Neue Bußgeldkataloge 2025 - Jetzt über alle Änderungen informieren! ×
Abstandsverstoß, Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

Bußgeldstellen in Deutschland
Aktueller Stand 19.08.2025


Bußgeldbehörden nach Bundesland sortiert

Veröffentlicht am 13.08.2018 | geändert am 05.05.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 4 min

Welche Bußgeldstelle bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen ein sogenanntes Bußgeldverfahren durch, gegen dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen können.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rote Ampel überfahren oder Abstandsvergehen erstellt und versendet die zuständige Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheid.



Zentrale Bußgeldstellen

In Deutschland gibt es 11 Zentrale Bußgeldstellen. Die Landesweiten Zentrale Bußgeldstellen sind eingerichtet in:

Wir bemühen uns, die Tabelle der Bussgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einige Daten nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Thüringen

Behörde

Thüringer Polizei

Zentrale Bußgeldstelle

Adresse

Bergstrasse 4
06556 Artern

Telefon

03466 - 7420

Fax

03466 - 0

Berlin

Behörde

Polizeipräsident in Berlin

Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle

Adresse

Postanschrift
12660 Berlin

Telefon

030 - 2147483647

Fax

030 - 2147483647

Sachsen

Behörde

Landesdirektion Sachsen

Bußgeldstelle

Adresse

Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz

Telefon

0371 - 5320

Fax

0371 - 5321929

Brandenburg

Behörde

Zentraldienst der Polizei

Zentrale Bußgeldstelle

Adresse

Oranienburger Strasse 31 A
16775 Gransee

Telefon

03306 - 750357

Fax

03306 - 750329

Hamburg

Behörde

Behörde für Inneres und Sport

Bußgeldstelle

Adresse

Hammer Str. 30-34
22041 Hamburg

Telefon

040 - 428392020

Fax

040 - 427939660

Internet

oa.hamburg.de

Baden-Württemberg

Behörde

Regierungspräsidium Karlsruhe

Zentrale Bußgeldstelle

Adresse

Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe

Telefon

07211 - 9260

Fax

07211 - 9266211

Internet

zbs-karlsruhe.de

Hessen

Behörde

Regierungspräsidium Kassel

Zentrale Bußgeldstelle Hessen

Adresse

Oberen Königsstraße 3
34117 Kassel

Telefon

0561 - 1064444

Fax

0561 - 327641999

Sachsen-Anhalt

Behörde

Bundesland Sachsen-Anhalt

Zentrale Bußgeldstelle

Adresse

Halberstädter Straße 69
39112 Magdeburg

Telefon

0391 - 50750

Fax

0391 - 5075405

Rheinland-Pfalz

Behörde

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Zentrale Bußgeldstelle

Adresse

Maximilianstraße 6
67346 Speyer

Telefon

06232 - 8720738

Fax

06232 - 8720609

Saarland

Behörde

Ministerium für Inneres und Sport

Zentrale Bußgeldbehörde

Adresse

Am Markt 7
66386 St. Ingbert

Telefon

0681 - 50100

Fax

0681 - 5017052

Bayern

Behörde

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt

Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten

Adresse

Postfach 02 02
94302 Straubing

Telefon

09421 - 549350

Fax

09421 - 549399

Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Bundesland

Neben den zentralen Bußgeldstellen gibt es in Deutschland viele weitere Bußgeldbehörden auf Stadt-, Kreis- und Ortsebene. Vor Zusendung des Bußgeldbescheids sollten die jeweiligen Bußgeldstellen in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen dem Fahrer nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO vor dem Abschluss der Ermittlung der Bußgeldstellen "anhören", weshalb Sie in der Regel vor Zusendung des Bußgeldbescheids das Schreiben "Anhörung im Bußgeldverfahren" erhalten.
Dies erfolgt grundsätzlich durch die Übersendung eines Anhörungsbogens. In diesem wird dem Betroffenen der Vorwurf in dieser Ordnungswidrigkeit dargelegt, die laut Bußgeldkatalog sanktioniert wird.
Der Betroffene kann zum Schreiben der Bußgeldstellen Stellung nehmen.

Muss man auf Anhörung Bußgeldverfahren antworten

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens im Bußgeldverfahren der Behörde raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen, um mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen bzw. das Schreiben der Behörde im Bußgeldverfahren nicht selbst beantworten zu müssen.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal durch die Behörden zurückgewiesen, insbesondere bei zentralen Bußgeldstellen. Neben der Bennenung der Ordnungswidrigkeit - des Geschwindigkeitsverstoßes, Abstandsverstoßes, Rotlichtverstoßes, Handyverstoßesoder eines anderen Verstoßes also, sollte das Schreiben, die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bussgeldstelle, Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und Angaben zu den Zeugen enthalten. Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz2 StPO zu belehren.



1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Auch interessant:


Kosten zu schnelles Fahren laut Bußgeldkatalog:

bis 10 km/h zu schnell

bis 10 km/h
zu schnell gefahren



....................................................................
11 - 15 km/h zu schnell

11 - 15 km/h
zu schnell gefahren



....................................................................
16 - 20 km/h zu schnell

16 - 20 km/h
zu schnell gefahren



....................................................................
21 - 25 km/h zu schnell

21 - 25 km/h
zu schnell gefahren



....................................................................
26 - 30 km/h zu schnell

26 - 30 km/h
zu schnell gefahren



....................................................................
31 - 40 km/h zu schnell

31 - 40 km/h
zu schnell gefahren



....................................................................
41 - 50 km/h zu schnell

41 - 50 km/h
zu schnell gefahren



....................................................................
51 - 60 km/h zu schnell

51 - 60 km/h
zu schnell gefahren



....................................................................



Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):



Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde):



Hallo!