der Probezeit

    Für Fahranfänger in der Probezeit gilt seit Kurzem: das Telefonieren am Steuer wird nun als schwerwiegender A-Verstoß gewertet. Das bedeutet, dass Fahranfänger, die in der Probezeit erwischt werden, während sie telefonieren, nun mit strengeren Strafen rechnen müssen. Ein A-Verstoß ist der schwerwiegendste Verstoß im Verkehr und kann zu ernsthaften Konsequenzen führen.

    Wenn in der Probezeit ein A-Verstoß begangen wird, oder zwei weniger schwerwiegende B-Verstöße, wird eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre. Es ist also besonders wichtig, dass Fahranfänger sich an die Regeln halten und auf das Telefonieren am Steuer verzichten, um unangenehme Folgen zu vermeiden.

    Geblitzt beim Telefonieren am Steuer

    Wenn man während des Fahrens geblitzt wird und gleichzeitig das Handy am Steuer benutzt, begeht man zwei Ordnungswidrigkeiten. In diesem Fall spricht man von Tateinheit, da beide Verstöße zur gleichen Zeit, am gleichen Ort und von derselben Person begangen wurden.

    Theoretisch gesehen muss gemäß der Gesetzgebung das höhere Bußgeld gezahlt werden und das zweite Vergehen entfällt. In der Praxis kann es jedoch anders aussehen.


Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen


Bußgeld innerorts nach gefahrener Geschwindigkeit:



Bußgeld außerorts nach gefahrener Geschwindigkeit:



Bußgeldkatalog Zone 30 geblitzt:



*Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG, Januar 2013