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Straße mit geparkten Autos auf beiden Straßenseiten

Parken auf dem Gehweg: Welche Regeln gelten und drohen Bußgelder?

Wer mit dem Auto auf dem Gehweg parkt, riskiert mehr als nur einen Strafzettel. Was erlaubt ist und wann Sanktionen drohen, erfahren Sie hier

Veröffentlicht am 08.07.2025 | von Vanessa Carolin Schröder | Lesezeit: 7 min

Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer
Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 | zur Studie
Das Parken auf dem Gehweg ist für viele Autofahrer Alltag – besonders in Innenstädten oder Wohngebieten mit knappem Parkraum. Doch was viele unterschätzen: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Bürgersteig grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen – und in bestimmten Fällen sogar mit Punkten in Flensburg oder einem Abschleppdienst. In diesem Ratgeber klären wir, wann das Gehwegparken zulässig ist, welche Konsequenzen drohen und worauf Sie als Verkehrsteilnehmer achten sollten.



Parken auf dem Gehweg: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten, es sei denn, ein Verkehrsschild erlaubt es ausdrücklich.
  • Erlaubt ist Gehwegparken nur mit entsprechender Beschilderung – etwa dem Verkehrszeichen 315 – und in der vorgeschriebenen Ausrichtung ausschließlich für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen.
  • Falschparken kann teuer werden: Je nach Verstoß drohen Verwarnungsgelder, Bußgelder bis zu 100 Euro, Punkte in Flensburg oder sogar Abschleppen.
  • Auch Motorräder dürfen nicht ohne Genehmigung auf dem Gehweg stehen – die Regel gilt für alle Fahrzeuge.
  • Gehwege sind für Fußgänger da: Wer dort parkt, behindert oft mobilitätseingeschränkte Menschen, Kinder und den öffentlichen Nahverkehr.
Inhaltsverzechnis:
  1. Rechtliche Rahmenbedingungen
  2. Bußgelder für Parken auf dem Gehweg
  3. Ahndung Parken auf dem Gehweg
  4. Praktische Tipps
  5. Auswirkungen auf Fußgänger und Nahverkehr
  6. Innovationen und Alternativen
  7. Zukunft des innerstädtischen Parkens
  8. Lohnt sich der Einspruch?
  9. Fazit



Die wichtigsten Fragen zu Parken auf dem Gehweg

Darf ich als Anwohner auf dem Gehweg parken, wenn kein Parkplatz frei ist?
Nein, auch als Anwohner dürfen Sie nicht einfach auf dem Gehweg parken. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine offizielle Beschilderung das Gehwegparken ausdrücklich erlaubt. Persönliche Parkplatznot rechtfertigt keinen Verstoß gegen die StVO.

Gilt ein Gehwegparkverbot auch für Motorräder oder Roller?
Ja. Auch Krafträder dürfen nicht ohne Erlaubnis auf dem Gehweg abgestellt werden. Selbst wenn sie weniger Platz beanspruchen, gelten für sie dieselben Regeln wie für Pkw – andernfalls droht ein Verwarnungsgeld.

Was bedeutet das Zusatzzeichen 315 beim Parken auf dem Gehweg?
Das Zusatzzeichen 315 erlaubt das Parken auf dem Gehweg – aber nur unter bestimmten Bedingungen: Es zeigt durch Piktogramme, ob nur zwei Räder oder das gesamte Fahrzeug auf dem Gehweg stehen dürfen. Fehlt das Schild, ist das Parken dort verboten.

Parken auf Gehwegen – Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Parken auf dem Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich untersagt – außer es ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt. Diese Regelung soll vor allem Fußgänger, Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Sehbehinderung schützen. Wird dennoch auf dem Gehweg geparkt, kann das nicht nur teuer werden, sondern in bestimmten Fällen auch als Behinderung gewertet werden. Doch wie genau ist die Rechtslage geregelt? Und was zählt eigentlich als Gehweg?

Definition und Bedeutung von Parken nach StVO

Die StVO unterscheidet klar zwischen Halten und Parken: Wer sein Fahrzeug länger als drei Minuten abstellt oder es verlässt, der parkt. Und das ist auf Gehwegen ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten. Erlaubt ist das Parken nur dort, wo Schilder wie das Verkehrszeichen 315 ("Parken auf Gehwegen erlaubt") das ausdrücklich zulassen. Entscheidend ist dabei auch, wie das Fahrzeug abgestellt wird – teils ist nur halbseitiges Parken erlaubt, teils nur für bestimmte Fahrzeugklassen.

Gehweg = Bürgersteig? Wo liegt der Unterschied?

Umgangssprachlich werden Gehweg und Bürgersteig oft synonym verwendet – rechtlich gesehen besteht aber kein Unterschied. Beide Begriffe bezeichnen jenen Teil der Straße, der ausschließlich für Fußgänger vorgesehen ist. Die StVO spricht meist vom Gehweg, meint damit aber auch, was viele im Alltag als Bürgersteig bezeichnen. Ausgewiesen wird dieser häufig mit dem Verkehrszeichen 239. Dieses besagt, dass lediglich Fußgängerverkehr den Gehweg nutzen darf.

Welche Verkehrsteilnehmer gelten nach StVO als Fußgängerverkehr?

Wenn es um das Parken auf dem Gehweg geht, spielt der Schutz des Fußgängerverkehrs eine zentrale Rolle. Doch wer zählt eigentlich genau dazu? Nach § 25 StVO gehören nicht nur Personen, die zu Fuß unterwegs sind, zum Fußgängerverkehr, sondern auch Menschen mit Mobilitätshilfen oder kleinen Fahrzeugen ohne Motor.

Zu den Fußgängern im Sinne der StVO zählen:
  • Personen zu Fuß, auch mit Kinderwagen oder Rollator
  • Rollstuhlfahrer (auch mit elektrisch betriebenem Rollstuhl)
  • Kinder auf Tretrollern oder mit Spielzeugfahrzeugen
  • Personen, die Gehhilfen benutzen
Diese Gruppen müssen Gehwege sicher und barrierefrei nutzen können. Wer also auf dem Gehweg parkt, obwohl es nicht erlaubt ist, gefährdet nicht nur rechtlich, sondern auch ganz praktisch die Mobilität dieser Personen – und riskiert empfindliche Sanktionen.

Welche Fahrzeuge dürfen auf dem Gehweg parken?

Nur leichte Fahrzeuge wie Pkw dürfen überhaupt auf einem Gehweg parken – wenn ein entsprechendes Verkehrsschild das erlaubt. Lkw, Transporter über 2,8 Tonnen oder Anhänger sind vom Gehwegparken generell ausgeschlossen. Auch Motorräder oder Roller dürfen dort nicht ohne Weiteres abgestellt werden, sofern kein gesondertes Schild dies erlaubt. Maßgeblich ist außerdem die Breite des Gehwegs: Er muss für Fußgänger weiterhin passierbar bleiben.

Verkehrszeichen und ihre Bedeutung für Gehwegparker

Ob das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist oder nicht, hängt maßgeblich von der Beschilderung vor Ort ab. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist – es sei denn, ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt dies ausdrücklich. Wer sich nicht an diese Regel hält, riskiert ein Bußgeld oder sogar das Abschleppen.

Dabei ist es wichtig, Verkehrszeichen korrekt zu interpretieren. Besonders im innerstädtischen Raum regeln Zusatzzeichen sehr genau, ob, wie und wo geparkt werden darf – etwa ob nur mit zwei Rädern auf dem Gehweg geparkt werden darf oder ob bestimmte Fahrzeugarten ausgenommen sind.

Typische Verkehrszeichen für das Parken auf dem Gehweg:
  • Zeichen 315: „Parken auf Gehwegen erlaubt“ – zeigt Piktogramme, ob ganzes Fahrzeug, nur mit zwei Rädern oder mit welchen Fahrzeugen erlaubt
  • Zeichen 314 mit Zusatzschild: Parkplatz mit Einschränkung (z. B. nur für Anwohner, mit Parkschein, zeitlich begrenzt, Fahrzeugart etc.)
  • Zeichen 286/290: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot – betrifft auch das Parken auf dem Gehweg.
Wichtig: Fehlt eine explizite Beschilderung, dürfen Sie nicht auf dem Gehweg parken – selbst wenn andere es tun.

Bußgelder und rechtliche Konsequenzen beim Falschparken auf dem Gehweg

Das unzulässige Parken auf dem Gehweg ist kein Kavaliersdelikt – es stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dar. Gerade innerorts kann es nicht nur den Verkehrsfluss stören, sondern auch Fußgänger gefährden. Die Folge: Ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg oder im Wiederholungsfall sogar das Abschleppen.

Die Höhe der Sanktionen richtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2025. Entscheidend ist, ob durch das Gehwegparken andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Besonders kritisch wird es, wenn das geparkte Fahrzeug Rettungswege blockiert oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen keinen Platz mehr haben.

Aktueller Bußgeldkatalog für das Parken auf dem Gehweg

Wer verbotswidrig auf dem Gehweg parkt, muss je nach Situation mit folgenden Bußgeldern rechnen, Stand 30.08.2025:

Verstoß Bußgeld Punkte Besonderheit
Parken auf dem Gehweg ohne Beschilderung 55 Euro - -
Parken mit Behinderung anderer 70 Euro 1 Punkt z.B. Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen
Parken mit Gefährdung 80 Euro 1 Punkt z.B. verdeckte Sicht auf Straße
Parken mit Sachbeschädigung 100 Euro 1 Punkt z. B. beschädigter Bordstein
Parken über 1 Stunde 70 Euro 1 Punkt mit Behinderung: 80 Euro und 1 Punkt
Bei erlaubtem Gehwegparken nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt 55 Euro - mit Gefährdung: 80 Euro und 1 Punkt

Wussten Sie schon, ...
... dass die Bußgelder 2021 deutlich erhöht wurden? Je nach Ausmaß des Verstoßes drohen schnell hohe Summen – auch ohne Unfall oder direkte Gefährdung.

Häufige Missverständnisse über Bußgelder und Punkte in Flensburg

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass das Parken auf dem Gehweg eine Bagatelle ist – das kann teuer werden. Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass das Gehwegparken ohne Behinderung grundsätzlich toleriert wird. Die Realität sieht anders aus: Ohne ausdrückliche Erlaubnis bleibt es eine Ordnungswidrigkeit.

Auch Punkte in Flensburg sind möglich – etwa wenn durch das Gehwegparken andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden. In solchen Fällen kann bereits ein einmaliger Verstoß zu einem Punkt führen.

Wann droht das Abschleppen?

Das Abschleppen ist nicht die Regel, aber möglich. Insbesondere dann, wenn:
  • das Fahrzeug den Gehweg vollständig blockiert
  • Einsatzfahrzeuge oder der Nahverkehr behindert werden
  • eine Gefährdung nachgewiesen werden kann
Ob abgeschleppt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Die Abschleppkosten trägt in jedem Fall der Fahrzeughalter – zusätzlich zum Bußgeld.

Wer ahndet das Parken auf dem Gehweg? Zuständigkeiten im Überblick

Wenn Sie beim Parken auf dem Gehweg erwischt werden, stellt sich schnell die Frage: Wer ist eigentlich dafür zuständig, den Verstoß zu ahnden? Die Antwort ist klar geregelt – je nach Ort und Art des Verstoßes sind unterschiedliche Stellen im Einsatz.

In der Regel liegt die Kontrolle des ruhenden Verkehrs – also auch das Gehwegparken – in der Hand der kommunalen Ordnungsbehörden. In Großstädten übernehmen diese Aufgabe häufig die Politessen oder Mitarbeitende des Ordnungsamtes. Sie dokumentieren das Fehlverhalten, stellen einen Strafzettel aus oder veranlassen das Abschleppen.

In bestimmten Fällen – etwa wenn ein Fahrzeug eine akute Gefahr darstellt – kann auch die Polizei einschreiten. Das gilt zum Beispiel, wenn ein auf dem Gehweg abgestelltes Auto eine Rettungsgasse blockiert oder eine Gefährdung für Kinder oder Menschen mit Behinderung besteht.

Unser Expertentipp

Wer ein Knöllchen erhalten hat, kann sich an die auf dem Schreiben genannte Behörde wenden – dort wird das Verfahren verwaltet und eine mögliche Anhörung ermöglicht.

Praktische Tipps für das Parken auf dem Gehweg

Wer auf dem Gehweg parken will, sollte Vorsicht walten lassen – denn längst nicht überall ist das erlaubt. Mit ein paar einfachen Regeln können Sie Bußgelder vermeiden und gleichzeitig dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Besonders in Wohngebieten, wo der Platz knapp ist, hilft es, sich vorab mit den örtlichen Regelungen vertraut zu machen.

So finden Sie geeignete Parkflächen in Wohngebieten

Gerade in dicht besiedelten Stadtteilen ist das Parken eine Herausforderung. Achten Sie auf folgende Hinweise:
  • Beschilderung prüfen: Nur bei ausdrücklicher Freigabe durch Verkehrszeichen darf auf dem Gehweg geparkt werden.
  • Markierungen beachten: Weiße Linien auf Gehwegen kennzeichnen legale Parkflächen.
  • Anwohnerparkzonen nutzen: In vielen Städten gibt es spezielle Bereiche für Anwohner mit Parkausweis.
  • Parkplätze abseits der Straße nutzen: Parkhäuser oder ausgeschilderte Flächen sind oft günstiger als ein Bußgeld.

Unser Expertentipp

Wenn keine Freigabe vorliegt, ist das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Gehweg grundsätzlich unzulässig – auch mit zwei Reifen.

Das richtige Verhalten beim Parken auf dem Bürgersteig

Nicht jeder, der auf dem Bürgersteig parkt, handelt in böser Absicht – aber es kommt auf die Details an:
  • Immer ausreichend Platz lassen: Mindestens 1,50 Meter Durchgang für Fußgänger muss frei bleiben.
  • Nicht schräg oder versetzt parken: Nur paralleles Parken zur Fahrbahn ist erlaubt, sofern zugelassen.
  • Kinderwagen, Rollatoren & Co. mitdenken: Auch temporäre Hindernisse können ein Bußgeld rechtfertigen.
  • Verkehrsfluss beachten: Fahrzeuge dürfen weder Fußgänger noch den fließenden Verkehr behindern.

Hinweise für Anwohner und ihre Rechte

Viele Autofahrer glauben, als Anwohner automatisch besondere Rechte zu haben – das stimmt nur bedingt:
  • Kein Sonderrecht auf Gehwegparken: Auch Anwohner müssen sich an die Beschilderung halten.
  • Anwohnerparkausweis ≠ Parkfreiheit: Er erlaubt das Parken in bestimmten Zonen, nicht aber auf Gehwegen ohne Freigabe.
  • Beschwerden melden: Wenn Fahrzeuge regelmäßig Gehwege blockieren, können Anwohner das dem Ordnungsamt melden.
  • Kommunale Ausnahmen möglich: In manchen Kommunen gibt es individuelle Regelungen – fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Stadtverwaltung nach.
Was bedeutet das für Sie?

  • Parken auf dem Gehweg ist nur erlaubt, wenn es ausdrücklich durch Verkehrszeichen oder Markierungen freigegeben ist.
  • In Wohngebieten bieten Anwohnerzonen oder markierte Flächen eine sichere Alternative zum Gehwegparken.
  • Achten Sie beim Abstellen des Fahrzeugs immer auf ausreichend Platz für Fußgänger – mindestens 1,50 Meter sind Pflicht.
  • Ein Anwohnerparkausweis erlaubt nicht automatisch das Parken auf Gehwegen ohne entsprechende Beschilderung.

Auswirkungen von Parken auf Gehwegen auf Fußgänger und Nahverkehr

Das Parken auf dem Gehweg mag für Autofahrer bequem erscheinen – für Fußgänger, mobilitätseingeschränkte Personen, Kinder oder den Nahverkehr kann es allerdings erhebliche Probleme verursachen. Besonders in engen Straßenräumen kann jedes abgestellte Fahrzeug auf dem Gehweg den Verkehrsfluss stören oder sogar gefährden. Auch der städtische Verkehr wird durch falsch geparkte Fahrzeuge auf Gehwegen messbar beeinflusst – etwa durch verspätete Busse oder Ausweichmanöver anderer Verkehrsteilnehmer.

Wie Parken auf Gehwegen die Mobilität der Fußgänger beeinträchtigt

Wird ein Gehweg durch parkende Fahrzeuge blockiert oder verengt, müssen Fußgänger häufig auf die Fahrbahn ausweichen – ein unnötiges Risiko, besonders für Kinder oder Senioren. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl kann ein blockierter Gehweg sogar bedeuten, dass eine sichere Weiterfahrt gar nicht möglich ist. Auch blinde oder sehbehinderte Menschen sind durch Hindernisse wie parkende Autos auf Tastrouten besonders gefährdet.

Typische Beeinträchtigungen für Fußgänger:
  • Ausweichen auf die Fahrbahn, insbesondere bei schmalen Gehwegen
  • Blockierte Wege für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen
  • Gefährdung von Schulwegen und Querungen
  • Behinderung blinder oder sehbehinderter Menschen auf Blindenleitsystemen

Die Rolle des Gehwegparkens im urbanen Verkehrskonzept

In modernen Mobilitätskonzepten hat das Parken auf dem Gehweg kaum noch Platz. Städte setzen zunehmend auf barrierefreie Wege und gut strukturierte Parkflächen. Illegales Gehwegparken steht dabei im Widerspruch zu einer nachhaltigen und fairen Verkehrsplanung. Gleichzeitig wird der Raum für alternative Mobilitätsformen – etwa Rad- oder Fußverkehr – durch das falsche Abstellen von Autos verdrängt.

Warum Gehwegparken dem Verkehrskonzept widerspricht:
  • Es blockiert Verkehrsflächen, die für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen sind
  • Es erschwert den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel
  • Es konterkariert Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten
  • Es widerspricht den Zielen der Barrierefreiheit und Inklusion

Parken auf dem Gehweg vs. Fahrrad- und Fußgängerverkehr

Besonders brisant wird das Thema, wenn Radwege auf dem Gehweg verlaufen oder mit Fußwegen kombiniert sind. Parkende Fahrzeuge können hier gleich zwei Gruppen massiv behindern. In Fahrradstraßen oder an sogenannten Schutzstreifen führt das Abstellen auf angrenzenden Gehwegen schnell zu Konflikten. Die Folge: erhöhtes Unfallrisiko und Ärger bei allen Beteiligten.

Risiken durch parkende Fahrzeuge an kombinierten Wegen:
  • Einschränkung der Sichtverhältnisse für Radfahrer
  • Unfälle durch plötzliche Ausweichmanöver
  • Fehlende sichere Wegeführung für Kinder mit dem Fahrrad
  • Erhöhte Gefahr an Kreuzungen und Einmündungen

Aus einer aktuellen Studie

Eine Untersuchung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V zeigt: Falschparker haben einen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern. Die Studie mit dem Titel „Unfallrisiko Parken für Fußgänger und Radfahrer” belegt, dass fast jeder 5. Unfall von Radfahrern oder Fußgängern im Zusammenhang mit falsch geparkten Autos in Verbindung steht. Dabei kommt es teilweise zu Unfällen während des Einparkvorgangs, aber auch zu Unfällen durch beispielsweise versperrte Sicht auf Fußgänger und Radfahrer auf den Verkehrswegen.

Innovationen und Alternativen zum Gehwegparken

Städte stehen vor der Herausforderung, begrenzten Verkehrsraum effizient zu nutzen – ohne dabei die Bedürfnisse von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern zu vernachlässigen. Immer mehr Kommunen setzen auf moderne Lösungen, um das Gehwegparken zu reduzieren und gleichzeitig den Parkdruck zu entschärfen. Von digitalen Tools über Mobilitätswenden bis zu stadtplanerischen Maßnahmen – es gibt eine Vielzahl an Ansätzen, die den öffentlichen Raum gerechter und sicherer gestalten.

Smart Parking: Technologie im Einsatz

Moderne Parkraumkonzepte setzen auf digitale Lösungen: Sensoren, Apps und automatisierte Leitsysteme helfen Autofahrern dabei, schnell verfügbare Parkplätze zu finden – ganz ohne Gehwegparken. Auch Parkraumbewirtschaftung per App trägt zur Effizienz bei: Wer einen legalen Platz findet und bezahlt, blockiert keine Gehwege mehr. Die Stadt Duisburg initialisiert dazu ein Pilotprojekt, mit dem nicht nur die Bezahlung von Parkplätzen digital via App funktioniert. Zusätzlich soll das Parkleitsystem über die App aufrufbar und so verfügbare Parkplätze sichtbar werden. Städte wie Hamburg, München oder Köln testen zudem KI-basierte Systeme zur Verkehrsüberwachung und Parkplatzsteuerung.

Typische Beispiele für Smart-Parking-Initiativen:
  • Parkplatz-Apps mit Echtzeitdaten
  • Sensoren in Parkbuchten, die Belegung melden
  • Digitale Anwohnerparkausweise
  • KI-gestützte Überwachung von Parkverstößen

Initiativen für mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer

Verschiedene Städte setzen gezielt auf Verkehrsberuhigung, um mehr Raum für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer zu schaffen. Fußgängerzonen, Parklets – wie beispielsweise die Stadt Essen –, temporäre Spielstraßen und autofreie Quartiere zeigen: Weniger Autos am Straßenrand bedeuten mehr Lebensqualität. Gehwege werden so wieder zu dem, was sie sein sollen – sichere Bewegungsflächen für Menschen.

Typische Maßnahmen zur Flächenrückgewinnung:
  • Umbau von Parkflächen zu Sitz- und Grünzonen
  • Breitere Gehwege durch Rückbau von Stellplätzen
  • Verkehrsberuhigte Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit
  • Pilotprojekte für autofreie Innenstadtbereiche

Vergleich der Parkplatzsituationen in verschiedenen Städten

Die Parkplatzsituation variiert je nach Stadtgröße, Infrastruktur und politischer Steuerung stark. Während manche Kommunen noch viele kostenlose Stellplätze bieten, setzen andere längst auf restriktive Parkzonen und Gebühren. Großstädte wie Berlin oder Frankfurt erfassen und bewerten systematisch die Parkraumnutzung, um gezielt Maßnahmen gegen das Gehwegparken zu ergreifen. Entscheidend ist die Kombination aus Kontrolle, Angebot und Aufklärung.

Beispiele für Unterschiede im Stadtvergleich:
  • Strikte Parkraumbewirtschaftung in Großstädten wie München vs. freie Stellflächen in Kleinstädten
  • Unterschiedliche Bußgeldhöhen je nach Kommune
  • Variierender Einsatz von Parkleitsystemen
  • Unterschiedliche Umsetzungen von Anwohnerparken

Die Zukunft des Parkens in städtischen Gebieten

Das Thema Parken auf dem Gehweg wird in vielen Städten zunehmend kritisch betrachtet – nicht zuletzt, weil es den Raum für Fußgänger einschränkt und die Verkehrssicherheit gefährdet. In der Zukunft wird sich der urbane Parkraum deutlich verändern, um genau solchen Problemen entgegenzuwirken.

Ein zentrales Ziel ist die Entlastung von Gehwegen durch intelligentere Parkkonzepte. Dazu zählen automatisierte Parksysteme, die Fahrzeuge platzsparend in Tiefgaragen oder Parktürmen verstauen. Wer dort parkt, muss keine Gehwege blockieren – das entlastet gerade enge Wohngebiete erheblich.

Auch das Smart Parking trägt zur Lösung bei: Sensoren in der Straße oder in Parkhäusern zeigen über Apps an, wo freie Stellplätze vorhanden sind. Dadurch reduziert sich der Suchverkehr, der sonst oft dazu führt, dass Autofahrer in letzter Not auf Gehwegen parken.

Zudem setzen viele Städte auf Carsharing mit festen Stellflächen, wodurch private Fahrzeuge weniger Platz beanspruchen. Ergänzt wird das durch Ladeinfrastruktur für E-Autos, die bewusst nicht auf Gehwegen, sondern auf ausgewiesenen Flächen installiert wird – inklusive zeitlich begrenzter Parkregelungen.

Ein weiterer Schritt ist die Umgestaltung des Straßenraums: Parkplätze auf dem Gehweg werden zurückgebaut, neue Zonen entstehen stattdessen für Fußgänger, Lieferdienste oder Fahrräder. So wird Parken in Zukunft nicht nur technisch moderner, sondern auch städtebaulich nachhaltiger – und Gehwege bleiben das, was sie sein sollen: sichere Flächen für Fußgänger.

Aus einer aktuellen Studie

Mit ihrer Vision “Die Stadt für Morgen” (2017) hat das Umweltbundesamt ein Konzept für eine nachhaltige, urbane Stadtplanung erstellt, die den Verkehrssektor, die menschliche Gesundheit, die urbane Lebensqualität und die Umwelt in Einklang bringen soll. Um Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Stadtmobilität zu schaffen, gehört ebenso ein effizientes Parkraummanagement. Dabei schafft das Umweltbundesamt einen Überblick über hilfreiche Instrumente zur Organisation, wie beispielsweise die Digitalisierung von Parkleitsystemen, aber auch finanzielle Aspekte in der Bewirtschaftung von Parkplätzen.
Quelle - Umweltbundesamt

Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Jetzt kostenlos prüfen lassen

Ein Knöllchen wegen Parkens auf dem Gehweg wirkt im ersten Moment oft wie eine Kleinigkeit – doch je nach Verstoß kann der Bußgeldbescheid empfindliche Folgen haben: hohe Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder im Wiederholungsfall sogar ein Fahrverbot. Doch nicht jeder Bescheid ist rechtlich haltbar. Fehler in der Beschilderung, unklare Verkehrszeichen oder eine unrechtmäßige Beweissicherung können dazu führen, dass ein Einspruch erfolgreich ist. Besonders bei standardisierten Verfahren oder automatisierten Kontrollen lohnt sich ein genauer Blick auf die Details.

Oft reicht schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, um ins Visier der Behörden zu geraten – Auf der Suche nach einem Parkplatz kurz nicht aufgepasst und gestresst – und schon blitzt es. Auch hier ist ein genauerer Blick auf den Blitzer-Brief sinnvoll. In vielen Fällen lohnt ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid:

Technische Fehler des Gerätes
Auslöserfehler
Unscharfe Blitzerfotos
Störungen durch Reflexionen
Formelle Mängel im Bußgeldbescheid
Fehlerhafte Angaben
Fehlende Begründung
Verspätete Zustellung & Verjährung
Rechtliche Argumente gegen Strafe
Unverhältnismäßige Sanktionen
Strafe für den Betroffenen unzumutbar

Unser Expertentipp

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig – besonders bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt es immer wieder zu Messfehlern. Lassen Sie Ihren Fall prüfen: Unsere kostenlose Erstberatung hilft dabei, die Erfolgschancen eines Einspruchs realistisch einzuschätzen.

Fazit

Das Parken auf dem Gehweg mag im Alltag bequem erscheinen – ist aber in den meisten Fällen schlichtweg nicht erlaubt. Nur wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen das Gehwegparken ausdrücklich gestattet, bleibt es straffrei. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder, Punkte und im schlimmsten Fall sogar das Abschleppen. Gerade in engen Wohngebieten ist Rücksicht gefragt – nicht nur auf andere Autofahrer, sondern vor allem auf Fußgänger, Kinder und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Mit Blick auf den Bußgeldkatalog 2025 zeigt sich: Die Regeln werden strenger und die Strafen teurer. Umso wichtiger ist es, die geltenden Vorschriften zu kennen. Neue Konzepte wie Smart Parking, Anwohnerlösungen oder autofreie Zonen machen deutlich, wohin sich der innerstädtische Verkehr entwickelt. Wer künftig stressfrei parken möchte, braucht vor allem eines: Aufmerksamkeit – nicht nur bei der Parkplatzsuche, sondern auch beim Blick auf die Schilder.

Die häufigsten Fragen rund um innerorts geblitzt

Das Parken auf dem Gehweg ohne entsprechende Erlaubnis kann laut Bußgeldkatalog 2025 zwischen 55 und 100 Euro kosten. Wird dabei ein Fußgänger behindert oder kommt es zu einer Gefährdung, erhöht sich das Bußgeld – zusätzlich droht in einigen Fällen sogar ein Punkt in Flensburg.

Nur wenn ein Verkehrsschild (meist das Zusatzzeichen 315 mit Piktogramm) das Gehwegparken ausdrücklich erlaubt, dürfen Sie dort parken – und auch nur mit zwei Rädern auf dem Gehweg. Ohne eine solche Beschilderung ist das Parken auf dem Gehweg verboten.

Im rechtlichen Sinne gibt es keinen Unterschied – beide Begriffe beschreiben den für Fußgänger vorgesehenen Teil neben der Fahrbahn. In der StVO wird jedoch vorrangig der Begriff "Gehweg" verwendet.

Ja, auch in Wohngebieten ist das Parken auf dem Gehweg nur erlaubt, wenn es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen freigegeben ist. Die örtliche Parksituation rechtfertigt keine Ausnahmen ohne Beschilderung.

Sobald durch das Parken auf dem Gehweg andere Verkehrsteilnehmer – etwa Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen – behindert werden, steigt das Bußgeld deutlich. In solchen Fällen kann auch das Abschleppen angeordnet werden.

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1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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