Fahrverbot bei Überschreitung der Geschwindigkeit, das Nichteinhalten des Abstandes oder beim Überfahren einer Roten Ampel

Ab wann Fahrverbote bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr erteilt, wann verhängt und wie Fahrverbote umgangen werden können

Bußgeldkatalog Fahrverbot | Fahrverbot für der Überschreitung der Geschwindigkeit, das Nichteinhalten des Abstandes zum vorrausfahrenden Fahrzeugs oder beim Überfahren einer Roten Ampel

Lohnt sich ein Einspruch gegen Fahrverbot?




Neuer Bußgeldkatalog bereits seit 2021 in Kraft

Der neue Bußgeldkatalog ist seit 10.11.2021 in Kraft. Dies bedeutet seit 2021 deutliche höhere Geldbußen für zu schnelles Fahren.

Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

    Fahrverbote können von den Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) für die Überschreitung der Geschwindigkeit, das Nichteinhalten des Abstands oder das Überfahren einer Roten Ampel erteilt werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
    Fahrverbot für die Überschreitung der Geschwindigkeit droht, wenn Sie innerots 31 km/h zu schnell oder außerorts 41 k/mh zu schnell fahren. Die ursprünglich geplante Bußgeldreform (StVO Novelle) vom 28.04.2020 bleibt auf Grund eines Formfehlers unwirksam.
    Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht auch weiterhin kein Fahrverbot weder innerhalb noch außerhalb geschlossener Ortschaften. Darauf haben sich die Bundestagsparteien in monatelangen Verhandlungen geeignigt.

    Fahrverbot bei Nicheinhaltung des Abstands zum vorrausfahrenden Fahrzeug droht, wenn Sie beispielsweise 3/10 des halben Tachowertes an Abstand nicht einhalten. Das Überfahren einer Roten Ampel wird laut Bußgeldkatalog Rote Ampel 2023 ebenfalls häufig mit Fahrverboten belegt.

    Ein Monat Fahrverbot bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Für Berufspendler oder Autofahrer, die auf das Auto angewiesen sind, kann ein Fahrverbot von 1 Monat besonders unangenehm sein.
    Die StVO Novelle vom 28.04.2020 bleibt auf Grund eines Formfehlers unwirksam. Die damals geplante Änderung, ein Fahrverbot von 1 Monat für eine Geschwinigkeitsüberschreitung bereits ab 21 km/h zu schnell innerorts oder 26 km/h zu schnell außerorts zu verhängen, ist und bleibt unwirksam. Die Regeln zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern bleiben aber bestehen.
    Ein Montat Fahrverbot droht wie bereits vor der Bußgeldkatalog Neuerung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h zu schnell innerorts oder 41 km/h zu schnell außerorts. Ein Monat Fahrverbot droht auch für einen qualifizierten Rotlichverstoß oder einen einfachen Rotlichtverstoß mit Gefährdung
    Der neue Bußgeldkatalog ist seit 2021 Kraft. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, ab welcher zu schnell gefahrenen Geschwindigkeit Fahrverbote drohen und wie hoch das Bußgeld seit 2021 ist.

    Fahrverbot Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

    gültig seit 2021




    Fahrverbot Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

    gültig seit 2021




    Fahrverbot Geschwindigkeit nicht eingehalten

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein gefährliches Vergehen sein, bei dem der Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können.
    Ein Fahrverbot wird deshalb oft wegen der Überschreitung der Geschwindigkeit, wegen Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen.
    Die Geschwindigkeit muss vom Fahrer so angepasst werden, dass bei Passieren der Beschilderung die Geschwindigkeit nicht überschritten wird. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine ordnungsgemäße Beschilderung in der Regel wahrnehmen werden kann. Es gilt demnach der Sichtbarkeitsgrundsatz.
    Auch bei Fahrverbot wird zwischen einer fahrlässigen und vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung unterschieden.
    Außerhalb geschlossener Ortschaft wird laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von 1 Monat bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 bis 30 km/h verhängt. Ein Fahrverbot von 2 Monaten erhalten Betroffene bei der Überschreitung der Geschwindigkeit von 61 bis 70 km/h. 3 Monate Fahrverbot werden bei der Überschreitung der Geschwindigkeit verhängt, wenn Sie mehr als 70 kmh zu schnell fahren. Ein Fahrverbot innerhalb geschlossener Ortschaften erhalten Sie bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 kmh.
    Häufige Geschwindigkeitsvergehen, die außerorts zum Fahrverbot führen sind:
    41 kmh, 43 kmh, 47 kmh, 48 kmh und 51 kmh zu schnell.



    unwirksame Fahrverbote auf Grund von Formfehlern in der Bußgeldreform von 2020

    Für wenige Wochen galt vom 28.04.2020 die StVO Novelle 2020, die Fahrvervote für eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bereits ab 21 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften ab 26 km/h ahnden sollte.
    Auf Grund eines Formfehlers in der Bußgeldkatalog Neuerung von 2020 konnten diese Fahrverbote nicht umgesetzt werden. Bereits durch die Bußgeldbehörden verhängte Fahrverbote mußten wieder aufgehoben werden.
    Seit 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Bis zum 09.11.2021 wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet.

    Fahrverbot mit Vorsatz für die Überschreitung der Geschwindigkeit

    Vorsätzlich handelt, wer die Tatbestandsverwirklichung unter anderem billigend in Kauf nimmt. Dies ist dann der Fall, wenn dem Fahrer das Verkehrsgeschehen irrelevant ist und dieser den Regelverstoß billigend in Kauf nimmt. Bei einer Vorsatztat kann grundsätzlich mit einem Fahrverbot gerechnet werden.
    Der Vorsatz, mit der Folge, dass ein Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr folgen kann, ist bei folgenden Feststellungen möglich:

    Der Fahrer wusste, das er erheblich zu schnell war und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte
    Der Fahrer war zu schnell nach einem Geschwindigkeitstrichter
    (mehrfache Beschilderung in Folge Geständnis des Fahrers wie zum Beispiel: „ich war in Eile, ich habe die Strecke gekannt, ich habe die Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt)
    Indiz für die Kenntnisnahme einer Überschreitung
    (höheres Motorgeräusch, erhöhter Bewegungseindruck, schnelles Vorbeiziehen der Umgebung)
    Die Fahrpraxis des Betroffenen
    Die Berufserfahrung des Betroffenen (LKW-Fahrer/Außendienstmitarbeiter)
    Der Fahrer hat den Tempomat auf eine zu hohe Geschwindigkeit eingestellt
    Ein defekter Tacho mit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung
    Der Fahrer hat während der Fahrt nicht auf das Tacho geschaut

    Auch die Prozentuale Geschwindigkeit kann auf eine Vorsatztat hinweisen, die ein Fahrverbot zur Folge haben kann. So wird von den Oberlandesgerichten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40% von einer Vorsatztat ausgegangen. Demnach kann auch ein Fahrverbot erfolgen, wenn laut dem aktuellem Bußgeldkatalog 2023 noch kein Fahrverbot auszusprechen wäre, aber eine 40%-ige Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt. In diesem Fall kann ein Fahrverbot auch drohen, ohne dass ein weiteres Indiz wie zum Beispiel ein lautes Motorengeräusch vorliegt.

    Fahrverbot bei einer Fahrlässigkeit für die Überschreitung der Geschwindigkeit

    Eine bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Fahrer mit der Verwirklichung der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht einverstanden ist und mithin darauf vertraut, dass alles gut gehen wird und die Verwirklichung der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht eintritt.

    Absehen vom Fahrverbot

    Tatrichter nutzen auch die Möglichkeit - unter Hinweis auf die mangelnde Erforderlichkeit unter Anhebung der Geldbuße vom Fahrverbot abzusehen.
    Beispiele für die Nichtanwendbarkeit des § 25 StVG i.V.m. § 4 Abs 4 BKatV, die zur Folge ein Entfall eines Fahrverbotes hat sind:

    Augenblicksversagen bei einem Geschwindigkeitsverstoß
    Situationen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung die einem Notstand ähnlich sind
    Fehlen einer abstrakten Gefährdungssituation bei einem Verstoß gegen das Rotlicht
    Minimale Strecke bei Verwirklichung des § 24a StVG (kurzes Umparken des PKW)

    Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Erforderlichkeit können Einkommens- und Vermögensverhältnisse sein, bei denen eine deutliche Erhöhung der Regelgeldbuße denselben Erziehungseffekt wie ein Fahrverbot besitzen kann.

    Fahrverbot wegen Straftaten

    Fahrverbote können auch durch Urteile des Gerichts aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr erfolgen. Die Rechtsgrundlage des Fahrverbotes ist § 25 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie § 44 des Strafgesetzbuch (StGB). Die Systematik des Fahrverbotes in Bußgeldsachen ist nicht immer sofort zu verstehen und für Betroffene nicht immer nachvollziehbar.
    Seit dem 24.August 2017 gibt es eine Gesetzesänderung im § 44 des Strafgesetzbuches (StGB), wonach das Fahrverbot wegen einer Straftat von ehemals 3 Monaten auf bis zu 6 Monate verhängt werden kann.

    § 24 StVG als rechtliche Grundlage des Fahrverbotes im Bußgeldverfahren statuiert zwei Fahrverbote:
    Es kann ein Fahrverbot wegen einer beharrlichen und groben Pflichtverletzung eines Fahrzeugführers ausgesprochen (vgl. § 25 Abs 1 S. 1 StVG) und
    Es kann ein Fahrverbot wegen einer Drogen- und/oder Trunkenheitsfahrt ausgesprochen werden (vgl. „ 25 Abs 2 S.2 StVG).



    Wer verhängt ein Fahrverbot

    Die Entscheidung über die Anordnung eines Fahrverbots oder das Absehen vom Fahrverbot können nur in:
    dem Bußgeldbescheid
    dem Urteil des Amtsgerichts
    dem Beschluss nach § 72 OWiG
    oder dem Beschluss des Rechtsbeschwerdegerichts
    stattfinden.

    Fahrverbot umgehen

    Wenn die Bußgeldstelle ein Fahrverbot in einem Bußgeldbescheid erlässt, so kann dies von einem erfahrenen Anwalt rückgängig gemacht werden und somit ein Fahrverbot umgangen werden.
    Dies setzt voraus, dass der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist und bei dem Betroffenen gewisse Voraussetzungen für den Wegfall eines Fahrverbotes vorliegen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betroffene auf seine Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen angewiesen ist.

    Ein Fahrverbot kann auch umgangen werden, wenn ein so genanntes Augenblicksversagen vorliegt. Dies ist eine vorübergehende Unachtsamkeit, die dazu führen kann, dass dem Betroffenen keine grobe Pflichtwidrigkeit vorgeworfen werden kann. Eine grobe Pflichtwidrigkeit liegt zum Beispiel dann nich vor, wenn der Betroffene ein vorheriges Verkehrsschild mit eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gesehen hat, beispielsweise wenn dieses durch einen LKW verdeckt gewesen ist.

    Möglicherweise können Sie durch einen Einspruch das Fahrverbot umgehen oder zumindest hinausschieben. 56% der Bußgeldbescheide sollen laut einer Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft fehlerhaft sein.

    Wenn es zu einem Wegfall des Fahrverbotes kommt, wird häufig die Geldbuße im Bußgeldbescheid verdoppelt oder verdreifacht. Ein Fahrverbot dient nach der gesetzgeberischen Intention als Erziehungsfunktion, so dass diese als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht ist. Damit diese nicht entfällt wird bei einem Wegfall des Fahrverbotes die Geldbuße im Bußgeldbescheid erhöht, damit die Intention des Fahrverbotes durch Erhöhung der Geldbuße erfüllt wird.

    Der Erziehungsgedanke eines Fahrverbotes kann unter anderem auch dann wegfallen:

    Absehen des Fahrverbotes durch Nachschulung
    Absehen vom Fahrverbot wegen der langen Verfahrensdauer vor der Behörde und/oder Gericht
    Absehen eines Fahrverbotes, wenn der Betroffene sich an ein unwirksames mündliches Fahrverbot nachweislich gehalten hat

    Der Erlass einer höheren Geldbuße bei einem Fahrverbot muss begründet werden. Bei einem Erlass einer Geldbuße bei einem Fahrverbot sind folgende Feststellung zu treffen:

    Höhe des Einkommens
    Höhe der Schulden
    Sonstige Verpflichtungen
    Unterhaltsverpflichtungen
    Einkommen eines Ehepartners/in
    Eigentums- und Wertverhältnis des zur Tat benutzen Fahrzeuges des Betroffenen



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Geschwindigkeitsüberschreitungen in Zone 30:


Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:


    * Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013

Fahrverbot wegen
zu schnellen Fahrens:

außerorts:






Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):



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