
Worauf Sie beim Parken in der 30er-Zone achten müssen, welche Bußgelder drohen und wie sich Fahrradstraßen oder Gehwegparken auf die Rechtslage auswirken, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Parken in der 30er Zone: Das Wichtigste in Kürze
- In Tempo-30-Zonen gilt die StVO – auch ohne zusätzliche Schilder oder Markierungen.
- Parken auf Geh- oder Radwegen ist grundsätzlich untersagt und wird regelmäßig kontrolliert.
- Achten Sie auf Einfahrten, Kreuzungsbereiche und Haltestellen – hier gilt häufig ein Parkverbot.
- Wer außerhalb markierter Flächen parkt, riskiert ein Verwarnungsgeld – besonders bei Behinderung.
- Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer ist essenziell: Blockieren Sie keine Wege oder Sichtachsen.
Die wichtigsten Fragen zu Parken in der 30er Zone
Ist das Parken auf dem Gehweg in einer 30er-Zone erlaubt?
Welche Bußgelder drohen für falsches Parken in der 30er-Zone?
Was ist eine 30er Zone?
Tempo-30-Zonen gehören heute zum vertrauten Bild innerörtlicher Straßen – besonders in Wohngebieten, vor Schulen oder in verkehrsberuhigten Bereichen. Ziel dieser Zonen ist es, die Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, Lärm zu reduzieren und ein harmonisches Miteinander zwischen Auto-, Rad- und Fußverkehr zu ermöglichen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung solcher Zonen finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO), konkret in Anlage 2 zu § 41 Abs. 1.Für Autofahrer gilt: Innerhalb der Zone darf nicht schneller als 30 km/h gefahren werden – unabhängig davon, ob andere Verkehrsschilder vorhanden sind. Das betrifft sowohl die Geschwindigkeit als auch indirekt das Verhalten beim Parken, denn viele 30er-Zonen weisen zusätzliche Einschränkungen auf, etwa Halteverbote oder gesonderte Flächen für Anwohner oder Fahrräder.
Wie erkenne ich eine Tempo-30-Zone?
Die Tempo-30-Zone wird zu Beginn mit einem rechteckigen Schild mit der Aufschrift "Zone 30" angekündigt. Es handelt sich um ein kombiniertes Verkehrszeichen, das sowohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit als auch die Ausdehnung des Zonenbereichs kennzeichnet. Eine Wiederholung des Zeichens innerhalb der Zone ist nicht notwendig. Erst das entsprechende Aufhebungsschild am Ende signalisiert, dass die Regelung nicht mehr gilt.Achtung: Wer das Zonen-Schild übersieht und zu schnell fährt, kann auch ohne gesondertes Tempolimit-Schild geblitzt werden – zum Beispiel mit 47 km/h in einer 30er-Zone. In diesem Fall drohen laut Bußgeldkatalog 2025 Bußgelder, Punkte oder sogar ein Fahrverbot.
Wo finde ich Tempo-30-Zonen?
Tempo-30-Zonen werden in der Regel dort eingerichtet, wo ein besonderes Schutzbedürfnis besteht. Typische Beispiele:- Wohngebiete mit erhöhtem Fußgängeraufkommen
- Straßenzüge vor Kitas, Schulen oder Seniorenheimen
- Bereiche mit häufigem Querungsbedarf durch Fußgänger
- Straßen mit einer hohen Zahl an Fahrradfahrern
Aus einer aktuellen Studie
Eine Untersuchung des Umweltbundesamtes zeigt: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen kann einen spürbaren Beitrag zur Luftreinhaltung leisten. Die Studie mit dem Titel „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptstraßen” belegt, dass die Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) an einigen Standorten nach Einführung der Temporeduzierung zurückgingen. Grund dafür ist ein gleichmäßiger Verkehrsfluss mit weniger Brems- und Beschleunigungsvorgängen.Parken in der 30er Zone – Wo ist es erlaubt?
Das Parken in einer Tempo-30-Zone ist grundsätzlich erlaubt – sofern keine zusätzlichen Verbote oder Einschränkungen durch Verkehrsschilder gelten. Dennoch sollten Sie als Autofahrer genau hinsehen, denn gerade in 30er-Zonen gelten häufig besondere Regeln. Diese Zonen sind nicht nur für langsames Fahren gedacht, sondern auch für mehr Sicherheit und Übersichtlichkeit. Falsch abgestellte Fahrzeuge können diese Ziele beeinträchtigen – und führen dann schnell zu einem Parkverstoß mit Bußgeld.Ob Sie rechts oder links parken dürfen, ob das Halten kurzzeitig erlaubt ist oder wie sich das Parken auf Gehwegen verhält, hängt davon ab, ob entsprechende Markierungen oder Verkehrsschilder vorhanden sind. Wichtig ist auch: Wer innerorts parkt, muss stets eine ausreichende Restfahrbahnbreite für andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere für Rettungsfahrzeuge – sicherstellen. Das gilt auch in der verkehrsberuhigten 30er-Zone.
Überblick über die Parkvorschriften
Diese Regeln gelten beim Parken in der 30er-Zone:- Parken ist grundsätzlich erlaubt, wenn keine Schilder oder Markierungen etwas anderes bestimmen.
- Das Parken auf Gehwegen ist nur mit entsprechender Beschilderung erlaubt (§12 StVO).
- Der Abstand von Einmündungen und Kreuzungen (5 m) muss eingehalten werden.
- Das Parken in Fahrradstraßen oder auf Schutzstreifen ist unzulässig.
- An engen Stellen muss eine Restbreite von mindestens 3,05 m frei bleiben.
Besonderheiten bei der Parkplatzsuche
In 30er-Zonen gibt es oft keine ausgewiesenen Parkflächen. Dennoch dürfen Sie dort parken – wenn keine Parkverbotsschilder aufgestellt sind und alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Aber: Nicht jeder freie Platz ist automatisch ein legaler Parkplatz. Die Parkraumüberwachung achtet verstärkt auf Bereiche vor Zebrastreifen, Kurven, Feuerwehrzufahrten oder auch Andreaskreuzen – hier gilt grundsätzlich ein Halteverbot.Ein häufiger Irrtum betrifft das Parken außerhalb markierter Flächen: In vielen Gemeinden ist dies in 30er-Zonen nur für Anwohner mit Parkausweis erlaubt – etwa in Düsseldorf oder München. Wer ohne Berechtigung dort parkt, riskiert einen Strafzettel.
Integration von Radverkehr und Fußgängern
In Tempo-30-Zonen sollen sich alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt und sicher bewegen können. Sie dienen also nicht nur dazu, den Autoverkehr zu verlangsamen, sondern vor allem der Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer. Daher gelten hier besondere Anforderungen an das Parkverhalten: Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen ist in der Regel untersagt – es sei denn, entsprechende Verkehrszeichen (Zeichen 315) erlauben das ausdrücklich. Fehlt eine solche Beschilderung, droht ein Bußgeld für das Parken auf dem Gehweg, auch wenn genug Platz für Fußgänger bleibt.Noch strikter ist die Regelung in sogenannten Fahrradstraßen, die zunehmend in 30er-Zonen integriert werden. Dort ist das Parken nur erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen dies ausdrücklich gestattet. Doch selbst in diesen Fällen gilt: Autos dürfen Radfahrer nicht gefährden oder blockieren. Wer sein Fahrzeug so parkt, dass Radfahrende ausweichen müssen oder der Verkehrsfluss behindert wird, riskiert ein Bußgeld von mindestens 55 Euro. Bei konkreter Gefährdung steigt die Strafe auf bis zu 100 Euro – plus Punkt in Flensburg.
Ziel der Regelungen ist es, den Fuß- und Radverkehr in Wohngebieten und Schulumfeldern zu stärken und sicherer zu machen. Deshalb kontrollieren viele Städte das Parkverhalten in diesen Bereichen besonders konsequent – gerade in stark frequentierten Zonen wie Schulwegen oder Radtrassen.
Parken für Anwohner
In vielen Städten gibt es innerhalb von 30er-Zonen gesonderte Regelungen für Anwohner. Hier dürfen nur Fahrzeuge mit entsprechendem Parkausweis in bestimmten Bereichen stehen. Diese Zonen sind meist durch Zusatzschilder gekennzeichnet ("Bewohner mit Parkausweis XY frei").Wer ohne Erlaubnis parkt, riskiert:
- ein Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro
- in manchen Fällen sogar ein Abschleppen des Fahrzeugs
Parkmöglichkeiten in 30er Zonen
In Tempo-30-Zonen gibt es mehrere Möglichkeiten, das Fahrzeug sicher und regelkonform abzustellen. Besonders wichtig ist dabei, dass der Verkehrsfluss erhalten bleibt und andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fußgänger und Radfahrer – nicht gefährdet werden.Am häufigsten werden in Wohngebieten Parkplätze am Straßenrand genutzt. Diese sind in der Regel zulässig, wenn ausreichend Platz für den Gegenverkehr bleibt. In einigen Straßen sind seitlich versetzte Parkflächen oder markierte Parkbuchten vorgesehen, die das Parken klar regeln und für mehr Übersicht sorgen.
Viele Kommunen ermöglichen in Tempo-30-Zonen zudem Anwohnerparken, um die Parkplatzsuche für Anlieger zu erleichtern. Wer einen entsprechenden Parkausweis besitzt, kann auf gekennzeichneten Flächen auch tagsüber sicher parken. In großen Städten wie München oder Düsseldorf gibt es zusätzlich spezielle Lösungen für Gäste, z. B. mit zeitlich begrenzten Parkscheinen.
Darüber hinaus können Fahrzeuge in einigen 30er-Zonen auch in verkehrsberuhigten Bereichen auf dafür vorgesehenen Flächen oder entlang der Fahrbahn geparkt werden – sofern dies durch Beschilderung freigegeben ist. Diese Stellplätze sind in der Regel so geplant, dass Fußwege, Fahrradverkehr und Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können.
Wer sicher parken möchte, sollte sich also an ausgewiesene Parkflächen halten oder ausreichend Platz zum Rangieren und Durchfahren lassen. Das sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern verhindert auch Verwarngelder und Geldbußen.
- Parken in der 30er-Zone ist erlaubt, wenn keine Schilder oder Markierungen etwas anderes regeln.
- Achten Sie auf ausreichend Platz für Rettungsfahrzeuge und fließenden Verkehr.
- Nutzen Sie gekennzeichnete Parkflächen, um Konflikte mit Anwohnern oder Behörden zu vermeiden.
- In der Nähe von Schulen und Kitas gelten oft strengere Regeln – hier besonders vorsichtig parken.
- Auch ohne Verbotsschild kann falsches Parken eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Wie teuer ist falsches Parken? Bußgelder für Parkverstöße im Überblick
Falsches Parken in einer 30er-Zone kann schnell teuer werden. Die Sanktionen reichen von einfachen Verwarngeldern ab 10 Euro bis hin zu Bußgeldern mit Punkten, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Verstoß im Bußgeldkatalog 2025 und den jeweiligen Umständen vor Ort.Verstoß beim Parken in der 30er-Zone | Verwarngeld / Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Parken in einer Tempo-30-Zone ohne Behinderung | 10 Euro | - |
Parken in zweiter Reihe | 55-100 Euro | 1 Punkt möglich |
Parken auf dem Gehweg ohne Freigabe | 55 Euro | - |
Parken auf dem Gehweg mit Behinderung | 70 Euro | - |
Parken in einer Feuerwehrzufahrt | 55 Euro | - |
Parken auf einem Radweg | 55 Euro | - |
Parken vor einer Einmündung, Kreuzung, einem abgesenkten Bordstein | 10-35 Euro | - |
Parken mit Behinderung eines Einsatzfahrzeugs | 100 Euro | 1 Punkt |
Parken auf gekennzeichnetem Behindertenparkplatz | 55 Euro | - |
Parken entgegen einer ausgeschilderten Parkregelung | 10-25 Euro | - |
Parken vor einem Andreaskreuz | 55-70 Euro | - |
Diese Bußgelder zeigen: Schon kleinere Verstöße kosten Zeit und Geld. Besonders problematisch wird es, wenn Rettungsfahrzeuge behindert, Gehwege blockiert oder Schwerbehinderte belastet werden. Achten Sie daher genau auf Schilder, Markierungen und vorgeschriebene Restfahrbahnbreiten – dann bleiben Sie sicher und regelkonform unterwegs.
Tipps zur Vermeidung von Parkverstößen
Gerade in Tempo-30-Zonen kommt es häufig zu ungewollten Parkverstößen – oft, weil unübersichtliche Situationen falsch eingeschätzt werden. Mit ein paar einfachen Verhaltensregeln lassen sich viele Bußgelder vermeiden:- Parkmarkierungen beachten: Wenn Stellflächen eingezeichnet sind, sollten Sie Ihr Fahrzeug immer innerhalb dieser Linien abstellen – auch wenn daneben Platz wäre.
- Genug Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen halten: Mindestens 5 Meter Abstand sind Pflicht, sonst drohen Bußgelder und gefährliche Situationen.
- Gehwege und Radwege freihalten: Auch wenn es scheinbar niemanden stört – das Abstellen auf Gehwegen, in Einfahrten oder auf Radwegen ist fast immer verboten.
- Andreaskreuze und Bahnübergänge freilassen: Mindestens 5 Meter Abstand sind hier gesetzlich vorgeschrieben, mehr bei eingeschränkter Sicht.
- Verkehrszeichen im Blick behalten: Parkverbote gelten auch ohne gelbe Linien oder explizite Hinweise – achten Sie auf Halteverbotsschilder, Zonenregelungen oder Zusatzzeichen.
Unser Expertentipp
Besonders in Fahrradstraßen oder vor Schulen sollten Sie auf zusätzliche Beschilderungen und temporäre Einschränkungen (z. B. Hol- und Bringzeiten) achten.Halten und Parken - wo liegt der Unterschied?
Um Bußgelder zu vermeiden, ist es wichtig zu verstehen, was rechtlich als Halten und was als Parken gilt. Denn je nach Dauer und Verhalten Ihres Fahrzeugs drohen unterschiedliche Sanktionen.- Halten bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug freiwillig und für einen kurzen Moment zum Stillstand bringen – zum Beispiel, um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt ein Halten vor, wenn das Fahrzeug unter drei Minuten steht und der Fahrer das Auto nicht verlässt.
- Parken beginnt immer dann, wenn das Fahrzeug länger als drei Minuten steht oder Sie den Wagen verlassen – auch wenn der Motor noch läuft. Wer also schnell "nur mal kurz" aussteigt und einkaufen geht, parkt im rechtlichen Sinn.
Geblitzt in der 30er-Zone? Welche Sanktionen drohen Ihnen?
Wurden Sie innerorts geblitzt, etwa in einer 30er-Zone, drohen schnell empfindliche Strafen. Denn eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts wird strenger geahndet als außerorts – insbesondere dann, wenn sich Schulen, Kindergärten oder Fußgängerüberwege in der Nähe befinden. Der Bußgeldkatalog 2025 sieht je nach Höhe des Verstoßes Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote vor.Warum werden Geschwindigkeitsüberschreitungen hier stärker gewichtet?
In Tempo-30-Zonen sollen besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer sicher unterwegs sein. Schon eine geringe Überschreitung kann schwere Folgen haben. Dabei unterscheidet sich der Bußgeldkatalog Geschwindigkeit in der 30er Zone nicht unbedingt vom üblichen Katalog innerorts. Doch aufgrund der erhöhten Gefahrenlage werden Verkehrsverstöße besonders streng bewertet. Deshalb setzt der Gesetzgeber bewusst ein Zeichen:- Ab 21 km/h zu schnell innerorts droht ein Punkt in Flensburg.
- Ab 31 km/h zu schnell kann bereits ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Aktueller Bußgeldkatalog – Geschwindigkeitsüberschreitung in der 30er-Zone
Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, gefährdet andere und muss deshalb mit höheren Sanktionen rechnen als etwa auf einer freien Landstraße. Wurden Sie beispielsweise mit 47 km/h in der 30er-Zone geblitzt, drohen 70 Euro Bußgeld. Bei höheren Überschreitungen wie 61 km/h in der 30er-Zone sind dagegen 260 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot realistisch.In der groben Übersicht bedeutet das:
- Bis 10 km/h: 30 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot
- 11-15 km/h: 50 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot
- 16-20 km/h: 70 Euro, ein Punkt möglich, kein Fahrverbot
Geblitzt in 30 Zone? Legen Sie Einspruch ein
Nicht jeder Strafzettel ist rechtmäßig. Wenn Sie in einer 30er-Zone wegen eines angeblichen Parkverstoßes einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarngeld erhalten haben, kann ein Einspruch unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Besonders dann, wenn die Beschilderung vor Ort unklar war oder die Parkflächen nicht eindeutig gekennzeichnet waren, lohnt sich eine genaue Prüfung.Typische Gründe für einen erfolgreichen Einspruch:
- Unzureichende Beschilderung: War das Parkverbot nicht eindeutig ausgeschildert?
- Keine konkrete Behinderung: Wurden andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr Parken tatsächlich nicht beeinträchtigt?
- Fehlende Beweise: Gibt es kein verwertbares Beweisfoto oder ist der Tatvorwurf nicht nachvollziehbar dokumentiert?
- Besondere Umstände: Mussten Sie z. B. aufgrund einer Panne oder eines medizinischen Notfalls kurzfristig anhalten?
In diesen Fällen sollten Sie den Sachverhalt prüfen lassen. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung erfolgen. Bei Verwarngeldern ist die Frist kürzer: Reagieren Sie nicht innerhalb einer Woche, kann ein förmlicher Bußgeldbescheid folgen.
Wurden Sie in einer 30-Zone geblitzt, kann das ähnlich aussehen. Nicht alle Bußgeldbescheide sind rechtmäßig und können angefochten werden. In diesen Fällen lohnt sich ein Einspruch:
✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Unser Expertentipp
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig – besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt es immer wieder zu Messfehlern. Lassen Sie Ihren Fall prüfen: Unsere kostenlose Erstberatung hilft dabei, die Erfolgschancen eines Einspruchs realistisch einzuschätzen.Fazit: Strafen aus der 30er Zone nicht einfach hinnehmen
Tempo-30-Zonen dienen in erster Linie dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer und verlangen von Autofahrern besondere Rücksicht – auch beim Parken. Wer hier nicht nur langsam fährt, sondern auch regelkonform parkt, trägt zu mehr Sicherheit und einem besseren Miteinander im Straßenverkehr bei.Ob es um das Parken am Fahrbahnrand, auf Gehwegen oder vor Einfahrten geht: Die Vorschriften sind klar geregelt – und Verstöße können schnell ins Geld gehen. Nutzen Sie die erlaubten Parkflächen, achten Sie auf Verkehrszeichen und vermeiden Sie riskante Abkürzungen beim Parken. So sparen Sie nicht nur Bußgelder, sondern handeln auch verantwortungsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Zone 30
In einer Tempo-30-Zone dürfen Sie grundsätzlich dort parken, wo es die StVO erlaubt – auch außerhalb markierter Flächen. Voraussetzung ist, dass Sie keine Einfahrten, Feuerwehrzufahrten, Gehwege oder Radwege blockieren und der Verkehr nicht behindert wird. Achten Sie auf zusätzliche Verkehrszeichen, die das Parken einschränken können.
Bei einem Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) haben Sie die Möglichkeit, dieses abzulehnen. Die Behörde prüft dann den Vorgang erneut und leitet gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren ein. Bei berechtigten Zweifeln, z. B. unklarer Beschilderung, kann sich ein Einspruch lohnen – insbesondere, wenn höhere Sanktionen drohen.
In Fahrradstraßen – die häufig Teil von Tempo-30-Zonen sind – ist das Parken nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild dies ausdrücklich zulässt. Fehlt ein solches Schild, ist das Parken verboten. Selbst wenn erlaubt, dürfen parkende Fahrzeuge Radfahrer nicht behindern oder gefährden. Wer hier falsch parkt, riskiert ein Bußgeld und unter Umständen auch das Abschleppen.
In vielen Tempo-30-Zonen ist das Parken speziell für Anwohner geregelt – erkennbar an einem Zusatzschild mit dem Hinweis "Anwohner mit Parkausweis frei". Ohne gültigen Ausweis droht ein Verwarngeld von mindestens 10 Euro. In stark belasteten Wohngebieten kann Falschparken zudem schneller geahndet werden, insbesondere wenn dadurch Rettungswege oder Zufahrten blockiert werden.
Wer mit 47 km/h in einer 30er-Zone geblitzt wird, hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 17 km/h überschritten. Laut Bußgeldkatalog 2025 bedeutet das: 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg – sofern es sich nicht um einen Wiederholungsfall handelt. Bei Gefährdung oder Behinderung anderer kann die Strafe höher ausfallen.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
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