Welche Bußgeldstelle bei Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig ist
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen ein sogenanntes Bußgeldverfahren durch, gegen dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen können.Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rote Ampel überfahren oder Abstandsvergehen erstellt und versendet die zuständige Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheid.
Zentrale Bußgeldstellen
In Deutschland gibt es 11 Zentrale Bußgeldstellen. Die Landesweiten Zentrale Bußgeldstellen sind eingerichtet in:Wir bemühen uns, die Tabelle der Bussgeldstellen so aktuell wie möglich zu halten. Dennoch kann es vorkommen, dass einige Daten nicht mehr aktuell sind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Thüringen
Behörde
Thüringer Polizei
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Bergstrasse 4
06556 Artern
Telefon
03466 - 7420
Fax
03466 - 0
Internet
Aktionen
Berlin
Behörde
Polizeipräsident in Berlin
Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle
Adresse
Postanschrift
12660 Berlin
Telefon
030 - 2147483647
Fax
030 - 2147483647
Internet
Aktionen
Sachsen
Behörde
Landesdirektion Sachsen
Bußgeldstelle
Adresse
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Telefon
0371 - 5320
Fax
0371 - 5321929
Internet
Aktionen
Brandenburg
Behörde
Zentraldienst der Polizei
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Oranienburger Strasse 31 A
16775 Gransee
Telefon
03306 - 750357
Fax
03306 - 750329
Internet
Aktionen
Hamburg
Behörde
Behörde für Inneres und Sport
Bußgeldstelle
Adresse
Hammer Str. 30-34
22041 Hamburg
Telefon
040 - 428392020
Fax
040 - 427939660
Internet
Aktionen
Baden-Württemberg
Behörde
Regierungspräsidium Karlsruhe
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Telefon
07211 - 9260
Fax
07211 - 9266211
Internet
Aktionen
Hessen
Behörde
Regierungspräsidium Kassel
Zentrale Bußgeldstelle Hessen
Adresse
Oberen Königsstraße 3
34117 Kassel
Telefon
0561 - 1064444
Fax
0561 - 327641999
Internet
Aktionen
Sachsen-Anhalt
Behörde
Bundesland Sachsen-Anhalt
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Halberstädter Straße 69
39112 Magdeburg
Telefon
0391 - 50750
Fax
0391 - 5075405
Internet
Aktionen
Rheinland-Pfalz
Behörde
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Maximilianstraße 6
67346 Speyer
Telefon
06232 - 8720738
Fax
06232 - 8720609
Aktionen
Saarland
Behörde
Ministerium für Inneres und Sport
Zentrale Bußgeldbehörde
Adresse
Am Markt 7
66386 St. Ingbert
Telefon
0681 - 50100
Fax
0681 - 5017052
Internet
Aktionen
Bayern
Behörde
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeiten
Adresse
Postfach 02 02
94302 Straubing
Telefon
09421 - 549350
Fax
09421 - 549399
Aktionen
Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Bundesland
Neben den zentralen Bußgeldstellen gibt es in Deutschland viele weitere Bußgeldbehörden auf Stadt-, Kreis- und Ortsebene. Vor Zusendung des Bußgeldbescheids sollten die jeweiligen Bußgeldstellen in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen dem Fahrer nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO vor dem Abschluss der Ermittlung der Bußgeldstellen "anhören", weshalb Sie in der Regel vor Zusendung des Bußgeldbescheids das Schreiben "Anhörung im Bußgeldverfahren" erhalten.Dies erfolgt grundsätzlich durch die Übersendung eines Anhörungsbogens. In diesem wird dem Betroffenen der Vorwurf in dieser Ordnungswidrigkeit dargelegt, die laut Bußgeldkatalog sanktioniert wird.
Der Betroffene kann zum Schreiben der Bußgeldstellen Stellung nehmen.
Muss man auf Anhörung Bußgeldverfahren antworten
Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens im Bußgeldverfahren der Behörde raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen, um mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen bzw. das Schreiben der Behörde im Bußgeldverfahren nicht selbst beantworten zu müssen.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal durch die Behörden zurückgewiesen, insbesondere bei zentralen Bußgeldstellen. Neben der Bennenung der Ordnungswidrigkeit - des Geschwindigkeitsverstoßes, Abstandsverstoßes, Rotlichtverstoßes, Handyverstoßesoder eines anderen Verstoßes also, sollte das Schreiben, die Anhörung im Bußgeldverfahren der Bussgeldstelle, Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und Angaben zu den Zeugen enthalten. Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz2 StPO zu belehren.