Welche Bußgeldstelle bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist
-
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen ein sogenanntes
Bußgeldverfahren durch, gegen dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides
Einspruch einlegen können.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rote Ampel überfahren oder Abstandsvergehen erstellt und versendet die zuständige Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheid.
Zentrale Bußgeldstellen
In Deutschland gibt es 11 Zentrale Bußgeldstellen. Die Landesweiten Zentrale Bußgeldstellen sind eingerichtet in:Wir bemühen uns, die Tabelle der Bussgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einige Daten nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Thüringer Polizei - Zentrale Bußgeldstelle
e-mail:=$row["email"]?>
bussgeldstelle@polizei.thueringen.de
internet:
polizei.thueringen.de
Polizeipräsident in Berlin - Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle
e-mail:=$row["email"]?>
bussgeldstelle@bowi.berlin.de
internet:
berlin.de/bussgeldstelle
Landesdirektion Sachsen - Bußgeldstelle
e-mail:=$row["email"]?>
post@lds.sachsen.de
internet:
www.lds.sachsen.de
Zentraldienst der Polizei - Zentrale Bußgeldstelle
e-mail:=$row["email"]?>
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
internet:
polizei.brandenburg.de
Behörde für Inneres und Sport - Bußgeldstelle
e-mail:=$row["email"]?>
Bussgeldstelle@eza.hamburg.de
internet:
oa.hamburg.de
Regierungspräsidium Karlsruhe - Zentrale Bußgeldstelle
e-mail:=$row["email"]?>
poststelle-zbs@rpk.bwl.de
internet:
zbs-karlsruhe.de
Regierungspräsidium Kassel - Zentrale Bußgeldstelle Hessen
e-mail:=$row["email"]?>
zbs@rpks.hessen.de
internet:
www.rp-kassel.owi.de
Bundesland Sachsen-Anhalt - Zentrale Bußgeldstelle
e-mail:=$row["email"]?>
zbs.tpa@polizei.sachsen-anhalt.de
internet:
polizei.sachsen-anhalt.de
Polizeipräsidium Rheinpfalz - Zentrale Bußgeldstelle
e-mail:=$row["email"]?>
zbs@polizei.rlp.de
internet:
zbs-onlineportal.polizei.rlp.de/oaweb/07300000
Ministerium für Inneres und Sport - Zentrale Bußgeldbehörde
e-mail:=$row["email"]?>
zbb@lava.saarland.de
internet:
online-anhoerung-zbb.saarland.de
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt - Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten
e-mail:=$row["email"]?>
pva.poststelle.sg22@polizei.bayern.de
internet:
www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/222275
Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Bundesland
-
Neben den zentralen Bußgeldstellen gibt es in Deutschland viele weitere Bußgeldbehörden auf Stadt-, Kreis- und Ortsebene. Vor Zusendung des Bußgeldbescheids sollten die jeweiligen Bußgeldstellen in
Baden-Württemberg,
Bayern,
Bremen,
Brandenburg,
Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Saarland,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt oder
Thüringen dem Fahrer nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m.
§ 163a Abs. 1 StVO vor dem Abschluss der Ermittlung der Bußgeldstellen "anhören",
weshalb Sie in der Regel vor Zusendung des Bußgeldbescheids das Schreiben "Anhörung im Bußgeldverfahren" erhalten.
Dies erfolgt grundsätzlich durch die Übersendung eines Anhörungsbogens. In diesem wird dem Betroffenen der Vorwurf in dieser Ordnungswidrigkeit dargelegt, die laut Bußgeldkatalog sanktioniert wird.
Der Betroffene kann zum Schreiben der Bußgeldstellen Stellung nehmen.
Muss man auf Anhörung Bußgeldverfahren antworten
Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens im Bußgeldverfahren der Behörde raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen, um mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen bzw. das Schreiben der Behörde im Bußgeldverfahren nicht selbst beantworten zu müssen.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal durch die Behörden zurückgewiesen, insbesondere bei zentralen Bußgeldstellen. Neben der Bennenung der Ordnungswidrigkeit - des Geschwindigkeitsverstoßes, Abstandsverstoßes, Rotlichtverstoßes, Handyverstoßesoder eines anderen Verstoßes also, sollte das Schreiben, die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bussgeldstelle, Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und Angaben zu den Zeugen enthalten. Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz2 StPO zu belehren.
1
Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Kosten zu schnelles Fahren laut Bußgeldkatalog:

bis 10 km/h
zu schnell gefahren
....................................................................

11 - 15 km/h
zu schnell gefahren
....................................................................

16 - 20 km/h
zu schnell gefahren
....................................................................

21 - 25 km/h
zu schnell gefahren
....................................................................

26 - 30 km/h
zu schnell gefahren
....................................................................

31 - 40 km/h
zu schnell gefahren
....................................................................

41 - 50 km/h
zu schnell gefahren
....................................................................

51 - 60 km/h
zu schnell gefahren
....................................................................

61 - 70 km/h
zu schnell gefahren
....................................................................
