
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
2 Punkte in Flensburg
Wenn Sie 31 - 40 km/h zu schnell innerorts gefahren sind kommen zu dem Bußgeld noch Auslagen und Gebühren der Bußgeldbehörde beim Bußgeldbescheid hinzu. Dies sind insgesamt 368,50 EUR. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 708,50 EUR. Bei einer Verdreifachung zzgl. der Auslagen und Gebühren an die Behörde können gar Kosten von insgesamt 1048,50 EUR entstehen.
Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide, die auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW innerhalb geschlossener Ortschaften gelten.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn Sie mit einem LKW 31 - 40 km/h zu schnell innerorts gefahren sind?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 - 40 km/h überschritten zu haben, müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Für 31 - 40 km/h zu schnell außerorts mit dem LKW erhalten Sie bereits 2 Punkte von maximal 8 zu erreichenden Punkten in Flensburg.
Rechtsschutzversicherung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen31 - 40 km/h zu innerorts zu schnell gefahren oder auch Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.
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