
Behördenschreiben im Bußgeldverfahren: das Wichtigste in Kürze
- Nach einem Verkehrsverstoß meldet sich die Bußgeldstelle in mehreren Schritten – nicht immer direkt mit einem Bußgeldbescheid
- Verwarnungsschreiben, Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen sind oft Vorboten des Bußgeldbescheids.
- Jedes Schreiben hat unterschiedliche Funktionen – und bringt eigene Pflichten mit sich.. Denn: In Deutschland haftet nur der Fahrer für einen Verstoß, nicht der Halter.
- Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist möglich – und in vielen Fällen auch sinnvoll.
- Geblitzt – was folgt nun?
- Behördenschreiben im Bußgeldverfahren
- Wie nimmt die Behörde Kontakt auf?
- Ablauf des Bußgeldverfahrens
- Bußgeldstellen im Überblick
- Einspruch gegen die Messung
- Fazit
Die wichtigsten Fragen zu Behördenschreiben im Bußgeldverfahren
Was ist der „gelbe Brief” der Bußgeldstelle?
Was muss im Bußgeldbescheid stehen?
Anwaltlicher Erfahrungsbericht:

Geblitzt – was folgt nun?
Wenn Sie geblitzt wurden, ist das in der Regel der Startpunkt eines Bußgeldverfahrens. Meist liegt ein Verkehrsverstoß vor – etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung –, der von einem stationären oder mobilen Blitzer dokumentiert wurde. Je nach Schwere des Vergehens drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Besonders in der Probezeit kann ein solcher Verstoß zusätzliche Maßnahmen wie ein Aufbauseminar oder eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen.Zunächst prüft die zuständige Bußgeldstelle das Blitzerfoto und die erfassten Messdaten. Erst danach beginnt der Versand der ersten Schreiben. In der Regel startet das Verfahren mit einem Anhörungsbogen oder einem Zeugenfragebogen. Letzterer trifft ein, wenn Sie zwar als Fahrzeughalter registriert sind, aber nicht selbst gefahren sind.
Im nächsten Schritt folgt der Bußgeldbescheid. Er enthält alle rechtlichen Folgen des Verstoßes und stellt gleichzeitig die offizielle Entscheidung der Bußgeldbehörde dar – ist aber noch nicht endgültig. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Unser Expertentipp
Prüfen Sie jedes Schreiben sorgfältig. Schon kleine formale Fehler oder Messungenauigkeiten können zur Einstellung des Verfahrens führen. Auch kann es sinnvoll sein, sich nicht zur Tat zu äußern. Ob Schweigen oder Stellungnahme die bessere Option ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rechtsanwalt kann hier am besten einschätzen, wie Sie Ihre Rechte wahren und Strafen vermeiden. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für eine rechtliche Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.Behördenschreiben im Bußgeldverfahren
Im Bußgeldverfahren erfolgt die Kontaktaufnahme in mehreren Schritten – die verschiedenen Behördenschreiben sind Teil eines gestaffelten Verfahrens und erfüllen jeweils eine ganz bestimmte Funktion im weiteren Ablauf.Verwarnung mit / ohne Verwarngeld
Die Verwarnung ist das mildeste Mittel der Bußgeldbehörde – häufig bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. Je nach Verstoß kann die Behörde dabei entweder auf ein Verwarngeld verzichten oder eine geringe Summe (meist bis zu 55 Euro) erheben. In beiden Fällen dient die Verwarnung in erster Linie dazu, auf das Fehlverhalten hinzuweisen – ohne ein förmliches Bußgeldverfahren einzuleiten.Zeugenfragebogen
Der Zeugenfragebogen kommt dann zum Einsatz, wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann – etwa, wenn das Blitzerfoto unscharf ist. Ziel ist es, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Als Halter sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Angaben zu machen, wenn Sie nicht selbst der Fahrer waren. Sie müssen jedoch keine Angaben machen, wenn Sie dadurch sich selbst oder nahe Angehörige (Ehepartner, Verlobte, direkte Verwandte) belasten würden. In diesen Fällen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.Anhörungsbogen
Mit dem Anhörungsbogen wendet sich die Behörde an die Person, gegen die sich der Tatvorwurf richtet. Das kann – muss aber nicht – der Fahrzeughalter sein. Der Anhörungsbogen bietet die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Angabe persönlicher Daten ist verpflichtend (§ 111 OWiG). Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie sich jedoch nicht äußern – Schweigen ist erlaubt und in vielen Fällen auch sinnvoll.Bußgeldbescheid
Der Bußgeldbescheid ist die offizielle Mitteilung über die Sanktionierung einer Ordnungswidrigkeit. Er enthält den Tatvorwurf, die festgesetzte Geldbuße und mögliche Nebenfolgen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Ab Zustellung haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Wichtig: Fehlerhafte Bescheide sind keine Seltenheit. Typische Mängel betreffen etwa das Blitzerfoto, Messverfahren oder formale Aspekte.Unser Expertentipp
Ob Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Wenn Sie nicht wissen, wie Sie auf ein Behördenschreiben reagieren sollen, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. So erfahren Sie im Handumdrehen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.Wie nimmt die Behörde Kontakt auf?
Kommt das Bußgeld per Einschreiben in den heimischen Briefkasten?
Die Zustellung von Behördenschreiben erfolgt in der Regel auf zwei Arten:
1. Per einfacher Post:
Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld sowie Zeugenfragebögen werden meist ohne förmliche
Zustellung verschickt. Auch Anhörungsbögen können auf diesem Weg kommen. Der Nachteil: Die Behörde kann den Zugang
nicht belegen – was im Streitfall problematisch sein kann. Für die Betroffenen ist es dennoch wichtig, das Schreiben ernst zu nehmen
und fristgerecht zu reagieren.
2. Per „gelbem Brief“ (förmliche Zustellung mit Zustellnachweis):
Spätestens der Bußgeldbescheid wird per förmlicher Zustellung verschickt – also als sogenannter „gelber Brief“. Dieser enthält einen
Zustellvermerk mit dem Datum, an dem der Brief in Ihren Briefkasten gelegt wurde oder Ihnen persönlich übergeben
wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist.
Gut zu wissen: Fehler bei der Zustellung erkennen und nutzen
Viele Betroffene werfen den Umschlag achtlos weg. Das kann ein Fehler sein.
Der Umschlag enthält den Zustellvermerk der Behörde. Dieser dient im Streitfall als Nachweis für die Zustellung –
etwa, wenn es um die Frage geht, ob ein Einspruch rechtzeitig eingelegt wurde.
Wird der gelbe Brief an eine alte Adresse geschickt, kann das zur Unwirksamkeit der Zustellung führen –
allerdings nur, wenn Sie Ihre Meldepflichten erfüllt und den Umzug rechtzeitig gemeldet haben. In solchen Fällen lohnt sich eine
anwaltliche Prüfung.
Ablauf des Bußgeldverfahrens im Überblick
Das Bußgeldverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn ein Verkehrsverstoß festgestellt wird – zum Beispiel durch eine
Geschwindigkeitsmessung, einen Rotlichtverstoß
oder das Fahren mit Alkohol am Steuer.
Der Ablauf ist in der Regel gestuft und folgt einem festen Muster:
1. Verkehrsverstoß
Der Startpunkt ist der mutmaßliche Verstoß: Ein Blitzerfoto, ein Videobeweis oder eine polizeiliche Feststellung dokumentieren die
Ordnungswidrigkeit. Entscheidend ist, dass ein konkreter Vorwurf gegen eine bestimmte Person erhoben werden kann – meist ist das
anhand des Kennzeichens zunächst nicht eindeutig möglich.
2. Halterermittlung durch die Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde ermittelt auf Grundlage des Kennzeichens den Fahrzeughalter. Über das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR)
bekommt sie Zugriff auf die Halterdaten – also Name, Adresse und Geburtsdatum des registrierten Fahrzeugbesitzers. Dieser Vorgang
erfolgt automatisiert und ist der erste Schritt zur Adressierung des weiteren Verfahrens.
3. Versand von Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen
Jetzt kommt es darauf an, ob die Behörde den Halter für den Fahrer hält oder Zweifel bestehen:
- Zeugenfragebogen: Wird verschickt, wenn der Halter nicht zwangsläufig als Fahrer infrage kommt – etwa bei Firmenfahrzeugen
oder wenn das Blitzerfoto keine Ähnlichkeit mit dem Halter erkennen lässt.
- Anhörungsbogen: Wird versendet, wenn die Behörde den Halter für den Fahrer hält. Er dient dazu, dem Betroffenen rechtliches
Gehör zu gewähren und ermöglicht ihm, zur Sache Stellung zu nehmen – freiwillig.
Beide Schreiben sind noch keine Sanktion, aber sie stoppen die Verjährungsfrist und sind wichtige Vorstufen im Verfahren.
4. Erlass des Bußgeldbescheids
Wenn die Behörde davon ausgeht, den tatsächlichen Fahrer identifiziert zu haben und der Tatbestand aus ihrer Sicht erfüllt ist,
erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Spätestens jetzt muss reagiert werden, wenn Zweifel an der Messung oder der Fahrereigenschaft
bestehen.
5. Reaktion: Zahlung oder Einspruch
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um zu reagieren:
- Zahlung: Wer zahlt, erkennt den Vorwurf an – die Sache ist damit abgeschlossen, sofern keine weiteren Folgen wie
Punkte oder Fahrverbot zu vollziehen sind.
- Einspruch: Wer sich wehrt, muss innerhalb der Einspruchsfrist schriftlich widersprechen. Das kann sich lohnen,
wenn der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar ist oder Zweifel an der Messung bestehen. Ein Rechtsanwalt kann hier prüfen, ob die Erfolgsaussichten ausreichend sind.
6. Ggf. gerichtliches Verfahren
Wird Einspruch eingelegt, prüft die Bußgeldbehörde den Fall erneut. Bleibt sie bei ihrer Auffassung, geht der Fall zum
Verwaltungsgericht. Das Gericht prüft den Fall und entscheidet in einer Hauptverhandlung.
Bußgeldstellen im Überblick
Ob zentral oder kommunal – je nach Bundesland erhalten Sie Post von unterschiedlichen Bußgeldbehörden. Um
Ihnen die Zuordnung zu erleichtern, haben wir die zuständigen Stellen in ganz Deutschland nach Bundesländern
für Sie zusammengefasst.
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Bremen
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Thüringen
Schleswig-Holstein
Einspruch gegen die Messung: Wann lohnt es sich?
Ein Blick in den Bußgeldbescheid lohnt sich immer – denn nicht jede Messung ist fehlerfrei
und nicht jede Sanktion gerechtfertigt. In folgenden Fällen bestehen gute Chancen, das Verfahren anzufechten.
Technische Fehler des Gerätes
✓ Auslöserfehler
✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Fehlende Eichung des Geräts
Formelle Mängel im Bußgeldbescheid
✓ Falsche Angaben
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
Rechtliche Argumente gegen Strafe
✓ Unverhältnismäßige Sanktionen
✓ Härtefall: Strafe unzumutbar
Fazit
Ob Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Wenn Sie Post von der Bußgeldbehörde erhalten, sollten Sie
nicht in Panik verfallen, aber auch nicht untätig bleiben. Jedes dieser Schreiben hat eine klare Funktion im Bußgeldverfahren
und kann je nach Inhalt erhebliche rechtliche Folgen haben. Prüfen Sie genau, was Ihnen vorgeworfen wird, ob Fristen
eingehalten sind und ob die Angaben im Schreiben korrekt sind.
Gerade bei unklarer Fahrereigenschaft, einem drohenden Fahrverbot oder hohen Bußgeldern kann es sinnvoll sein, den Fall von einem
Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Viele Verfahren sind angreifbar – ob durch fehlerhafte Messungen, unvollständige
Beweismittel oder formale Mängel. Eine frühzeitige anwaltliche Ersteinschätzung kann helfen, schwerwiegende Folgen zu vermeiden
oder den Bußgeldbescheid ganz abzuwenden.
Unser Expertentipp
Reagieren Sie nicht vorschnell – holen Sie sich im Zweifel Rat von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht.
Auf Wunsch können Sie über unsere Plattform eine
kostenlose Erstberatung anfordern.
Die häufigsten Fragen rund um Behördenschreiben im Bußgeldverfahren
Ja, das ist möglich, wenn die Zahlung auf einmal nicht zumutbar ist. In diesem Fall können Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle
einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen. Wichtig: Der Antrag sollte gut begründet sein, etwa mit Nachweisen über Einkommen,
laufende Ausgaben oder andere finanzielle Belastungen.
Unbedingt. Es können formale oder inhaltliche Fehler vorkommen. Prüfen Sie, ob Ort und Zeit korrekt sind, der Tatvorwurf den
tatsächlichen Umständen entspricht und ob es Hinweise auf Messfehler oder eine Verwechslung gibt. Holen Sie sich im Zweifel Rat
von einem Anwalt ein – insbesondere, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich zum Tatvorwurf äußern sollten.
Es kann sein, dass Sie als Halter des Fahrzeugs angeschrieben werden. Dann können Sie im Anhörungsbogen angeben, dass eine
andere Person gefahren ist – sofern Sie den Fahrer benennen möchten. Sie sind aber nicht verpflichtet, sich selbst oder Angehörige
zu belasten. Die Bußgeldstelle wird bei unklarer Fahrereigenschaft weiter ermitteln oder ggf. einen Zeugenfragebogen versenden.
Ob Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen: Wer bewusst falsche Angaben macht, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Falschaussagen
können strafbar sein, insbesondere wenn dadurch andere Personen zu Unrecht belastet werden.
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Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
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Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
1. Per einfacher Post:
Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld sowie Zeugenfragebögen werden meist ohne förmliche Zustellung verschickt. Auch Anhörungsbögen können auf diesem Weg kommen. Der Nachteil: Die Behörde kann den Zugang nicht belegen – was im Streitfall problematisch sein kann. Für die Betroffenen ist es dennoch wichtig, das Schreiben ernst zu nehmen und fristgerecht zu reagieren.
2. Per „gelbem Brief“ (förmliche Zustellung mit Zustellnachweis):
Spätestens der Bußgeldbescheid wird per förmlicher Zustellung verschickt – also als sogenannter „gelber Brief“. Dieser enthält einen Zustellvermerk mit dem Datum, an dem der Brief in Ihren Briefkasten gelegt wurde oder Ihnen persönlich übergeben wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist.
Wird der gelbe Brief an eine alte Adresse geschickt, kann das zur Unwirksamkeit der Zustellung führen – allerdings nur, wenn Sie Ihre Meldepflichten erfüllt und den Umzug rechtzeitig gemeldet haben. In solchen Fällen lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.
Ablauf des Bußgeldverfahrens im Überblick
Das Bußgeldverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn ein Verkehrsverstoß festgestellt wird – zum Beispiel durch eine Geschwindigkeitsmessung, einen Rotlichtverstoß oder das Fahren mit Alkohol am Steuer. Der Ablauf ist in der Regel gestuft und folgt einem festen Muster:1. Verkehrsverstoß
Der Startpunkt ist der mutmaßliche Verstoß: Ein Blitzerfoto, ein Videobeweis oder eine polizeiliche Feststellung dokumentieren die Ordnungswidrigkeit. Entscheidend ist, dass ein konkreter Vorwurf gegen eine bestimmte Person erhoben werden kann – meist ist das anhand des Kennzeichens zunächst nicht eindeutig möglich.
2. Halterermittlung durch die Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde ermittelt auf Grundlage des Kennzeichens den Fahrzeughalter. Über das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) bekommt sie Zugriff auf die Halterdaten – also Name, Adresse und Geburtsdatum des registrierten Fahrzeugbesitzers. Dieser Vorgang erfolgt automatisiert und ist der erste Schritt zur Adressierung des weiteren Verfahrens.
3. Versand von Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen
Jetzt kommt es darauf an, ob die Behörde den Halter für den Fahrer hält oder Zweifel bestehen:
- Zeugenfragebogen: Wird verschickt, wenn der Halter nicht zwangsläufig als Fahrer infrage kommt – etwa bei Firmenfahrzeugen oder wenn das Blitzerfoto keine Ähnlichkeit mit dem Halter erkennen lässt.
- Anhörungsbogen: Wird versendet, wenn die Behörde den Halter für den Fahrer hält. Er dient dazu, dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren und ermöglicht ihm, zur Sache Stellung zu nehmen – freiwillig.
4. Erlass des Bußgeldbescheids
Wenn die Behörde davon ausgeht, den tatsächlichen Fahrer identifiziert zu haben und der Tatbestand aus ihrer Sicht erfüllt ist, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Spätestens jetzt muss reagiert werden, wenn Zweifel an der Messung oder der Fahrereigenschaft bestehen.
5. Reaktion: Zahlung oder Einspruch
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um zu reagieren:
- Zahlung: Wer zahlt, erkennt den Vorwurf an – die Sache ist damit abgeschlossen, sofern keine weiteren Folgen wie Punkte oder Fahrverbot zu vollziehen sind.
- Einspruch: Wer sich wehrt, muss innerhalb der Einspruchsfrist schriftlich widersprechen. Das kann sich lohnen, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar ist oder Zweifel an der Messung bestehen. Ein Rechtsanwalt kann hier prüfen, ob die Erfolgsaussichten ausreichend sind.
Wird Einspruch eingelegt, prüft die Bußgeldbehörde den Fall erneut. Bleibt sie bei ihrer Auffassung, geht der Fall zum Verwaltungsgericht. Das Gericht prüft den Fall und entscheidet in einer Hauptverhandlung.
Bußgeldstellen im Überblick
Ob zentral oder kommunal – je nach Bundesland erhalten Sie Post von unterschiedlichen Bußgeldbehörden. Um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern, haben wir die zuständigen Stellen in ganz Deutschland nach Bundesländern für Sie zusammengefasst.Einspruch gegen die Messung: Wann lohnt es sich?
Ein Blick in den Bußgeldbescheid lohnt sich immer – denn nicht jede Messung ist fehlerfrei und nicht jede Sanktion gerechtfertigt. In folgenden Fällen bestehen gute Chancen, das Verfahren anzufechten.✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Fehlende Eichung des Geräts
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Härtefall: Strafe unzumutbar
Fazit
Ob Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Wenn Sie Post von der Bußgeldbehörde erhalten, sollten Sie nicht in Panik verfallen, aber auch nicht untätig bleiben. Jedes dieser Schreiben hat eine klare Funktion im Bußgeldverfahren und kann je nach Inhalt erhebliche rechtliche Folgen haben. Prüfen Sie genau, was Ihnen vorgeworfen wird, ob Fristen eingehalten sind und ob die Angaben im Schreiben korrekt sind.Gerade bei unklarer Fahrereigenschaft, einem drohenden Fahrverbot oder hohen Bußgeldern kann es sinnvoll sein, den Fall von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Viele Verfahren sind angreifbar – ob durch fehlerhafte Messungen, unvollständige Beweismittel oder formale Mängel. Eine frühzeitige anwaltliche Ersteinschätzung kann helfen, schwerwiegende Folgen zu vermeiden oder den Bußgeldbescheid ganz abzuwenden.
Unser Expertentipp
Reagieren Sie nicht vorschnell – holen Sie sich im Zweifel Rat von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht. Auf Wunsch können Sie über unsere Plattform eine kostenlose Erstberatung anfordern.Die häufigsten Fragen rund um Behördenschreiben im Bußgeldverfahren
Ja, das ist möglich, wenn die Zahlung auf einmal nicht zumutbar ist. In diesem Fall können Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen. Wichtig: Der Antrag sollte gut begründet sein, etwa mit Nachweisen über Einkommen, laufende Ausgaben oder andere finanzielle Belastungen.
Unbedingt. Es können formale oder inhaltliche Fehler vorkommen. Prüfen Sie, ob Ort und Zeit korrekt sind, der Tatvorwurf den tatsächlichen Umständen entspricht und ob es Hinweise auf Messfehler oder eine Verwechslung gibt. Holen Sie sich im Zweifel Rat von einem Anwalt ein – insbesondere, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich zum Tatvorwurf äußern sollten.
Es kann sein, dass Sie als Halter des Fahrzeugs angeschrieben werden. Dann können Sie im Anhörungsbogen angeben, dass eine andere Person gefahren ist – sofern Sie den Fahrer benennen möchten. Sie sind aber nicht verpflichtet, sich selbst oder Angehörige zu belasten. Die Bußgeldstelle wird bei unklarer Fahrereigenschaft weiter ermitteln oder ggf. einen Zeugenfragebogen versenden.
Ob Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen: Wer bewusst falsche Angaben macht, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Falschaussagen können strafbar sein, insbesondere wenn dadurch andere Personen zu Unrecht belastet werden.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.