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Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen & Bußgeldbescheid: So reagieren Sie richtig © GagoDesign/Shutterstock.com

Behördenschreiben im Bußgeldverfahren: Wie nimmt die Bußgeldstelle Kontakt auf?

Post von der Bußgeldbehörde: Diese Schreiben sollten Sie kennen

Veröffentlicht am 06.06.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 6 min

Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer
Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 | zur Studie
Sie wurden geblitzt – und einige Tage später liegt plötzlich ein Behördenschreiben im Briefkasten. Doch was genau steckt dahinter? Handelt es sich um einen Anhörungsbogen, einen Zeugenfragebogen oder schon um einen Bußgeldbescheid? Viele Betroffene sind verunsichert, was das konkret bedeutet und wie sie richtig reagieren sollen. Erfahren Sie alles Wichtige über Behördenschreiben im Bußgeldverfahren – von Fristen und Pflichten bis hin zu typischen Fehlern und Einspruchsmöglichkeiten.



Behördenschreiben im Bußgeldverfahren: das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Verkehrsverstoß meldet sich die Bußgeldstelle in mehreren Schritten – nicht immer direkt mit einem Bußgeldbescheid
  • Verwarnungsschreiben, Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen sind oft Vorboten des Bußgeldbescheids.
  • Jedes Schreiben hat unterschiedliche Funktionen – und bringt eigene Pflichten mit sich.. Denn: In Deutschland haftet nur der Fahrer für einen Verstoß, nicht der Halter.
  • Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist möglich – und in vielen Fällen auch sinnvoll.
Inhaltsverzechnis:
  1. Geblitzt – was folgt nun?
  2. Behördenschreiben im Bußgeldverfahren
  3. Wie nimmt die Behörde Kontakt auf?
  4. Ablauf des Bußgeldverfahrens
  5. Bußgeldstellen im Überblick
  6. Einspruch gegen die Messung
  7. Fazit



Die wichtigsten Fragen zu Behördenschreiben im Bußgeldverfahren

Welche Behörde schickt einen Bußgeldbescheid?
Der Bußgeldbescheid wird von der zuständigen Bußgeldstelle verschickt. Das kann je nach Bundesland eine zentrale oder kommunale Behörde sein. Die Zuständigkeit hängt davon ab, in welchem Bundesland der Verstoß begangen wurde. Die Bußgeldbehörde ist für die Erstellung, Versendung und Bearbeitung des Bußgeldbescheids sowie für die Bearbeitung von Einsprüchen verantwortlich.

Was ist der „gelbe Brief” der Bußgeldstelle?
Wird einer Person eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, steht ihr gemäß Artikel 103 Grundgesetz das Recht auf rechtliches Gehör zu. Das bedeutet, dass Verkehrssünder die Möglichkeit erhalten, sich zur Sache zu äußern. Deshalb verschickt die Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen, bevor sie eine Entscheidung trifft und einen Bußgeldbescheid ausstellt.

Was muss im Bußgeldbescheid stehen?
Ein Bußgeldbescheid muss nach § 66 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) bestimmte Angaben enthalten, damit er wirksam ist. Dazu gehören Name und Adresse des Betroffenen, Beschreibung der Ordnungswidrigkeit, Beweismittel, Höhe der Geldbuße, eventuelle Nebenfolgen und die Belehrung über das Recht zum Einspruch. Fehlen wesentliche Angaben, kann das Verfahren angefochten werden.

Anwaltlicher Erfahrungsbericht:

Profile
Kay Stolle
Anwalt für Verkehrsrecht
Viele reagieren aus Unsicherheit falsch auf Behördenschreiben. Ich erlebe oft, dass dadurch unnötige Strafen entstehen und die Chance auf einen Einspruch leichtfertig verschenkt wird. Deshalb mein Rat: erst rechtlich informieren, dann entscheiden – am besten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. - Kay Stolle, Fachanwalt mit 20 Jahren Erfarung

Geblitzt – was folgt nun?

Wenn Sie geblitzt wurden, ist das in der Regel der Startpunkt eines Bußgeldverfahrens. Meist liegt ein Verkehrsverstoß vor – etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung –, der von einem stationären oder mobilen Blitzer dokumentiert wurde. Je nach Schwere des Vergehens drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Besonders in der Probezeit kann ein solcher Verstoß zusätzliche Maßnahmen wie ein Aufbauseminar oder eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen.

Zunächst prüft die zuständige Bußgeldstelle das Blitzerfoto und die erfassten Messdaten. Erst danach beginnt der Versand der ersten Schreiben. In der Regel startet das Verfahren mit einem Anhörungsbogen oder einem Zeugenfragebogen. Letzterer trifft ein, wenn Sie zwar als Fahrzeughalter registriert sind, aber nicht selbst gefahren sind.

Im nächsten Schritt folgt der Bußgeldbescheid. Er enthält alle rechtlichen Folgen des Verstoßes und stellt gleichzeitig die offizielle Entscheidung der Bußgeldbehörde dar – ist aber noch nicht endgültig. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Unser Expertentipp

Prüfen Sie jedes Schreiben sorgfältig. Schon kleine formale Fehler oder Messungenauigkeiten können zur Einstellung des Verfahrens führen. Auch kann es sinnvoll sein, sich nicht zur Tat zu äußern. Ob Schweigen oder Stellungnahme die bessere Option ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rechtsanwalt kann hier am besten einschätzen, wie Sie Ihre Rechte wahren und Strafen vermeiden. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für eine rechtliche Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.

Behördenschreiben im Bußgeldverfahren

Im Bußgeldverfahren erfolgt die Kontaktaufnahme in mehreren Schritten – die verschiedenen Behördenschreiben sind Teil eines gestaffelten Verfahrens und erfüllen jeweils eine ganz bestimmte Funktion im weiteren Ablauf.

Verwarnung mit / ohne Verwarngeld

Die Verwarnung ist das mildeste Mittel der Bußgeldbehörde – häufig bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten. Je nach Verstoß kann die Behörde dabei entweder auf ein Verwarngeld verzichten oder eine geringe Summe (meist bis zu 55 Euro) erheben. In beiden Fällen dient die Verwarnung in erster Linie dazu, auf das Fehlverhalten hinzuweisen – ohne ein förmliches Bußgeldverfahren einzuleiten.

Zeugenfragebogen

Der Zeugenfragebogen kommt dann zum Einsatz, wenn die Bußgeldbehörde den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann – etwa, wenn das Blitzerfoto unscharf ist. Ziel ist es, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Als Halter sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Angaben zu machen, wenn Sie nicht selbst der Fahrer waren. Sie müssen jedoch keine Angaben machen, wenn Sie dadurch sich selbst oder nahe Angehörige (Ehepartner, Verlobte, direkte Verwandte) belasten würden. In diesen Fällen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Anhörungsbogen

Mit dem Anhörungsbogen wendet sich die Behörde an die Person, gegen die sich der Tatvorwurf richtet. Das kann – muss aber nicht – der Fahrzeughalter sein. Der Anhörungsbogen bietet die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Angabe persönlicher Daten ist verpflichtend (§ 111 OWiG). Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie sich jedoch nicht äußern – Schweigen ist erlaubt und in vielen Fällen auch sinnvoll.

Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid ist die offizielle Mitteilung über die Sanktionierung einer Ordnungswidrigkeit. Er enthält den Tatvorwurf, die festgesetzte Geldbuße und mögliche Nebenfolgen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Ab Zustellung haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Wichtig: Fehlerhafte Bescheide sind keine Seltenheit. Typische Mängel betreffen etwa das Blitzerfoto, Messverfahren oder formale Aspekte.

Unser Expertentipp

Ob Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Wenn Sie nicht wissen, wie Sie auf ein Behördenschreiben reagieren sollen, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. So erfahren Sie im Handumdrehen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Wie nimmt die Behörde Kontakt auf?

Kommt das Bußgeld per Einschreiben in den heimischen Briefkasten?

Die Zustellung von Behördenschreiben erfolgt in der Regel auf zwei Arten:

1. Per einfacher Post:
Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld sowie Zeugenfragebögen werden meist ohne förmliche Zustellung verschickt. Auch Anhörungsbögen können auf diesem Weg kommen. Der Nachteil: Die Behörde kann den Zugang nicht belegen – was im Streitfall problematisch sein kann. Für die Betroffenen ist es dennoch wichtig, das Schreiben ernst zu nehmen und fristgerecht zu reagieren.

2. Per „gelbem Brief“ (förmliche Zustellung mit Zustellnachweis):
Spätestens der Bußgeldbescheid wird per förmlicher Zustellung verschickt – also als sogenannter „gelber Brief“. Dieser enthält einen Zustellvermerk mit dem Datum, an dem der Brief in Ihren Briefkasten gelegt wurde oder Ihnen persönlich übergeben wurde. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist.

Gut zu wissen: Fehler bei der Zustellung erkennen und nutzen

Viele Betroffene werfen den Umschlag achtlos weg. Das kann ein Fehler sein. Der Umschlag enthält den Zustellvermerk der Behörde. Dieser dient im Streitfall als Nachweis für die Zustellung – etwa, wenn es um die Frage geht, ob ein Einspruch rechtzeitig eingelegt wurde.

Wird der gelbe Brief an eine alte Adresse geschickt, kann das zur Unwirksamkeit der Zustellung führen – allerdings nur, wenn Sie Ihre Meldepflichten erfüllt und den Umzug rechtzeitig gemeldet haben. In solchen Fällen lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.

Ablauf des Bußgeldverfahrens im Überblick

Das Bußgeldverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn ein Verkehrsverstoß festgestellt wird – zum Beispiel durch eine Geschwindigkeitsmessung, einen Rotlichtverstoß oder das Fahren mit Alkohol am Steuer. Der Ablauf ist in der Regel gestuft und folgt einem festen Muster:

1. Verkehrsverstoß
Der Startpunkt ist der mutmaßliche Verstoß: Ein Blitzerfoto, ein Videobeweis oder eine polizeiliche Feststellung dokumentieren die Ordnungswidrigkeit. Entscheidend ist, dass ein konkreter Vorwurf gegen eine bestimmte Person erhoben werden kann – meist ist das anhand des Kennzeichens zunächst nicht eindeutig möglich.

2. Halterermittlung durch die Verwaltungsbehörde
Die Verwaltungsbehörde ermittelt auf Grundlage des Kennzeichens den Fahrzeughalter. Über das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) bekommt sie Zugriff auf die Halterdaten – also Name, Adresse und Geburtsdatum des registrierten Fahrzeugbesitzers. Dieser Vorgang erfolgt automatisiert und ist der erste Schritt zur Adressierung des weiteren Verfahrens.

3. Versand von Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen
Jetzt kommt es darauf an, ob die Behörde den Halter für den Fahrer hält oder Zweifel bestehen:
  • Zeugenfragebogen: Wird verschickt, wenn der Halter nicht zwangsläufig als Fahrer infrage kommt – etwa bei Firmenfahrzeugen oder wenn das Blitzerfoto keine Ähnlichkeit mit dem Halter erkennen lässt.
  • Anhörungsbogen: Wird versendet, wenn die Behörde den Halter für den Fahrer hält. Er dient dazu, dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren und ermöglicht ihm, zur Sache Stellung zu nehmen – freiwillig.
Beide Schreiben sind noch keine Sanktion, aber sie stoppen die Verjährungsfrist und sind wichtige Vorstufen im Verfahren.

4. Erlass des Bußgeldbescheids
Wenn die Behörde davon ausgeht, den tatsächlichen Fahrer identifiziert zu haben und der Tatbestand aus ihrer Sicht erfüllt ist, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Spätestens jetzt muss reagiert werden, wenn Zweifel an der Messung oder der Fahrereigenschaft bestehen.

5. Reaktion: Zahlung oder Einspruch
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um zu reagieren:
  • Zahlung: Wer zahlt, erkennt den Vorwurf an – die Sache ist damit abgeschlossen, sofern keine weiteren Folgen wie Punkte oder Fahrverbot zu vollziehen sind.
  • Einspruch: Wer sich wehrt, muss innerhalb der Einspruchsfrist schriftlich widersprechen. Das kann sich lohnen, wenn der Fahrer nicht eindeutig identifizierbar ist oder Zweifel an der Messung bestehen. Ein Rechtsanwalt kann hier prüfen, ob die Erfolgsaussichten ausreichend sind.
6. Ggf. gerichtliches Verfahren
Wird Einspruch eingelegt, prüft die Bußgeldbehörde den Fall erneut. Bleibt sie bei ihrer Auffassung, geht der Fall zum Verwaltungsgericht. Das Gericht prüft den Fall und entscheidet in einer Hauptverhandlung.

Bußgeldstellen im Überblick

Ob zentral oder kommunal – je nach Bundesland erhalten Sie Post von unterschiedlichen Bußgeldbehörden. Um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern, haben wir die zuständigen Stellen in ganz Deutschland nach Bundesländern für Sie zusammengefasst.


Einspruch gegen die Messung: Wann lohnt es sich?

Ein Blick in den Bußgeldbescheid lohnt sich immer – denn nicht jede Messung ist fehlerfrei und nicht jede Sanktion gerechtfertigt. In folgenden Fällen bestehen gute Chancen, das Verfahren anzufechten.

Technische Fehler des Gerätes
Auslöserfehler
Unscharfe Blitzerfotos
Fehlende Eichung des Geräts
Formelle Mängel im Bußgeldbescheid
Falsche Angaben
Fehlende Begründung
Verspätete Zustellung & Verjährung
Rechtliche Argumente gegen Strafe
Unverhältnismäßige Sanktionen
Härtefall: Strafe unzumutbar


Fazit

Ob Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Wenn Sie Post von der Bußgeldbehörde erhalten, sollten Sie nicht in Panik verfallen, aber auch nicht untätig bleiben. Jedes dieser Schreiben hat eine klare Funktion im Bußgeldverfahren und kann je nach Inhalt erhebliche rechtliche Folgen haben. Prüfen Sie genau, was Ihnen vorgeworfen wird, ob Fristen eingehalten sind und ob die Angaben im Schreiben korrekt sind.

Gerade bei unklarer Fahrereigenschaft, einem drohenden Fahrverbot oder hohen Bußgeldern kann es sinnvoll sein, den Fall von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Viele Verfahren sind angreifbar – ob durch fehlerhafte Messungen, unvollständige Beweismittel oder formale Mängel. Eine frühzeitige anwaltliche Ersteinschätzung kann helfen, schwerwiegende Folgen zu vermeiden oder den Bußgeldbescheid ganz abzuwenden.

Unser Expertentipp

Reagieren Sie nicht vorschnell – holen Sie sich im Zweifel Rat von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht. Auf Wunsch können Sie über unsere Plattform eine kostenlose Erstberatung anfordern.

Die häufigsten Fragen rund um Behördenschreiben im Bußgeldverfahren

Ja, das ist möglich, wenn die Zahlung auf einmal nicht zumutbar ist. In diesem Fall können Sie bei der zuständigen Bußgeldstelle einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen. Wichtig: Der Antrag sollte gut begründet sein, etwa mit Nachweisen über Einkommen, laufende Ausgaben oder andere finanzielle Belastungen.

Unbedingt. Es können formale oder inhaltliche Fehler vorkommen. Prüfen Sie, ob Ort und Zeit korrekt sind, der Tatvorwurf den tatsächlichen Umständen entspricht und ob es Hinweise auf Messfehler oder eine Verwechslung gibt. Holen Sie sich im Zweifel Rat von einem Anwalt ein – insbesondere, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich zum Tatvorwurf äußern sollten.

Es kann sein, dass Sie als Halter des Fahrzeugs angeschrieben werden. Dann können Sie im Anhörungsbogen angeben, dass eine andere Person gefahren ist – sofern Sie den Fahrer benennen möchten. Sie sind aber nicht verpflichtet, sich selbst oder Angehörige zu belasten. Die Bußgeldstelle wird bei unklarer Fahrereigenschaft weiter ermitteln oder ggf. einen Zeugenfragebogen versenden.

Ob Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen: Wer bewusst falsche Angaben macht, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Falschaussagen können strafbar sein, insbesondere wenn dadurch andere Personen zu Unrecht belastet werden.

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1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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